Keller gleichzeitig an zwei Außenwänden bis Bodenplatte freigelegt => MURKS?!

Diskutiere Keller gleichzeitig an zwei Außenwänden bis Bodenplatte freigelegt => MURKS?! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich bin gerade bei einer guten Bekannten meiner Mutter (ältere Dame >70Jahre) vorbeigefahren um dort etwas abzugeben. Als ich um das Haus...

  1. #1 schallundrauch, 11.03.2011
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    Ich bin gerade bei einer guten Bekannten meiner Mutter (ältere Dame >70Jahre) vorbeigefahren um dort etwas abzugeben.

    Als ich um das Haus herumgegangen bin um meinen Brief in den Briefkasten zu werfen ist mir folgendes aufgefallen:

    Das Haus bekommt derzeit eine neue KMB-Abdichtung der Kelleraußenwände, hierzu wurden zwei aneinander angrenzende Kellerwände bis auf Höhe der Bodenplatte (gut 1,5m tief) ausgeschachtet. Die Grube wurde zum angrenzenden Erdreich fast senkrecht gegraben, so weit ich es erkennen konnte nicht abgefangen und ist teilweise schon wieder eingebrochen)

    Bei dem Haus handelt es sich um einen Bau aus den 60zigern. Außenmaße etwa 11x11m, Vollkeller (etwa 1m schaut aus dem Boden), zwei Vollgeschosse und ausgebauter Dachboden.

    Nach allem was ich hier im Forum gelesen habe ist das doch Baumurks hoch 10, oder liege ich da falsch?!

    Wie würdet Ihr vorgehen um die gute Frau vor möglichen Schaden zu bewahren?

    Ich denke es ist ratsam sie darauf anzusprechen dass dort gerade MIST gebaut wird und Ihr zu raten einen Fachmann/Sachverständigen hinzuzurufen so dass erstens der Murks dokumentiert wird (falls es zu Folgeschäden kommt) und zweitens zumindestens die Sicherungsmaßnamen und alle folgenden Arbeiten wenigstens nach den aRdT durchgeführt werden (Einer Firma welche sich solch einen groben Schnitzer erlaubt würde ich nicht zutrauen dass bei der KMB und dem anschließenden Verfüllen der Grube nicht auch gemurkst wird)

    Was meint Ihr, ist es richtig da jetzt Alarm zu schlagen oder ist das alles halb so wild?!

    Gruß Schall
     
  2. #2 RMartin, 11.03.2011
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    Ja, unschön. Sachverständigen umgehend einschalten.
    Wenn keine Fundamente mehr unter der Bodenplatte, dann sehr gefährlich. Darf nicht sein, dass 'größere' Abschnitte bis auf UK Gründung ausgeschachtet werden.
    Näheres in DIN 4123.
     
  3. #3 schallundrauch, 11.03.2011
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    Verstehe ich das richtig, falls nur bis OK Bodenplatte ausgeschachtet sein sollte (nur was bringt eine unvollständige KMB, also eher unwahrscheinlich?)oder noch Streifenfundamente darunter liegen wäre es zwar immernoch unschön das halbe Haus freizubuddeln (und die Grube nicht ordentlich zu sichern) aber zumindestens Statisch unbedenklich.

    Leider konnte ich nicht 100%ig erkennen wie tief geschachtet wurde ohne in die Grube zu steigen da die Wände bereits mit KMB beschmiert sind und unten in der Grube massenweise Laub liegt.

    Nach was sollte die gute Frau denn in den Gelben Seiten suchen falls sie das Ganze untersucht haben möchte? öffentlich anerkannter Sachverständiger für ???

    Oder hilft da die Handwerkskammer (welche genau) weiter?

    Falls es relevant ist, das Haus steht im Nord-Westen der Region Hannover

    Gruß Schall
     
  4. Hfrik

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    jau, von wenigen Sonderfällen abgesehen
    (bei dem Fall den ich im Kopf habe: Kellerwand aus Stubensanstein steht auf rissfreiem, unverwittertem Stubensansten -> Kellerwand hört sowiso 0,3-1,2m über der Kellersohle auf...).
    Also ggf. nachfragen, ob sich vor den Arbeiten jemand qualifiziertes Gedanken über die Zulässigkeit des entstehenden Lastfalls gemacht hat.
     
  5. #5 Wieland, 11.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Zum damaligen Zeitpunkt lag der Baukörper vor verfüllen der Baugrube mit Sicherheit bis Unterkannte Bodenplatte/ Fundamnetplatte frei.
    Sofern es Anzeichen dafür gibt, daß Gefahr in Verzug ist, sollte man zumindest
    die Bauaufsichtbehörde des zuständigen Kreises unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

    Grüße
     
  6. #6 wasweissich, 11.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    könnte einer dem wieland die zitierfunktion abschalten ??

    ist ja fürchterlich ......
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Ne, dazu muss man sein Acc. löschen, sein Telefon abschalten, den Zugang zum I-Net unterbinden und ihm Tastaturverbot erteilen.

    Gefühlt wurde das schon 1000 mal bei ihm gefordert. :shades
     
  8. #8 schallundrauch, 11.03.2011
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    Ich habe vorhin mit der guten Frau telefoniert und Ihr meine Bedenken geschildert und Ihr nahegelegt fachmänischen Rat einzuholen was sie nun wohl auch tun wird nachdem Sie bereits vor einer Woche von einem Nachbarn (Landwirt) darauf hingewiesen worden war dass da etwas nicht passt.

    Was mich weiter beunruhigt hat ist das laut Ihrer Aussage dort wohl auch eine Drainung verlegt werden soll. Die ausführende Firma war wohl auch bereits vor zwei Jahren an den anderen Außenwänden mit mäßigem Erfolg im Gange da dort auch Feuchte eingedrungen ist (und dies wohl weiterhin tut).

    Ich hoffe das ich in ein paar Wochen eine Rückmeldung von Ihr bekomme was der Fachmann gesagt hat.

    Gruß Schall
     
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