Handwerker des GÜ bedroht den Bauherrn

Diskutiere Handwerker des GÜ bedroht den Bauherrn im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Heute hatten wir einen Termin zur Leckagensuche und eine Besprechung wegen weiterer durch einen öbvu festgestellter Mängel. In Gespräch wurde ich...

  1. Hansal

    Hansal

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    Heute hatten wir einen Termin zur Leckagensuche und eine Besprechung wegen weiterer durch einen öbvu festgestellter Mängel.
    In Gespräch wurde ich duch den Handwerker des GÜ beddroht (...auf die Fresse hauen...) und als Idiot beschimpft.
    Meine Frage:
    Muss ich diesen Handwerker noch in mein Haus lassen oder kann ich dem Proll Hausverbot erteilen?

    Grüße
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Ist es denn dein Haus? Falls ja, kannst du ein Hausverbot erteilen.
     
  3. #3 wasweissich, 11.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mich würde dann aber schon interessieren , womit du ihn dazu gebracht hast......:shades
     
  4. Hansal

    Hansal

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    @wasweisich
    Er hat bei uns Trockenbau, Innenputz und Außenputz ausgeführt.
    Wir wohnen schon 1 Jahr im Haus.
    Alle Gewerke haben Mängel und er soll nun Mängelbeseitigung betreiben.

    Aber ich möchte keinen Handwerker im Haus dem ich nicht den Rücken zeigen darf. der Typ ist unterste Schublade.

    Grüße
     
  5. #5 Steven82, 11.03.2011
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    Hi,
    solch ein Assi würde ich auch nicht im Haus haben wollen.
    Ich würde es so machen und das ist nur meine meinung.
    1 Hausverbot erteilen
    oder
    2 den spieß einfach umdrehen und den Kerl die ganze Zeit auf die Palme bringen.Bißchen meckern wegen dreck,Abends anrufen wann die Putzfau kommt wegen saubermachen usw.:biggthumpup:

    Da ich ein bißchen Größer und Stärker bin als die meisten und mein spitzname in der Meisterschule Kante war, würde ich aussage 2 bevorzugen:e_smiley_brille02:.
     
  6. #6 Spasssbremse, 11.03.2011
    Spasssbremse

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    Also ich muss sagen, dass ich auch schon ein Aktionen gebracht habe, die sowohl Bauleitung als auch Handwerker genervt haben könnten (Umbau bestehender KWL Verrohrung wegen fehlender Revisionierbarkeit, teilweises Neumauern im innenbereich, ständiges Nachfragen bei Bauleitung/Handwerkern).

    Aber bisher sind alle cool geblieben und haben mich als König Kunde behandelt.
    Auf Nachfrage meiner Frau, ob der GÜ schon mal so einen schwierigen Fall wie mich erlebt hätte (das war kurz vor Vertragsunterzeichnung), meinte dieser nur: "Kein Kommentar..." ;)

    In deinem Fall würde ich aber auch Hausverbot erteilen.
    Blöd wäre es nur, wenn das ein sehr kleines Unternehmen ist, wo der Typ nicht ersetzbar ist.
     
  7. Hansal

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    Ich bin 1,97m und 105kg Kampfgewicht.
    Aber will mich nicht kloppen mit dem Proll.
    Ich will Ihn los werden aber ich möchte auch meine Mängel beseitigt haben.
     
  8. Hansal

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    Er ist der Chef des Handwerksbetriebs. Stukateurmeister.
     
  9. Lukas

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    Würdeste Dich denn lieber mit dem kloppen, wenn er Schopenhauer zitiert? ;)

    Hat der GÜ nen anderen, der ausführen könnte?
    Oder, hast Du jemanden, der an Deiner Stelle das Haus hütet?

    Gruß Lukas
     
  10. Baumal

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    GÜ, heißt generalüberbehmer.
    dann wendest du dich an ihn.

    oder sollte ich dem arbeitsamt mitteilen,
    dass ein HARZIV empfänger ein haus baut?

    die dürfen übrigens nicht mehr lotto spielen...
     
  11. gast3

    gast3 Gast

    demnach solltest du mir dem Herren kein Vertragsverhältnis haben = wir müssen draußen bleiben - würde ich mir also nicht antun

    das thema hattet ihr (we ich glaubte) geklärt :winken
     
  12. Baumal

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    er hat aber seinen beruf noch nicht ändern lassen...:D
     
  13. #13 Spasssbremse, 12.03.2011
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    Dem GÜ wird's wohl egal sein, immerhin ist genau dieser Handwerksbetrieb für die Schäden verantwortlich und muss diese auch beheben.

    Wenn der GÜ jetzt einen anderen Betrieb schickt, dann müsste er diesen ja auch bezahlen und sich das Geld wiederum vom Verursacher holen.
    Ist wohl zu aufwendig.
     
  14. KlausK

    KlausK Gast

    Richtig, ist aber nicht das Problem des Bauherrn. Er hat einen Vertrag mit dem GU/GÜ und dieser einen mit den einzelnen Betrieben.
     
  15. Hansal

    Hansal

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    Wieso Haus gehört dem Onkel der auch mein Vermögen in Macao verwaltet.
    Alles legal!;)
     
  16. #16 Wieland, 12.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Trau schau wem ?
     
  17. #17 HolzhausWolli, 12.03.2011
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    Nochmal bitte, egal mal wer AP ist...... du sollst eins in die Fresse bekommen, weil Du die Trockenbauarbeit reklamierst? :wow
     
  18. #18 wasweissich, 12.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die frage ist ja immer noch nicht beantwortet.....

    wolli , es gibt auch verschiedene arten zu reklamieren ....
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Ich fürchte, daß es nicht primär um eine Lösung, sondern um eine kleine Rache geht.

    Gruß Lukas
     
  20. Hansal

    Hansal

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    Nee, nee ich weiß ja nicht was ihr jetzt vermutet aber es geht um förmlich mit Fristen reklamierte Mängel. Da es Verständnisschwierigkeiten seitens des GÜ gab habe ich einen Sachverständigen öbvu mit dem Schwerpunkt Putz und Trockenbau beauftragt die Schäden zu begutachten und die Mängelbeseitigung zu definieren.
    Der Trockenbauer/putzer des GÜ ist ein Pfuscher und A... und es gab schon während der Bauphase einige Schwierigkeiten mit dem Herrn.
    Wenn man die Gewährleistung in Anspruch nimmt ist man dann ein Idiot den man auf die Fresse hauen muss. Nennt man das heute Qualitätsmanagement im Handwerk.

    @ Deine Befürchtungen kannst Du gerne genauer definieren.

    Ich jedenfalls möchte ein weitgend mangelfreies Bauwerk.

    Grüße
     
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