Bebauungsplan 1:1000

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  1. #1 BoromirOfGondor, 08.03.2011
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    Liebe Bauexperten,

    eine Frage zum Bebauungsplan: in unserem Neubaugebiet wird anhand eines 1:1000 B-Planes gebaut.

    Auf dem Bauamt habe ich nun - vor dem Grundstückserwerb - nach den offiziellen Baufenstergrößen gefragt. Aussage vom Bauamt: "[...] das messen Sie dann einfach aus dem Plan, da kommt es auf 50cm mehr oder weniger nicht an [...]"

    Ich wundere mich ein bisschen, denn mit ungeeichten Linealen könnte mein Baufenster irgendwas zwischen 9,5x9,5m und 11x11m sein. Erschwerend kommt hinzu, dass der Maßstab auf dem B-Plan falsch aufgetragen ist (verzerrt), wenn man diesen als Basis nimmt, könnte das Baufenster sogar 12x12m groß sein.

    Diesen Fehler habe ich übrigens entdeckt, nachdem der B-Plan schon seit 2001 in der Gemeinde bearbeitet wird :winken

    Mit einem geeichten Zollstock gemessen komme ich bei angenommenen 1:1000 auf ein Baufenster von 10x10m, bauen würden wir aber gerne ein bisschen größer, z.B. 10,5x10,5m.

    Tausend Dank für Eure Hilfe!

    Gruß Boro
     
  2. #2 Schwarz, 08.03.2011
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    also, auf welcher basis basiert denn dein planausdruck?

    aus dem internet gesaugt und einfach gedruckt? oder offizieller ausdruck vom amt oder photokopie. oder ausdruck deines architekten, nicht richtig skaliert? evtl. eine gescannte b-plan-fassung? oder, das schlimmste, schon einmal durchs telefax gelaufen? handgezeichneter blan? oder oder oder ... in der regel sind hier schon mal ein paar fehlerquellen vorprogrammiert.

    gibt es zu dem b-plan eine schriftliche begründung. hieraus gehen mitunter auch informationen zu baufenstergrößen hervor.

    enthält der b-plan "irgendwelche" maßangaben? dann kann man ihn in die cad einsetzen und korrekt skalieren. fehlerquelle unserer erfahrung nach irgendwo im bereich von 10cm bei halbwegs genauer arbeit und zusätzlicher digitaler vermessergrundlage.

    wenn die aussage der gemeinde schon in die richtung 50cm geht, dann mal darauf aufbauen und den vorentwurft mit bauaufsicht und gemeinde diskutieren.

    schwarz
     
  3. Baumal

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    davon ab, was willst du mit nem "geeichten lineal"
    in M 1:1000 herausmessen?
     
  4. #4 BoromirOfGondor, 08.03.2011
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    Basis: Original PDF Datei vom Bauamt/Magistrat der Stadt, zusätzlich mehrere A3-Kopien des Originalplans vom Bauamt. Kein Scan, kein Fax, keine Handzeichnung :)

    Schriftliche Begründung: ja, ist in PDF/Kopie enthalten, zu den Baufenstern steht dort rein gar nichts.

    Maßangaben: ja, der B-Plan enthält einen Maßstabswagen (heißt das so?) am linken unteren Rand. Dieser ist falsch skaliert (im originalen PDF), das Bauamt hat mir gegenüber diesen Fehler bestätigt und sich für den Hinweis bedankt.

    Ich würde nun gerne ins Risiko gehen und meine Baufirmen 10,5x10,5 planen lassen, bin mir aber nicht sicher, wie das Bauamt dann später reagiert und was eine spätere Umplanung für verschiedene Aufwände nach sich zieht.

    Danke für Eure Hilfe!
     
  5. #5 BoromirOfGondor, 08.03.2011
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    Das Baufenster :)
    Das war ehrlich gesagt auch nicht meine Idee, das Bauamt hat ja gesagt, ich soll einfach die Größe des Baufensters aus dem Plan herausmessen! Ich hatte mir eher eine verbindliche Aussage des Bauamtes erwartet.
     
  6. #6 fmjuchi, 08.03.2011
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    Ich habe den blöden Eindruck, dass man hier nur hören will, was man möchte....

    Was ist bitte eine falsche Skalierung im orginalen PDF?

    Der Bebauungsplan ist eine Satzung und im Zweifelsfall gibt ein großes Stück Papier, das öffentlich ausgelegt wurde und einen entsprechenden Ausfertigungsvermerk hat. Dieses Stück Papier ist maßgebend.

    Dort sollten eigentlich ausgehend von der Erschließungsstraße die Abstände bis zur Baugrenze (bzw. den Baugrenzen) bzw. Baulinie in Metern eingetragen sein. Dies Zahl steht nicht vor jedem Grundstück und kann auch für mehrere Grundstücke gelten.

    Garagen dürfen meist auch außerhalb des Baufensters stehen, wobei das Maß der Bebauung auch durch die sogenannte Grundflächenzahl festgelegt wird.

    Ansonsten hilft der Fachmann weiter.

    lg fm
     
  7. #7 Sharawenya, 08.03.2011
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    Klang für mich jetzt so, als hätte man "auf Seitenformat skalieren" angeklickt beim Ausdruck. Dann verzerrt sich natürlich alles. Hast du denn die digitalen Daten da und ist es dort auch verzerrt? Dann brauchst du natürlich eine neue (korrigierte) PDF Datei.
     
  8. #8 BoromirOfGondor, 08.03.2011
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    Nein, ich will nicht hören, was ich hören will!
    Falsche Skalierung: habe ich nicht gesagt. Der Plan ist einwandfrei schön 1:1000, den Fehler mit dem falschen Maßstabswagen können wir hier jetzt glaube ich vernachlässigen.

