Baugenehmigung ohne Baugrenze

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  1. #1 snapper, 05.03.2011
    snapper

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    Hallo Zusammen,

    in der Hoffnung hier ein paar Infos zu bekommen schildere ich euch mal mein Problem:

    Wir haben von unserer Stadt ein Grundstück gekauft. Dieses entstand quasi als "Abfallprodukt" eines Bauvorhaben auf dem mehrere Häuser auf einen Sportplatz gebaut wurden. Unser Grundstück liegt am Rand und so hat sich die Stadt entschlossen diese Ecke als Bauland zu verkaufen.

    Für das Grundstück gab es durch die Stadt eine Bauvoranfrage für ein EFH die lt. Amtsdeutsch aussicht auf Genehmigung erhalten hat. Dann lief bei uns das normale Procedere an, Bauunternehmen, Bauantrag.

    Und jetzt wird es spannend. Für das Grundstück gibt es lt. Bebauungsplan kein Baufenster / Baugrenze. Ist auch irgendwie logisch, lag ja dierekt an einem Sportplatz. Wir haben dann kürzlich die Antwort vom Bauamt auf unseren Bauantrag erhalten. Dieser wurde zwar genehmigt, aber als wir uns den Gebührenbescheid angesehen haben, sind wir buchstäblich aus den Socken gekippt. Die Baugenehmigung sollt 5000 EUR!!! kosten. Wir sollen 4200 EUR für die Überschreitung der Baugrenze bezahlen. Daher meine folgenden Fragen:

    1. Laut Bebauungsplan kann man ja nnicht auf unserem Grundstück bauen (daher ja auch die Bauvoranfrage der Stadt) wie kann ich dann ein nicht existierendes Baufenster überschreiten?
    2. Sollte sich die Auffasung des Bauamtes als Richtig erweisen und die Gebühren fällig werden, hat dann die Stadt uns nur ein Grundstück verkauft und kein Bauland? Sind an den Begriff Bauland bestimmte Kriterien geknüpft wie, Baufenster, oder schon sichere Befreiung vom Bebauungsplan?

    Für eure (hoffentlich) hilfreichen Kommentare wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
     
  2. #2 Wieland, 05.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Rechts / Anwalt konsultieren, ansonsten eine sehr spannende Frage !
     
  3. #3 Der Bauberater, 07.03.2011
    Der Bauberater

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    Wenn in der Bauvoranfrage die "Befreiung" von den festsetzungen des B-Planes nicht angesprochen waren, kann die Bauaufsicht eine solche Befreiungsgebühr verlangen.
    Dumm gelaufen, das hätte Jemand VOR dem Kauf klären sollen oder jetzt versuchen, mit der Stadt einen Einigung zu erzielen.
    Entweder mit Fachanwalt oder mit Arci, der sich in solchen Sachen auskennt.
     
  4. Kegel

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    Kann dem Bauberater da nur zustimmen. Wir haben von unserem Bauplaner auch den Tipp bekommen, die Überschreitung des Baufelds vorher befreien zu lassen. Auch wir könnten ohne der Baufeldüberschreitung gar nicht bauen. Unser originales Baufeld befindet sich sogar innerhalb der 3m Grenze zum Nachbarn...
     
  5. #5 klausimausi, 08.03.2011
    klausimausi

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