DHH mit gemeinsamer Trennwand 11,5 cm

Diskutiere DHH mit gemeinsamer Trennwand 11,5 cm im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen! Wir haben eine alte DHH erstanden (BJ 1930), welche nun abgerissen werden soll. Bei der Prüfung der Trennwand kam es zu einer...

  1. #1 tonique, 11.03.2011
    tonique

    tonique Gast

    Hallo zusammen!

    Wir haben eine alte DHH erstanden (BJ 1930), welche nun abgerissen werden soll. Bei der Prüfung der Trennwand kam es zu einer Überraschung. Es existiert nur 1 gemeinsame Trennwand und diese hat lediglich eine Stärke von 12 cm. Im Keller bis zur massiven Kellerdeck sind es noch 24er Steine, darüber jedoch (EG, OG und Giebel) handelt es sich um einfach Läufer.

    Das Nachbargebäude wurde nachträglich aufgestockt, daher hatten wir Pläne. Auf diesen Plänen ist eine gemeinsame 24 er Wand verzeichnet, daher könnt ihr euch unsere Verwunderung vorstellen.

    Jetzt die Fragen:
    1) Wie kann so etwas sein? Durfte die Aufstockung so überhaupt genehmigt werden (mal davon abgesehen, dass uns das auch nicht weiterhilft)?
    2) Die Arbeiten ruhen derzeit. Wie kann man sicherstellen, dass diese Trennwand nicht umfällt, wenn wir abreißen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
     
  2. #2 schallundrauch, 11.03.2011
    schallundrauch

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    Ich vermute mal das Dir nur von Sachkundigen (Statiker...) geholfen werden kann welche sich die Sache vor Ort anschauen. Die Wand wird wohl verstärkt und abgefangen werden müssen bevor ihr den rest des Gebäudes abbrechen könnt.

    Ob das damals so gebaut werden durfte dürfte für Euch vermutlich vollkommen egal sein, es steht schließlich nun so da und daran lässt sich nicht mehr viel ändern (Wenn da 1930 gepfuscht wurde wird man den Verantwortlichen heute wohl kaum mehr belangen können ;)).
     
  3. Hfrik

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    Naja, wenns Pfusch ist, könnte das für die kostenteilung zwischen den beiden Häusern relevant werden.
    Pfusch müsste wohl in jedem Fall beseitigt werden (z.B. -> Brandschutz -> Standsicherheit),
    ansonsten wäre der TE der Störer und müsste die Kosten alleine tragen - nach meiner unmassgeblichen Vermutung.
     
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