    Die Abstände bis zu den Baugrenzen stehen nicht drin, vor keinem Grundstück.
     
  9. #9 BoromirOfGondor, 08.03.2011
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    Ganz blöd bin ich (und das Bauamt) auch nicht :winken

    Wie schon oben geschrieben, der Plan ist schön, die Maßstabsangaben einfach falsch, Problem allerdings nicht (mehr) relevant. Eine neue korrigierte Version wirds vom Bauamt wohl nicht geben.
     
  10. #10 Sharawenya, 08.03.2011
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    Na wenn das so ist!
     
  11. Baumal

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    also, es geht doch um ein grundstück und baufenster.
    da brauchts verbindliche maßangaben vom amt.

    den plan digital, keine pdf in M 1:1000.
    pdf in M 1:1000, da mit dem lineal etwas herausmessen zu wollen,
    ist lustiges rätselraten, nix anderes.....
     
  12. #12 Sharawenya, 08.03.2011
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    Kommt halt drauf an. Wenn's ne Vektor-PDF ist, könnte man es einfach auf 1:100 hochskalieren, sofern man weiß, wie es geht. Das unterstelle ich Boro nu einfach mal, da ITler und "nicht ganz so blöd".
    :D
     
  13. #13 fmjuchi, 08.03.2011
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    Hi,

    maßgebend ist doch die Grundlage. Wenn der Originalplan tatsächlich nicht genau oder sogar fehlerhaft sein sollte, wird es durch Vergrößerung (egal in welchem Dateiformat) auch nicht besser.

    Man darf sich auch fragen, was verkehrt ist: Das eingezeichnete Baufenster oder die Maßangaben. :winken

    Ich halte es auch für ausgeschlossen, dass der Fehler heute von dir entdeckt wurde. Unterstellen wir mal, dass die Verwaltung wirklich so blöd und dumm ist wie immer angenommen. Der "Fehler" ist in 10 Jahren keinem der superschlauen Bauherren und studierten Archis aufgefallen? :respekt

    So wie du versuchst 10,50 m raus zu messen, könnte man auch die 9,50 begründen. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen...... so bei um die 10 m.

    Aber vielleicht kann dir auch weiter geholfen werden, wenn du Plan mal hier einstellst. Evtl. erteilt die Gemeinde ja auch ein Befreiung. Interessant wäre auch, ob ein Vorhaben im Freistellungsverfahren genehmigt werden kann, wenn die maßgeblichen Festsetzungen nicht eindeutig aus dem BPL entnommen werden können.
     
  14. #14 BoromirOfGondor, 08.03.2011
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    Danke :)
    Ich hielt es auch für ausgeschlossen, habe die Kopien und das PDF ungefähr eine Woche lang immer wieder angeschaut und versucht, die Unstimmigkeiten mit meiner eigenen Unzulänglichkeit zu begründen.
    Dann Anruf beim Bauamt, ich sage, der Maßstab ist falsch. Bauamt sagt, das kann nicht sein. Der Bedienstete misst live in seinem Originalplan nach und sagt dann: oh...sie haben Recht, das ist noch niemandem bei uns aufgefallen :winken

    Den Bebauungsplan kann man hier
    https://buergergis.kreis-offenbach.de/apps/bplan/bplan_online.php
    Dann Heusenstamm wählen, dann zweiter von oben 5.33,1 südlich der Hohebergstrasse.

    Um die Unstimmigkeit des Maßstabes feststellen zu können müsste man allerdings in Originalgröße ausdrucken und ein Lineal daneben halten, eben genauso wie das Bauamt das gemacht hat.

    Meine ursprüngliche Frage war allerdings, ob das ein normaler Prozess ist, die Baufenstergrößen aus dem 1:1000 Plan herauszumessen.
     
  15. #15 Baufuchs, 08.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann geh halt zum Bauamt, Ausschnitt mit deinem Grundstück kopieren.

    Sachbearbeiter misst im Originalplan ab und trägt die Maße in Deine Kopie ein.
    Stempel/Unterschrift drauf und gut ist.
     
  16. #16 BoromirOfGondor, 08.03.2011
    BoromirOfGondor

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    Genau so mache ich es, vielen Dank!
     
  17. #17 fmjuchi, 08.03.2011
    fmjuchi

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    Hi,

    da wird dir kein Mitarbeiter etwas raus messen (können). Frag mal, ob die einen alten Entwurf eingestellt haben. Da fehlen ja wirklich alle Maßangaben.

    Schau dir mal die anderen Pläne an, da sind überall die Abstände ab der Erschließungsstraße eingetragen. Außerdem sind bei deinem Plan teilweise noch die alten Grundstücksgrenzen vor der Umlegung aufgeführt.

    Da kann man sich ja nur verirren.

    lg fm
     
  18. #18 BoromirOfGondor, 08.03.2011
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    Also das ist die aktuellste Version. Es kann natürlich sein, dass sie nochmal einen neuen Plan rausgeben. Auf jeden Fall werden auf Basis diesen Planes die stadteigenen Grundstücke in einem Vergabeverfahren vergeben.

    Wir werden das von uns favorisierte Grundstück auf jeden Fall kaufen, egal ob nun 10,5x10,5m geht oder eben nur 10x10m. Da ich mir aber schon Angebote von Anbietern einhole, wären die exakten und vor allem verläßlichen Angaben schon toll gewesen :(

    Aber kein Problem, wir planen nun mal 10x10m im erlaubten Rahmen und warten auf einen aktualisierten Plan. Parallel rede ich mal mit dem Bauamt, ob sie sich auch mit 10,5x10,5m anfreunden könnten.

    Danke an allen fleissigen Antworter!
     
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