Höhenunterschied zweier Gartenanlagen

Diskutiere Höhenunterschied zweier Gartenanlagen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten... Ich habe dasForum schon durchsucht,kann aber keine Hilfe zu meinem Problem finden. Wir haben eine Doppelhaushälfte an...

  1. BBaut

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    Hallo Bauexperten...

    Ich habe dasForum schon durchsucht,kann aber keine Hilfe zu meinem Problem finden.

    Wir haben eine Doppelhaushälfte an eine schon bestehende Hälfte angebaut und ich habe mich schon während der Bauphase immer wieder mit dem Thema Terasse und Garten beschäftigt.

    Jetzt, wo alles steht und ich genau weiß, wo ich die Terasse ansetzen kann, entstehen ein paar Probleme.

    Unsere Nachbarn haben ihren Garten etwas unkonventionell aufgebaut. Zum Einen ist die Rasenfläche sehr hoch angelegt, zum Anderen gibt es ein leichtes Gefälle zu allen Seiten hin (auch zum Haus der Nachbarn selber). Die Terasse ist noch nicht ausgebaut, am Wochenende ist eine Sichtschutzmauer erstellt worden und ihr Garten ist nun eingezäunt.

    Ich gehe momentan davon aus, dass unser Garten, bei Einhaltung eines 1% Gefälles nach hinten, deutlich niedriger sein wird, als der des Nachbarn. Ich persönlich finde das nicht weiter tragisch, allerdings stellt sich da die Frage der Versickerung auf dem eigenen Grundstück. Theoretisch muss ja jeder dafür Sorge tragen, dass Regenwasser auf seinem Grundstück versickert und nicht zum Nachbarn rüberläuft. Dafür kann man ja mit L-Steinen den höheren Garten "abstützen" (?!?).

    Wer trägt hierfür die Kosten?

    Wir reden von 10 Metern Länge und etwa 50cm Höhenunterschied. Solche Steine kosten vielleicht 20-30€ pro lfm, Gesamtbetrag läge also bei ca. 300€...

    Stehe ich als "Nachzügler" in der Pflicht, weil ich meinen Garten an den Garten des Nachbarn angleichen muss?

    Ist mein Nachbar dafür zuständig, weil er dafür sorgen muss, dass sein Regenwasser nicht auf mein Grundstück läuft?

    Ist eine Teilung der Kosten vielleicht das Gelbe vom Ei?

    Natürlich gäbe es auch noch andere Lösungen... Terasse mit 1% Gefälle auf Entwässerungsrinne und Garten höher anlegen. Aber das gefällt uns nicht. Wir wollen eine schöne Fläche, bei der die Terasse in den Garten übergehen soll...

    Bisher verstehen wir uns sehr gut mit unseren neuen Nachbarn und das soll auch so bleiben. Ich habe das Thema noch nicht mit ihnen besprochen, will es aber auch so vorsichtig wie irgend möglich angehen. Wenn ich selber die Kosten tragen müsste, dann ist das eben so. Allerdings (und das kennt jeder Häuslebauer) stapeln sich diese kleinen Änderungsbeträge immer mehr zu einem riesengroßen Haufen...

    Ich hoffe ihr habt da Erfahrungen?

    Gruß
    BBaut
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Hat der Nachbar aufgeschüttet?
     
  3. #3 rainerS.punkt, 14.03.2011
    rainerS.punkt

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    Moin,

    der, der höher liegt muss dafür sorgen dass die Nachbarn von seinem Wasser verschont bleibt. Soweit wohl die Rechtslage.

    Wenn der Nachbar aber dort weitesgehend Rasen und Beet hat (und keine versiegelten Flächen): Was soll da an "Sturzbächen" entstehen?

    Im Sinne eine vernünftig startenden Nachbarschaft würde ich mir darüber zum jetzigen Zeitpunkt Null Gedanken machen und erstmal abwarten, ob das tatsächlich ein Problem ist. Wenn der Erstkontakt zum Nachbarn gleich mit "Kostenbeteiligung" anfängt, werden dich im worst case die 150 gesparten Euro möglicherweise dein Leben lang verfolgen.


    Viele Grüße
    Rainer
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Kommt auf das Bundesland an. So hat HH kein Nachbarrecht.
    NRW hat aber eins:
    § 30
    Bodenerhöhungen

    (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.

    (2) Auf den Grenzabstand ist § 36 Abs. 2 Satz 1 und 2 Buchstabe b), Abs. 3 bis 5 sinngemäß anzuwenden.

    Aus: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...aufgehoben=N&keyword=nachbarrechtsgesetz#det0

    Was nirgends steht, hat Rainer gesagt. Ist das Wichtigste. :winken
     
  5. BBaut

    BBaut

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    Bundesland ist NRW!

    Der Nachbar hat aufgeschüttet. Der Rasen liegt sichtbar höher, als seine Terassentüren und ist wie eine Kuppel ausgebildet.

    Ich hab halt keine Ahnung, wieviel Wasser der Boden aufnimmt. wir haben sehr lehmhaltigen und festen Boden!

    Den vernünftigen Start in die Nachbarschaft sehe ich definitiv auch vorrangig! Dennoch mache ich mir Gedanken, wie es aussieht (bzw. wie ich es hinkriege) einen Höhenunterschied von fast 30cm am Ende des Grundstückes zu bewerkstelligen. Eine Böschungwürde für uns nur Raumverlust heißen, da das abfallende Gelände durchweg auf unserem Grundstück liegen würde.

    Hmm... Ganz schön schwierig dieser Balanceakt aus ich will "Meins" haben, dabei aber keinem auf die Füße treten. Aber muss ich "regelwidrige" Gegebenheiten stillschweigend hinnehmen?

    Ich denke ich werde, wenn es so weit ist mit unseren Nachbarn ein Gespräch führen und vielleicht kommt ja noch eine Idee zu Stade, die beide Parteien berfriedigt...

    Was meint Ihr?

    Gruß
    BBaut
     
  6. #6 wasweissich, 14.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    der nachbar hat aber nicht jetzt aufgeschüttet .......
     
  7. BBaut

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    ? Wenn Dich richtig verstehe...

    Das Grundstück des Nachbarn war schon vor unserem Baubeginn im Januar 2011 so, wie es jetzt ist.

    Wi ziehen Ende April ein und planen momentan einfach ganz viel... unter anderem eben auch Gartenarbeiten.
     
  8. #8 rainerS.punkt, 14.03.2011
    rainerS.punkt

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    Nein, musst du nicht. Du kannst das sogar einklagen und du kannst sogar dann klagen, wenn du nichtmal im Recht bist.

    Ihr werdet dieses Jahr noch 1.000 andere Problemchen und Baustellen haben. Kommt doch erstmal im Haus an und kümmert euch um den Pipifax (sorry), wenn es ansteht.

    Wenn mir ein Nachbar während seines Rohbaus schon mit so einem Thema kommen würde, würde ich ihm zumindest sehr skeptisch begegnen.


    Gruß
    Rainer
     
Thema: Höhenunterschied zweier Gartenanlagen
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