Ist der Festpreis wirklich fest?

Diskutiere Ist der Festpreis wirklich fest? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte da mal ne Frage an euch. Und mich würde interessieren, ob der Festpreis bei einem Rohbau wirklich fest ist. Mein...

  1. #1 kollaps, 23.11.2004
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    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal ne Frage an euch.
    Und mich würde interessieren, ob der Festpreis bei einem Rohbau wirklich fest ist.

    Mein Bauunternehmen hat mir erklärt, daß er selbst beim Festpreis 10% mehr verlangen kann.

    Er hat mir damals ein Leistungsverzeichnis angefertigt, aber da ich einen Festpreis wollte, haben wir das Leistungsverzeichnis so gelassen, und nur den Kopf in "Komplettangebot" umgeändert und am ende des Leistungsverzeichnisses hat er noch draufgeschrieben "Rohbaupreis" und dahinter die Summe.
    Unterschrieben hat er das ganze natürlich auch.

    Der rest wurde mündlich vereinbart. Z.B. daß nach BGB und nicht nach der VOB gebaut wird.

    Jetzt ist er fertig mit dem Rohbau, und will natürlich mehr Geld.

    Kommt er damit durch?

    Hat vielleicht jemand hierzu Erfahrungen?

    Gruß
    Christian
     
  2. geigei

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    wenn er schriftliche Nachträge hat schon
    haben Sie vielleicht am Bau was verändert, einen anderen Ziegel eingebaut ...einen Balkon mehr gebaut...den aushub noch zusätzlich beauftragt.
     
  3. #3 kollaps, 23.11.2004
    kollaps

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    Eigentlich nicht.

    Ich hab eher weniger! Hab den Balkon gestrichen, hab das Einfüllen ums Haus selbst gemacht, es sind 2 Kellerfenster weniger.

    Er sagt halt, er kann 10% mehr verlangen.
    Er hat für das Material mehr bezahlen müssen.
    Und mit seinen kalkulierten 600 Stunden kommt er auch nicht hin.

    Es ist z.B. vereinbart worden, daß für alle Regenwasser und Kanalanschlüsse 1000 EUR pauschal bezahlt werden.
    Jetzt sagt er, er hat ja noch nen Mini-Bagger gebraucht.

    Und so geht das halt immer weiter.
     
  4. sepp

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    nein! ein pauschalpreis kann nur aufgrund von mehr oder weniger eingebauten baumasse geändert werden, oder durch unvorhersehbare umstände die er nicht zu vertreten hat.
    wenn er beim leitungsbau im erdreich auf hindernisse stösst, die nicht vorhersehbar sind/waren und dadurch anderes gerät einsetzen muss, kann ein mehrpreis vereinbart werden.
    allerdings hat er die pflicht sie auf diese kosten und die massnahmen hinzuweisen.
    wenn er einfach nur aus bequemlichkeit den bagger eingesetzt hat, hat er keinen anspruch auf mehrkosten.
    sie können einen pauschalpreis-änderung verlangen und den balkon, erdarbeiten, kellerfenster rausrechnen. jedoch gibt es bei bauwerksänderungen meistens auch anfallende kosten seitens des AN, sodass es nicht immer leicht ist, die tatsächliche ersparnis des AN offenzulegen.
    hier der vob text
    http://www.bauportal.de/vobpub/1961/20021200/d2baf61a.002.htm#d2baf61a:sub-2
     
  5. jetter

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    Was umschreibt der Begriff "Komplettangebot"?

    Was umschreibt der Begriff "Rohbaupreis"?
    An der Eindeutigkeit der Begrifflichkeiten wird es schon das erste mal hapern.

    Dann kommen die nächsten Fragen:
    Woher kommen die dem Angebot zugrunde liegenden Massen?
    Was ist Inhalt der Angebotspositionen, die dann ja Auftragspositionen geworden sind und wie genau ist die auszuführende Leistung darin beschrieben?

    Wenn obige Fragen geklärt werden und Massen und Leistung daraufhin unzweideutig umschrieben ist, besteht von hier aus eigentlich kein zusätzlicher Anspruch.

