freistellungsbescheinigung

Diskutiere freistellungsbescheinigung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo alle zusammen, könnt ihr mir sagen was eine Freistellungsbescheinigung ist bzw. wer diese unbedingt ausstellen muss? Was ist wen diese...

  1. #1 traut79, 06.03.2011
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    Hallo alle zusammen,

    könnt ihr mir sagen was eine Freistellungsbescheinigung ist bzw. wer diese unbedingt ausstellen muss? Was ist wen diese nicht ausgestellt wird?

    Danke.

    Grüße
    Traut
     
  2. Julius

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    Freistellung in Bezug worauf?
    Deren gibt es mehrere, die alle irgendwie Bezug zum Bau haben (können)...
     
  3. H.PF

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    Du bist privat? Dann uninteressant.

    Du bist gewerblich? Dann müssen alle Handwerker dir die Freistellungsbescheinigung aushändigen sonst mußt du 15 % der Bausumme an das Finanzamt abführen und das wird dann vom Unternehmer mit seiner Steuerschuld beim Finanzamt verrechnet.
     
  4. #4 traut79, 06.03.2011
    traut79

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    Ich bin privat und baue. Vom Rohbauer habe ich eine Freistellungsbescheinigung bei seiner ersten Abschlagszahlung erhalten. Müssen diese die anderen z. Bsp. Dachdecker, Fensterbauer etc. auch ausstellen? Nicht das ich dann Probleme mit dem Finanzamt bekomme...Kenn mich ja da nicht aus.
     
  5. H.PF

    H.PF

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    Julius, das wird die § 48b sein. Die Umsatzsteuer glaube ich nicht, da würde der Unternehmer schon drauf achten das er die nicht kassiert...

    ich find das sehr nett, das ich mich um meine Umsatzsteuer nicht kümmern muß und nur immer zurückbekomme...
     
  6. H.PF

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    von hier geklaut...


    Privat = Uninteressant...
     
  7. #7 susannede, 06.03.2011
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    mal eben aus Wikipedia kopiert, äh, kt-t.

    Es geht darum, dass der Auftraggeber eben nicht die anfallenden Steuern direkt ans Finanzamt zahlt, sondern diese weiterhin mit der Rechnung bezahlt werden und vom Auftragnehmer weitergegeben werden. Dies entbindet den Auftraggeber von der Pflicht, den unbezahlten Hilfssheriff der Steuerbehörde zu spielen.

    Wenn ich nicht irre, gibt es dies vergleichbar (bzw. in einem) auch für den Nachweis, dass keine Sozialabgaben-Zahlungen usw. des Auftragnehmers an seine Beschäftigten ausständig sind.

    Auch hier müßte sonst wieder der Auftraggeber, "als unbezahlte Hilfbehörde", Einbehalte von der Rechnung an die Sozialkassen weitergeben, um die fehlenden Sozialabgaben-Zahlungen des Auftragnehmers / für die Auftragnehmer-Beschäftigten / vorrangig zu bedienen.
     
  8. #8 susannede, 06.03.2011
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    Umgekehrt gilt dies ja natürlich nicht, man macht es sich in jeder Richtung einfach.

    So werden z.B. die Wohnungsmietkosten von Sozialhilfeempfängern an diese direkt ausgezahlt, ob die dann beim Vermieter auch ankommen, ist der Behörde dabei voll schietegal.
     
  9. H.PF

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    @ Susanne: das stimmt ja grundsätzlich. Aber entscheidend ist: das gilt nur für Gewerbliche Auftraggeber. Gewerblich = Gewerbliche Einkünfte. 2 Mietwohnungen reichen schon dafür.

    Aber rein private Bauherren haben damit nix zu tun...
     
  10. #10 susannede, 06.03.2011
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    Weiß ich nicht, ich arbeite für keine privaten AGs.

    Müsste ich mich auch schlau lesen. Bei dem was da gedreht wird, würde mich's nicht wundern, wenn das zu irgendeinem Stichtag still&heimlich auch den Privaten ans Knie gebunden wurde.
     
  11. #11 susannede, 06.03.2011
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  12. #12 susannede, 06.03.2011
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    Demnach sind Private erst einmal nicht betroffen, wenn Sie im Sinne des Gesetzestextes auch "Private" sind.
    Geringfügigkeitsgrenze 5.000 EUR.

    Auftragnehmer sollte- imho - bei Überschreitung der Grenze jedoch immer diese Bescheinigung vorlegen, damit Auftraggeber - auch privat - seine Aufwendung seinerseits problemlos steuerlich gelten machen kann.
     
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