Meinung zu Passus in Garagensatzung

Diskutiere Meinung zu Passus in Garagensatzung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hab gerade ein Problem mit der Gemeinde bezüglich eines Passuses in der Garagensatzung. Folgendes Zitat: "Garagen oder überdachte...

  1. #1 maxplacid, 14.03.2011
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    Hallo,

    ich hab gerade ein Problem mit der Gemeinde bezüglich eines Passuses in der Garagensatzung.
    Folgendes Zitat:
    "Garagen oder überdachte Stellplätze, die mit dem First parallel zur Verkehsfläche situiert sind, können mit einem abstand von 1,20 m zum öffentlichen Verkehrsraum errichtet werden. Der Abstand ist zu bepflanzen."
    Wie versteht Ihr das?
    Darf ich dann bei einer Garage mit Flachdach an die Grunstücksgrenze?

    Danke für eure Hilfe!

    Grüße
    Max
     
  2. #2 ecobauer, 14.03.2011
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    Da steht doch gar nix von Grundstücksgrenze sondern lediglich, wie der Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum auszusehen hat!
    Oder fährst du über Nachbars Grundstück in deine Garage?
     
  3. #3 maxplacid, 15.03.2011
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    Nein, fahr ich nicht.
    Da liegt das Problem. Der Passus ist dermaßen unverständlich.....
    Die Gemeinde verlangt von mir einen Abstand von 1,20m zur Grundstücksgrenze.
    Ich sag, da steht nur etwas davon wenn ich einen First habe und der parallel zur Straße verläuft. Ich hab aber ein Flachdach, demnach ist dieser Passus für mich hinfällig.....

    Ich bin kurz dvor mir einen Anwalt zu nehmen, der mich über den Passus aufklärt und unterstützt. Denn im Moment sind die Fronten ziemlich verhärtet......

    Grüße
    Max
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.03.2011
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    Kann man so nicht sagen.
    Möglichkeit 1)
    Es gibt eine Baugrenze, die weiter als 1,20 von der Verkehrsfläche zurückliegt. Dann darfst Du dort nur mit einer Befreiung Deine Garage errichten.
    Für Satteldach mit First parallel zur Strasse ist diese Befreiung im B-Plan schon erteilt.
    Möglichkeit 2)
    Es sind Flächen für Einstellplätze vorgegeben, an sonsten wie 1)
    Möglichkeit 3)
    Es gibt keine vordere Fluchtlinie/Baugrenze/kein Baufenster/keine Festlegung für Stelllätze.
    Dann könnte Deine Lesart richtig sein.
     
  5. #5 HolzhausWolli, 15.03.2011
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    Bestehen denn möglicherweise größere Abstandsmaßvorgaben zur Grundstücksgrenze hin zur Straße, wenn der First nicht parallel verläuft?

    Könnte ja sein, daß bei paralellen Fistanordnungen dies verringert werden können. Eine Grenzbebauungsmöglichkeit resultiert daraus aber nicht unbedingt.

    Ziemlich verwirrende Ausführung.....wahrscheinlich wieder eine Fall für die subjektve Auslegung eines B-Planes für den Sachbearbeiter und daran beißt Du dir ggf. die Zähne aus, oder es dauert mindestens sehr lange bis du deine Vorstellung durchgesetzt bekommst
     
  6. #6 maxplacid, 18.03.2011
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    Hallo,

    danke für Eure Hilfe.
    Es sieht so aus, die Gemeinde meinte das alle Garagen mindestens 1,20m von der Grundstücksgrenze wegstehen. Steht ja so nicht da.

    Ich hab mich mit Ihnen auf einen kleineren Abstand geeinigt.

    Jetzt kommts :-)
    Die Satzung ist nicht rechtens da unverständlich geschrieben. (Auskunft Gemeinde und LRA)
    Nun bn ich der erste seit Jahren der über den Passus stolpert.
    Jetzt wird die Satzung geändert, nicht nur in meiner Gemeinde sondern nahezu in jeder Gemeinde im Landkreis weil alle voneinander abgeschrieben haben.....

    Tja, mein Bauvorhaben ist jetz bekannt :-)

    Grüße
    Max
     
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