Reduzierung der Wärmebrücken durch Überdämmung der Fensteröffnung

Diskutiere Reduzierung der Wärmebrücken durch Überdämmung der Fensteröffnung im Spezialthema: Wärmebrücken Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig: Gemäß der Detailkonstruktionen im Beiblatt 2 der DIN 4108 muss die Einbaufuge und der Blendrahmen...

  1. #1 Zwieback, 13.03.2011
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    Hallo,

    ich hoffe, ich bin hier richtig:

    Gemäß der Detailkonstruktionen im Beiblatt 2 der DIN 4108 muss die Einbaufuge und der Blendrahmen des Fensters >= 30 mm überdämmt werden, um die Wärmebrücken zu reduzieren.

    Ist das eine aRdT oder muss man das vereinbaren, damit es auch so ausgeführt wird?
     
  2. R.J.

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    Wenn die Wärmebrücken im EnEV Nachweis pauschal nach Bbl.2 berücksichtigt sind musste das bis EnEV 2007 entweder so ausgeführt werden oder die Gleichwertigkeit der Ausführung mit Bbl.2 nachgewiesen werden.
    Mit der EnEV 2009 braucht der Gleichwertigkeitsnachweis für den öffentlich rechtlichen Nachweis (nicht etwa KFW !) nicht mehr geführt zu werden wenn die angrenzenden Bauteile kleinere U-Wert haben als in Bbl.2 entsprechend zu Grunde gelegt sind.

    Wo liegt das eigentliche Problem?
     
  3. #3 Zwieback, 13.03.2011
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    Mindestwärmeschutz in den Fensteranschlussbereichen

    Es geht mit um die "richtige" Anordnung von Dämmschichten im Anschlussbereich des Fensters:


    Bei unserem Neubau stößt das WDVS stumpf an den Fensterrahmen. Die Anputzleiste klebt auf dem Fensterrahmen und die Einbaufuge (der Baukörperanschluss) wird überputzt.


    Das Problem ist, dass ich davon ausgegangen bin, dass das WDVS den Fensterrahmen einige Zentimeter überdämmt ("Dämmstoffüberstand"). Das Planungsbeispiel in 4108-2 zeigt das beim Fenstereinbau in außengedämmte Außenwände.
     
  4. R.J.

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    Hört sich zumindest unüblich an.
    Wo im Bauteilquerschnitt ist denn das Fenster? Gibt es ein Planungsdetail?

    Wie auch immer die Wärmebrücke für den EnEV-Nachweis berücksichtigt wurde, die Mindestanforderung an den Wärmeschutz muss auch im Bereich von Wärmebrücken eingehalten werden. Das lässt sich entweder messen oder besser, mittels thermischer Simulation berechnen.
     
  5. #5 Zwieback, 13.03.2011
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    Archi meinte, Fenster sei ein "Standard-Detail" und hat deshalb das Detail in der Ausführungsplanung nicht gezeichnet.

    Der Fensterbauer hat das Fenster nicht bündig mit der Außenwand eingebaut sondern einige cm weiter heraus in die Wärmedämmebene gesetzt. Finde ich gut.

    Ich interpretiere das mal so: der Auftragnehmer/Bauunternehmer/Wärmedämmer muss die Mindestanforderung an den Wärmeschutz erfüllen, dazu folgt er entweder einem Planungsdetail aus der zitierten DIN (hier: Rahmen überdämmen) oder er muss es nachweisen (durch nachrechnen). Richtig?
     
  6. R.J.

    R.J.

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    Fenster sind bei, mir zumindest, immer ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Wenn das weggelassen wird macht offensichtlich jeder was er will.

    Klar kann man das Fenster in die Dämmebene schieben, aber bestimmt nicht ungeplant. Auch ein Fenster muss seine Last irgendwo abgeben und das nicht auf den letzten mm der Mauerwerkkante (überspitzt gesagt), da gibt es dann Winkel o.ä. zu Befestigung und die baut der FB auch nicht für umsonst ein...
    Genauso wenig wird der Wärmedämmer mal eben so X meter Anpassung an ein vorspringendes Fenster im Angebot haben.
    Warum aber keiner nachfragt wie es denn nun werden soll ist merkwürdig.

    Ob der Unternehmer (oder wer auch immer) das im Voraus explizit nachweisen muss kann ich nicht sagen, vielleicht langt auch eine irgend geartete Bestätigung.
     
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