Carporterhöhung

Diskutiere Carporterhöhung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo ihr Lieben, ich ahbe egstern was unter "Neulinge" geschrieben, habe aber das Gefühl, dass es dort verkehrt liegt.... ich würde mich...

  1. #1 biggi2011, 05.03.2011
    biggi2011

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    Hallo ihr Lieben,

    ich ahbe egstern was unter "Neulinge" geschrieben, habe aber das Gefühl, dass es dort verkehrt liegt....
    ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte... es geht um die Erhöhung eines bereits vorhandenen und genehmigten Carports..

    siehe hier:
    http://www.bauexpertenforum.com/showthread.php?t=52887

    danke...

    ach ja... noch etwas...
    wenn ich statt der Erhöhung des alten Carports einfach ein neues, höheres Carport aufstellen lasse... muss cih dann eine neue Baugenehmigung haben, da die alte "Anlage" ja abgerissen wird und dafür etwas Neues gebaut wird...
    das alte Carport ist jetzt 15 Jahre alt und damals wurden die Balken einfach in der Erde versenkt..sind also mittlerweile alle morsch und müssten eh erneuert werden....
     
  2. #2 Wieland, 05.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Vieleicht liege ich Falsch, zwei Grenzseiten, zweimal Höhe im Bestand ?
    Brandschutz ? Bebauungsplan? Genehmigung dieses Forum ?

    Wer Weis ?
     
  3. #3 biggi2011, 05.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.03.2011
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    ??? :confused:

    weiß jetzt nicht was du meinst *grübel*...

    Höhe im genehmigten Bauplan von annoschlagmichtot... vor Änderung der Baugesetze: 2,15m Durchfahrtshöhe...allerdings hat sich diese durch die Erneuerung der Zufahrt und dadurch "Regen"-Gefälleveränderung auf 1,90m Durchfahrtshöhe reduziert... für mich inzwischen zu niedrig...
    jetzt möchte ich eine Höhe von ca. 260 oder gar 270 haben....

    Brandschutz:
    da die Nachbarn bisher dort nur Ackerland haben... ist eine Siedlung mit großen Grundstücken und wir haben die hintere Bebauung.. bei Nachbarn steht nichts... war eine Brandschutzwand nicht nötig...
    die Garage des - östlichen - Nachbarn steht eigentlich auf unserem Grundstück...also grundsteuermäßig, aber es ist im Amt festgehalten, dass die Garage dem Nachbarn gehört... war eine Vereinbarung damals und wurde auch notariell festgehalten und das Stück Erde an Nachbarn abgetreten damit er seine Garage erstellen konnte... laut Baubehörde war keine Brandschutzmauer nötig... wurde ja vor Ort abgenommen und die Garage stand vor Carporterbauung ....
    allerdings haben wir vor, wenn wir schon "renovieren", eine Brandschutzwand zur Nachbarseite (Gartenseite) zu erstellen, da es ja sein könnte, dass diese irgendwann das hintere Grundstück verkaufen und dann dort gebaut wird und dann müssten wir eh eine Brandschutzmauer setzen, da dann der Abstand zum evtl. neuen Nachbarhaus nur 3m betragen würde... dann doch lieber jetzt beim Renovieren.... aus welchem Material auch immer die dann werden wird... dürfte eine Blechwand doch reichen - oder?

    das Carport steht ja schon seit endlosen Jahren und ist von der Baubehörde abgenommen worden....
    wenn ich jetzt in die neuen Richtlinien gucke, dann stehen Carports inzwischen unter "Verfahrensfreie Anlagen", also bedürfen dann doch keiner Genehmigung mehr - oder sehe ich das falsch?
    aber ansich müsste das ja egal sein, denn das Carport steht ja und soll nun nur verändert werden, also erhöht werden.. entspricht eigentlich einer "Instandsetzung" mit leichter Veränderung :-) ...
    auf Grund der morschen Ständer kam heute bei uns die Überlegung, ob man das alte Ding nicht komplett ersetzen sollte und dann statt Flachdach ein hübsches Satteldach nehmen sollte...

    "Genehmigung dieses Forums".....
    ???? *grübel*.. was meinst du?...

    da ich hier neu bin weiß ich noch nicht alles :-)... kläre mich bitte auf, falls ich etwas falsch mache - danke
     
  4. #4 Wieland, 05.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ist doch alles kein Problem, die Genehmigung wird von der örtlichen
    Baubehörde bzw. Kreisbauamt erteilt, u. nicht von diesem Forum !
     
