Neubau EFH steuerlich relevant???

Diskutiere Neubau EFH steuerlich relevant??? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, auch nach langer Suche im Netz wurde ich nicht fündig. Gibt es aktuell eine Möglichkeit den Erwerb eines Baugrundstücks und /...

  1. Telo

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    Hallo Forum,

    auch nach langer Suche im Netz wurde ich nicht fündig.
    Gibt es aktuell eine Möglichkeit den Erwerb eines Baugrundstücks und / oder den Neubau eines selbst genutzten Einfamilienhauses in der Steuererklärung geltend zu machen? Meiner Recherche nach ist das nur noch möglich, wenn das Objekt vermietet wird.
    Ich bin gespannt auf eure Antworten.

    Danke.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Vermietet oder sonstige Nutzung zur Erzielung von Einkünften (gewerblich). Bei rein privater Nutzung gibt´s da nichts anzusetzen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Behauserin, 14.03.2011
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    So isses.

    Wenn Du ein Arbeitszimmer im Haus hast, kannst Du dieses unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Eine Photovolatikanlage ebenfalls, wenn Du die Einnahmen versteuerst.
     
  4. Azalee

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    Kann man den Bau eines Arbeitszimmers geltend machen? Und wenn ja wie? Vorausgesetzt natürlich, dass man überhaupt Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen darf.
     
  5. #5 bluesky99, 14.03.2011
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    Klar kannst Du den Bau eines Arbeitszimmers geltend machen. Muß halt nur alle Kosten die explizit und NUR das Arbeitszimmer betreffend sind, als Kosten zusammenfassen. Dann kannst Du das über 50 Jahre abschreiben und ggf. die Schuldzinsen eines Kredits ebenfalls als Ausgabe deklarieren. Allerdings wird es wohl nicht einfach einen Rohbauer zu finden, der dir eine Rechnung für dein ganzes Haus ohne Arbeitszimmer und dann noch eine Rechnung für das Arbeitszimmer schreibt. Wichtig ist, dass Du dem Finanzamt belegen kannst, dass die angesetzten Kosten auch wirklich nur für das Arbeitszimmer sind. Bei den Krediten dann auch aufpassen und trennen. Kosten Wie Tisch oder Vorhänge kannst Du komplett als Ausgabe ansetzten, wenn unter 410netto dann als geringes Wirtschaftsgut und kann in einem Jahr abgeschrieben werden. Also alles im allen sehr aufwendig, wenn die Hütte aber teuer genug ist, solltest Du ohne zu mogeln schaffen die 1.xxx Euro abzusetzen.

    PS: Sachen wie Versicherung, Strom usw. kannst Du auch anteilig absetzen.
     
  6. #6 Behauserin, 15.03.2011
    Behauserin

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    Hm, bei einer gemieteten Wohnung setze ich ja die Mietkosten anteilig der Arbeitszimmerfläche in der Steuererklärung an.

    Ich hatte gehofft, dass ich dann als Hausbesitzer die jährliche Abschreibung für das komplette Haus ermitteln und diesen Betrag dann ebenfalls anteilig der Arbeitszimmerfläche absetzen kann. Wenn ich ein fertiges (gebrauchtes) Haus kaufe, kenne ich die Baukosten für das Arbeitszimmer auch nicht und werde es ja trotzdem irgendwie absetzen können.
     
  7. Azalee

    Azalee

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    Das mit den Mehrkosten fürs gesamte Haus fände ich wesentlich attraktiver :D Letztlich haben wir nur deshalb einen Zweigeschosser (plus Dachgeschoss) gebaut, weil das Arbeitszimmer weder im EG noch im OG unterzubringen war :hammer:
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Genau das wurde doch in den obigen Beiträgen geschrieben.:o

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Behauserin, 15.03.2011
    Behauserin

    Behauserin

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    Dann hab ich´s falsch verstanden. Ich dachte, das

    zielt darauf ab, dass ich beim Bau des Hauses darauf achten muss, fürs Arbeitszimmer immer extra Rechnungen zu bekommen. Und so isses ja nicht.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Getrennte Rechnungen wären optimal, aber die Erfahrung zeigt, dass man um längere Diskussionen mit dem FA nicht herumkommt. Wenn man nur spitzfindig genug ist, dann finden sich genügend Ansatzpunkte die man diskutieren kann. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 bluesky99, 18.03.2011
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    Hatte mich auch nicht ganz detailliert ausgedrückt und nur den optimalen Fall dargelegt. Wenn Du ein Haus mit 100m2 mit Kosten X hast und dein Arbeitszimmer 10m^2 sind, kannst Du natürlich 10% der Kosten über die Abschreibungsdauer beim Finanzamt gelten machen. Wenn Dein Haus jetzt aber "nur" 300.000 Euro kostet sind das 300.000/50*10=600 Euro pro Jahr zum absetzten, also nicht die Welt. Wenn Du jetzt einen Kredit hast, kannst Du die Kreditzinsen auch anteilig absetzten, aber da du den Kredit zurückbezahlst und hoffentlich auch ein wenig Eigenkapital hast, dürfte das auch nur ein Tropfen auf den Stein sein. Absetzten geht grundsätzlich, aber wie R.B. schon geschrieben hat, viele Feinheiten zu beachten und das Finanzamt mosert in jedem Fall, also so wenig Möglichkeiten wie möglich zum mosern geben!
     
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