Abstandsflächenübernahme

Diskutiere Abstandsflächenübernahme im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Kollegen, bei meiner Frage handelt es sich um ein Garten-und Gerätehaus (7mx7m). Dies soll an einer Grundstücksgrenze errichtet werden...

  1. #1 knutertl, 09.03.2011
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    Hallo Kollegen,

    bei meiner Frage handelt es sich um ein Garten-und Gerätehaus (7mx7m).
    Dies soll an einer Grundstücksgrenze errichtet werden (erste Grenzbebauung).
    Nun will der Nachbar, die auf sein Grundstück erstreckte Abstandsfläche nicht übernehmen. Da er Grundstückwertminderung argumentiert.

    Welche möglichkeiten bleiben uns hier aus?



    Danke schon im voraus.

    MfG
    Knut Ertl
     
  2. #2 Der Bauberater, 09.03.2011
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    Da hat der Nachbar recht, mit der Wertminderung!

    Entweder ihr zahlt ihm "Schmerzensgeld" für die Wertminderung, kauft ihm ein Streifen ab oder setzt das Häuschen mit Grenzabstand.

    :offtopic: Gartenhaus 7x7, da passen so einige Aufsitzrasenmäher rein. Ist schon ein großer Garten?
     
  3. #3 knutertl, 09.03.2011
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    Das Gartenhaus wird auch als "Hobbylager" genutzt....
     
  4. #4 knutertl, 10.03.2011
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    Hat jemand evtl. schon mal Erfahrungen gemacht mit so einem Fall?
     
  5. #5 Der Bauberater, 10.03.2011
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    Entweder probieren ob eine "Anbaubaulast" machbar ist, das belastete Grundstück kaufen oder Grenzabstand einhalten.
     
  6. #6 knutertl, 10.03.2011
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    Hallo Bauberater,

    was heisst "Anbaulast" genau?
    Müsste dort dann schon eine Grenzbebauung am Nachbargrundstück vorhanden sein?

    Wie sieht es aus, wenn man eine "offene" Bauweise wählt?

    Danke schon mal im voraus.


    MfG
    Ertl
     
  7. #7 Der Bauberater, 10.03.2011
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    Nein der Nachbar verpflichtet sich, wenn er mal baut, an euer Gebäude an zu bauen. Das lockt einen Nachbarn eher, als eine Abstandsflächenbaulast!
     
  8. #8 knutertl, 10.03.2011
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    Also das heisst, er müsste direkt, in dem Fall das Gartenhaus, anbauen, oder auch nur als Grenzbebauung <3,00m?

    Gibt es hierfür auch Antragsformulare? Ist mir ganz neu das mit der Anbaulast, darum Frage ich...
     
  9. #9 Der Bauberater, 11.03.2011
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    Der Nachbar würde sich dann verpflichten, bei der Erstellung eines Gebäudes auf seine Abstandsfläche zu verzichten und einen "Grenzbau" an euer Gebäude an zu bauen.
     
  10. #10 knutertl, 11.03.2011
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    Ok, ich verstehe.

    Wir haben nochmal mit dem Nachbar gesprochen.
    Wir werden nun Das Gebäude um die gute hälfte der Abstandsfläche
    versetzen. Die restliche "Baulast" würde er übernehmen. Zu guter letzt noch
    ein gutes Ergebnis für alle Parteien...

    Danke für eure Hilfe!
     
  11. #11 knutertl, 27.03.2011
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    Hallo,

    nun wurde eine Lageplantektur erstellt, der Nachbar wäre bereit, nur leider seine Gattin nicht.

    Wie würde es denn aussehen, wenn ich auf der Grenzseite eine mittlere Wandhöhe von weniger als 3m einhalten würde?

    Das Gebäude ist an der Grenzseite 7m lang (breite auch 7m).

    Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
     
  12. Hfrik

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    Ich fürchte nichts. Bei Gebäuden über 1m gelten in BW die Abstandsregelungen, wenn es kein priviligiertes Gebäude wie eine Garage ist. In anderen Bundesländern wird es das gleiche sein.
    Anbaubaulast ist keine Möglichkeit, oder Ausgleichszahlung?
     
Thema: Abstandsflächenübernahme
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