"Eigenleistung" bei "Schlüsselfertig": Gutschrift oder Eventualposition?

Diskutiere "Eigenleistung" bei "Schlüsselfertig": Gutschrift oder Eventualposition? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe das Angebot eines Bauträgers für ein "schlüsselfertiges" Haus mit einem Grundpreis sowie Einzelpreisen für Zusatzleistungen. Aus dem...

  1. #1 Bauermann, 11.03.2011
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    Ich habe das Angebot eines Bauträgers für ein "schlüsselfertiges" Haus mit einem Grundpreis sowie Einzelpreisen für Zusatzleistungen. Aus dem Grundpreis für das Haus möchte ich einzelne Leistungen herausnehmen, um mir die Möglichkeit offenzuhalten, diese fremdzuvergeben (ja ich weiß, meist ist die Gutschrift geringer als der Wert usw.) Z.B. Sanitär, Heizung, Bodenbeläge.

    Der BT möchte dabei bisher den Grundpreis lassen wie er ist und eine Gutschrift für "Eigenleistung" in das Angebot aufnehmen.

    Mir scheint es passender, den Grundpreis um die Gutschrifthöhe zu reduzieren und die Positionen dann als Zusatzleistungen (Eventualpositionen) aufzunehmen, damit ich mich dann später entscheiden kann, diese in Anspruch zu nehmen oder nicht. Macht betragsmäßig natürlich keinen Unterschied.

    Entstehen mir durch die Variante der Gutschrift irgendwelche Nachteile? Kann ich mich damit genau so später entscheiden, diese zu nehmen oder nicht? (Die Gutschrift selbst ist nämlich bisher nicht als Eventualposition gekennzeichnet)

    Wofür steht eigentlich die Abkürzung NEP, N... Einzelposition ? "Netto" eher nicht, da sonst auch alle Preise Brutto / mit MwSt. angegeben sind?
     
  2. #2 Lynx1984, 11.03.2011
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    Hallo Bauermann,

    Vorab: Es ist wirklich ein BT mit dem Du bauen willst? Lese dazu hier: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445

    Ganz pauschal zur Gutschrift:
    Erhälst Du nachdem das Haus fertig gestellt ist mit der Schlussrate verrechnet. Damit hast Du dann Deine letzte Sicherheit dem BT gegenüber aus der Hand gegeben.

    Bei einer Reduzierung des Grundpreises sparst Du sofort. Diese Summe musst Du also auch nicht "doppelt" vorhalten.

    Fragt sich nur ob der BT sich darauf einlässt. Aus Sicht des BT würde ich den Hauskäufern nicht erlauben auf mein Grundstück zu gehen und an dem zu errichtendem Gewerk rumzupfuschen. Auch das "optional" ist aus Sicht eines BT schwierig, da die Gewerke nur kurzfristig ausgeschrieben werden können, es Unwegbarkeiten im weiteren Baufortschritt gibt usw.

    Beste Grüße
     
  3. #3 rainerS.punkt, 11.03.2011
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    Als BT würde ich mich darauf vermutlich auch nur sehr ungern einlassen. Zum einen torpediert das seine Planungssicherheit, zum anderen übernimmt er ja die Gewährleistung für den Bau. Im Falle einen Problems geht dann vermutlich das Gezerre los: Ist "euer" Handwerker schuld oder sind das Folgeschäden in der Verantwortung des BT.

    Glaubst du, dass du da irgendwelche erheblichen finaziellen Vorteile hast, zumal du ja schon selbst die geringe Gutschrift erwähnst?
     
  4. #4 Bauermann, 11.03.2011
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    Schon mal danke!

    Das Grundstück ist meins und ich baue mit einem GÜ (der auch als Bauträger tätig ist, aber hier egal).

    Die Gutschriften sind übrigens gemischt als "Zusatzleistung" und als "NEP" (Eventualpositionen?) bezeichnet. Die Gutschrifen als Zusatzleistung mindern die Vertragssumme und werden damit nicht am Ende abgerechnet, was dann ja besser ist.

    Der Werkvertrag sieht Zahlung nach Baufortschritt vor. Wann werden denn die Eventualpositionen abgerechnet? Nach jeweiliger Abnahme oder ganz am Ende? Oder nur die Gutschriften ganz am Ende... ?


    Ich überlege das Ganze, weil im Fall von Sanitär/Heizung ein naher Verwandter eine eigene Sanitärfirma hat und diese Arbeiten daher für mich günstiger als die Gutschrift ausführen kann. Dieser gibt dann eigene Gewährleistung (klar könnte es trotzdem Gezerre über die Schuldfrage geben, wenn was schief geht).
     
Thema: "Eigenleistung" bei "Schlüsselfertig": Gutschrift oder Eventualposition?
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