    Sind jedoch Teile der Leistung nicht oder nicht eindeutig erfasst bzw. gehören unzweifelhaft zum verienbarten Leistungsumfang, dann besteht natürlich schon ein zusätzlicher Anspruch.
     
  6. jetter

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    VOB ist ncht vereinbart!

    wenn ich recht gelesen habe :confused:
     
  7. #7 kollaps, 23.11.2004
    kollaps

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    Richtig! Es wurde BGB vereinbart.
     
  8. sepp

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    selbst wenn nur das bgb vereinbart wurde, lehnen sich viele bisherige urteile an die vob aufgrund ihrer "Sitte".
    d.h. es werden die üblichen sitten im baugewerbe angenommen die i.a. in der vob wiedergegeben sind.
    dies jedoch nur wenn das bgb zuwenig hergibt.
    soweit ich weiss gibt es im bgb keine aussage zu zumutbaren grenzen in festpreisverträgen.
     
  9. geigei

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    sie sind der letzt am Hebel

    Zahlen Sie nur das was vereinbart war;
    Sie werden dann schon sehn was passiert!
    Sie brauchen mit dem Herrn gar nicht diskudieren, er wird sich schon melden;
    antworten Sie immer schriftlich (Fax), er wird schon nachgeben wenn er nichts in der Hand hat.
     
  10. #10 BHMarkus, 23.11.2004
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    wichtig ist, dass der bu erst mal seine arbeit vernümpftig zu ende bringt, bevor man mit stress anfängt.
    :D :D :D
     
  11. #11 kollaps, 23.11.2004
    kollaps

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    Danke für die Tipps.
     
  12. Bruno

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    BHMarkus, sich notwendigen Preisvereinbarungen zu verschließen und erst mal fertigstellen zu lassen, um die Sache dann "in aller Ruhe" auf Kosten der Firmen - und unter Inkaufnahme ernster Konsequenzen für diese - auszusitzen, ist nicht die feine Art. Diese Einstellung verursacht einen erheblichen Anteil der Insolvenzen im Baugewerbe.

    Die Eigenkapitalausstattung im Baugewerbe beträgt - angesichts der hohen Umsätze - nur wenige Prozent. Hätte ein kleiner Mittelständler mit 5 Mio Jahresumsatz 20% Eigenkapital, wäre er schon Millionär und würde sich nicht mit zahlungsunfreudigen Bauherren rumschlagen.

    Wenn alle Auftraggeber um die letzten paar Prozente streiten und das Geld erst mal zurückhalten, ist jeder Mittelständler pleite. Das wollte ich nur mal allgemein feststellen.

    Unabhängig davon: für eine nachträgliche Preiserhöhung in unserem Fall, auf Grund von Kalkulationsfehlern und bei ansonsten gleichem Leistungsumfang, noch dazu wenn das LV vom AN stammt, sehe ich keinen Raum. Ich würde mir ein sauber kalkuliertes Nachtragsangebot vorlegen lassen und dies unverzüglich und emotionslos sachlich prüfen. Hierbei führen Kalkulationsirrtümer nicht zu höheren Preisen, auch Materialpreise sind für den Vertragszeitraum fest. Nur Leistungsänderungen können Preisänderungen auslösen.
     
  13. #13 Baufuchs, 23.11.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fraglich ist

    ob überhaubt ein "Festpreis" bezogen auf die Endsumme vereinbart wurde.

    Es gibt "Komplettangebot" darin sind die Leistungen enthalten, die der Unternehmer in dem vom ihm selbst aufgestellten LV aufgeführt hat.

    Die sich ergebende Summe wurde als "Rohbaupreis" bezeichnet.

    Das war`s, der Rest mündlich.

    Wie detailliert war das Leistungsverzeichnis bezgl. Mengen?
    Wurde von diesen Mengen abgewichen?
    Wurde anderes als das beschriebene Material (auf Wunsch Bauherr) eingebaut?

    Wieviel Zeit lag zwischen "Komplettangebot" und Beginn der Arbeiten?

