Wirksamkeit Vertragsstrafe

Diskutiere Wirksamkeit Vertragsstrafe im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich habe ein echtes Problem: - Bauträgervertrag - Bau wurde nicht termingerecht fertig, eine Vertragsstrafe für diesen...

  1. Michel

    Michel Gast

    Hallo Experten,

    ich habe ein echtes Problem:

    - Bauträgervertrag

    - Bau wurde nicht termingerecht fertig, eine Vertragsstrafe für diesen Fall ist im Vertrag vereinbart

    - Über die Vertragsstrafe wurde mehrfach im Zuge der Baumaßnahme gesprochen, ich habe diese auch bei Rechnungsstellungen des Bauträgers nach MaBV bereits abgezogen. Es war nie ein Thema, das die Vertragsstrafe nicht zum "Einsatz" kommen würde

    - Nach der Übergabe hat der Bauträger mir jetzt die Abrechnung geschickt. Zu meiner großen Überraschung hat er die Vertragsstrafe nicht in Abzug gebracht.

    - Auf Nachfrage sagte er mir, die Vertragsstrafe ist nicht mehr in Ansatz zu bringen, da ich mir diese im übergabe protokoll hätte vorbehalten MÜSSEN.

    Ist das wirklich wahr, das ich mir die Vertragsstrafe hätte vorbehalten M Ü S S E N, und ist sie jetzt wirklich "futsch", weil ich es nicht gemacht habe?
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Das ist so, BGB § 341.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__341.html

    Vertragsstrafen sind nur ein vereinfachter Weg, Schadensersatz pauschal und ohne Nachweis geltend zu machen. Schadensersatz wegen Terminüberschreitung kann immer noch geltend gemacht werden. Der Schaden muss nachgewiesen werden (Bereitstellungszinsen, zusätzliche Mieten, Einlagerung von Möbeln o.ä.). Der BT muss aber wirklich schuld an der Terminüberschreitung sein. Sind Sonderwünsche und Eigenleistung im Spiel, muss genauer nachgesehen werden.
     
Thema:

Wirksamkeit Vertragsstrafe

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