  5. #5 biggi2011, 05.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.03.2011
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    ach sooo :-)..
    klaro...

    dabei war meine Ursprungsfrage bei "Neulingen" eigentlich :
    ist es von der Statik einfach möglich nur die Standbalken zu erhöhen udn damit das Carport?...
    also eine Frage an die "Statiker" und "Zimmermänner" :D
    da ging es gar nicht darum, ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht....

    andererseits ist es schon von Interesse, ob überhaupt ein neuer Bauantrag gestellt werden müsste

    ich dachte nämlich, dass man das eben auf Grund dieser "verfahrensfreie Anlagen"-Geschichte auch ohne neue Genehmigung machen kann, denn eine Instandsetzung muss ich nicht genehmigen lassen...
    1. ist so ne neue Genehmigung teuer und
    2. haben wir hier ne ganz komische Tante im Bauamt sitzen, die, obwohl laut der Baugenehmigungsvorschrift eine Carporthöhe von 3m zulässig wäre... das habe ich nun rausgefunden.. damals darauf bestand, dass das Carport nur 2,15m hoch wird... warum auch immer... damals kannte ich die Vorschriften nicht... und meine Eltern auch nicht, die das Carport erbauen ließen... damals auch noch ohne PC hier und keine Ahnung, wo man hätte suchen sollen... meine Eltern haben sich auf die Aussagen der Behörden verlassen...wussten also nicht, ob die Aussage überhaupt richtig ist... inzwischen habe ich Erfahrungen gemacht, die zeigen, dass in den Ämtern auch viel Unwissenheit herrscht... z.B. bei meinem Finanzsachbearbeiter, der Vorsteuer mit Verlustvortrag verwechselt und krankheitsbedingte Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennt... ergo..Unwissenheit... und so sitzen einige "Unwissende" in den behörden...
    damals wollten wir aber auch eigentlich ein "begehbares Dach" bauen.... auf Nachfrage sagte man uns "reichen Sie die Pläne und Anträge ein"... hinterher wurde abgelehnt und es hieß dann vom Carporthersteller, dass dies vorher klar gewesen wäre, also wir hätten den Antrag gar nicht stellen brauchen bzw. diese Sachbearbeiterin hätte gleich sagen können "das wird nicht genehmigt"... war also "Geldschneiderei"....
    diese "Madamme" will ich nicht :o

    wenn also eine Instandsetzung ohne Genehmigung möglich ist, warum soll ich dann eine neue beantragen, wenn diese evtl. gar nicht nötigist?
    die Frage ist also: kann ich einfach erhöhen - ohne Genehmigung... zählt das noch zur "Instandsetzung"
    zählt es auch dann noch zur "Instandsetzung", wenn ich statt Flachdach ein Satteldach nehme?
     
  6. Julius

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    Nein, Erhöhung ist KEINE Instandsetzung.
    Und auch ein identischer Ersatzbau gilt NICHT als eine solche. Im Gegenteil, geht dabei sogar ein evtl. vorhandener Bestandsschutz verloren!

    Daher das Vorhaben unbedingt VOR Umsetzung mit Fachmann (Architekt) besprechen und den die Lage klären lassen (was geht - statisch wie vor allem rechtlich und wie das vom Verfahren her ggf. umzusetzen ist).
     
  7. #7 biggi2011, 05.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.03.2011
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    DANKE.. das war eine klare Antwort die mir weiterhilft...

    die morschen Balken ersetzen wäre aber Instandsetzung...oder?...
    und wenn ich die ursprüngliche und genehmigte Durchfahrtshöhe wieder herstelle, dürfte das auch ohne Probleme gehen - oder?
    bei der Höhe, die vor der Zufahrtserneuerung vorhanden war, wäre ich mit meinem etezigen Fahrzeug auch runtergekommen... wenn ich die Antenne abgeschraubt hätte :-)...
    die hohe Höhe wäre nur ein wünschenswerter Luxus, da ich dann auch mit Dachkoffer auf dem Fahrzeug unter das Carport hätte fahren können :D
     
  8. #8 JamesTKirk, 05.03.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ihr Lieben,
    ich denke, nein ich weis es sogar, dass jeder hier in diesem Forum in der Lage ist, den darüberliegenden Beitrag zu lesen, ohne dass er als Vollzitat (=Fullquote) im nächsten Beitrag zitiert wird.
     
  9. #9 biggi2011, 05.03.2011
    biggi2011

    biggi2011

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    alles klar.. danke...dann weiß ich, wie es hier läuft... in anderen foren werden zitate, auf die man direkt antwortet, sogar erwünscht

    auch "frau" lernt dazu :D
     
  10. R.B.

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    Zitate JA, aber nicht immer die kompletten Beiträge. Sonst ist man nur noch mit scrollen beschäftigt.

    Gruß
    Ralf
     
  11. Ludolf

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    Gilt das für alle?:Brille
     
  12. #12 wasweissich, 06.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    man/frau antwortet/bezieht sich nicht auf eine halbe DIN A4 seite sondern auf ein/zwei sätze ....

    und notwendig wird ein zitat , wenn da sieben andere beiträge zwischen sind.;)
     
Thema: Carporterhöhung
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