    Mengen können sich geändert haben, dann anderer Preis. Stundenlohnarbeiten wurden wohl nicht vereinbart, höherer Zeitaufwand dann nur bei nachgewiesener Erschwernis (ist anzukündigen) zu vergüten.

    Änderung der Stundenlohnsätze? Unternehmerproblem.

    Gibt`s keinen Vertrag zum Angbeot? Wo sind Zahlungsmodalitäten etc. schriftlich geregelt?
     
  14. jetter

    jetter

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    Danke Baufuchs

    ich dachte schon, ich bin total auf dem falschen Dampfer bezüglich der bisher bekannten Angaben zum Vertrag.

    Nichts desto trotz gilt natürlich auch das von Bruno gesagte:
     
  15. #15 Baufuchs, 23.11.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habe noch geschrieben

    als Brunos Beitrag eingestellt wurde. Er hat es sauber zusammengefasst.
     
  16. #16 kollaps, 23.11.2004
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    Re: Fraglich ist

     
  17. #17 BHMarkus, 23.11.2004
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    Bruno hat natürlich vollkommen recht.
    einfach geld zurück halten ist nicht die feine art, aber laut kollaps gab es ja eher eine mengenminderung und ansonsten keine änderungen. und wenn es änderungen gab, hätte dies der bu doch als nachtrag unmittelbar festhalten müssen. ich habe diese erfahrung bei fast sämtlichen gewerken gemacht, dass die unternehmer grundsätzlichdrauf los gearbeitet haben und sich am schluss gewundert haben, dass man mit der schlussrechnung zu diskutieren anfängt, weil sich der preis verändert hat. da müssen die sich auch nicht wundern, wenn die 2 monate nach fertigstellung mit irgendwelchen ununterschriebenen stndenzettel daher komen, was dann keiner mehr nachvollziehen kann.
    da ist bei den mittelständner kaufmännisch noch einiges im argen. denen ging es eben lange sehr gut.
    der vorschlag sich den nachtrag mal sauber aufschlüsseln zu lassen, halte ich für eine faire sache.
     
  18. Tommi

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    @Bruno:

    Wie sieht denn so ein Nachtragsangebot aus?

    Beispielhaft vielleicht so?


    Fall 1:
    Vereinbart: 12 m³ WU Beton B25 à 100,-- EUR = 1200,-- EUR

    Nachtrag: 15 m³ WU Beton B25 à 100,-- EUR = 1500,-- EUR,

    nachgewiesen durch gemeinsames Aufmaß am 10.11.2004 (Ursache: Vergrößerung der Bodenplatte um x Quadratmeter)


    ODER

    Fall 2:
    Vereinbart: NICHTS

    Nachtrag: 10 m³ Bodenaustausch wegen schlechtem Boden à 40,-- EUR = 400,-- EUR

    angewiesen durch Bauherr am 15.11.2004 nach Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers am 09.11.

    Im Fall 1 läßt sich nur über die Mengekomponente streiten.

    Im Fall 2 läßt sich sowohl über Menge und Preis streiten.

    Richtig verstanden?

    Gruß

    Tommi
     
  19. sepp

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    Stundenlohn war schon vereinbart?
    was denn nun?
    nur für bestimmte bereiche?
    das sind die schönen beschreibungen der unternehmerangebote
    "Komplettangebot für rohbau"
    (abgerechnet werden die tatsächlich anfallenden Stunden)
    nun ist es fraglich, ob überhaupt ein fest- oder pauschalpreis vereinbart wurde.
     
  20. #20 Achim Kaiser, 23.11.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    ....die ganze Sache stinkt.

    So wie sichs darstellt, gabs da wohl eine Materialaufstellung und eine Stundenanzahl als Vorgabe....und keine *Leistungs-/Einheitspreise* für eine komplette Bauleistung.

    Sprich m³ Beton kostet XYZ und die Einbringung erfolgt im Stundenlohn....

    Wie so üblich wurde die vorgegebene Stundenanzahl um 50 % überschritten....

    Das riecht nach reichlich Ärger....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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