Kostenpauschale für Grundstücksteilung üblich?

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  1. #1 JaquesTati, 18.03.2011
    JaquesTati

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    Hallo zusammen,

    aus gegebenem Anlass "müssen" wir unserem Grundstücksnachbarn rund 1000 qm seines Gartenlands abkaufen. D.h. sein lastenfreies Grundstück soll über die gesamte Breite – rund 26 m – geteilt werden. Diese Teilung ist natürlich mit Kosten verbunden (Vermesser, Grundbuch,..), der Nachbar, vertreten durch einen Makler hat uns für den Kostenblock folgenden Vorschlag unterbreiten lassen, er übernimmt eine Pauschale bis zu 1000,- EUR was angeblich hierfür ausreichend sein sollte (falls es teurer würde, sollen wir die Differenz tragen).

    Gemäß seiner Aussage unterliegen die „Vermesser“ keiner Gebührenordnung, sondern ihre Dienstleistung ist frei verhandelbar und eine Pauschale in einfachen Fällen wäre nicht unüblich.

    Abgesehen davon, dass ich die 1000,- EUR für zu gering ansehe, sagten mir zwei telefonisch kontaktierte Vermessungsbüros, dass es so etwas nicht gäbe und immer nach Aufwand abgerechnet würde.

    Nun meine Fragen, stimmt die Aussage vom Verkäufer/Makler und ich habe nur die Falschen angerufen? Täuscht mich mein Bauchgefühl bzgl. der Gesamtkosten von 1000,- EUR, ich halte sie wie gesagt für zu gering.
    Mir ist klar, dass hier keiner eine Glaskugel hat und einen centgenauen Betrag nennen kann, aber über eine Hausnummer würde ich mich schon freuen, 1000,- 3000,- 6000,- oder gar noch deutlich mehr?

    Besten Dank.

    mfG

    JaquesTati
     
  2. #2 jannis09, 18.03.2011
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    Also wir haben gerade eine Grundstücksteilung in Baden Württemberg gemacht. Das Vermessungsbüro hat nach Gebührenverordnung abgerechnet (Zahlen habe ich jetzt nicht im Kopf) und die 1. Rechnung betrug knapp 1.900€. Grundstücksgröße von 1.542qm wurde in 2 Grundstücke geteilt, nun 961qm und 581qm. Das Setzen von neuen Grenzsteinen wird noch extra in Rechnung gestellt, da dies erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht wird.
    Kosten werden für das Vermessungsbüro bei ca. 3.000€ liegen.
    An das zuständige Landratsamt müssen wir knapp 500€ überweisen, für den
    Eintrag ins Kataster. Gesamtkosten also von insgesamt ca. 3.500€.
    Die Notarkosten (Grundbuch) kommen noch obendrauf.
     
  3. #3 rechter Winkel, 18.03.2011
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    Teilungskosten berechnen sich u. a. nach Längen der Grundstücksgrenze, vorhandensein vorhandener Grenzpunkte und ob neue Grenzpunkte festgelegt werden müssen. Also halt nach Aufwand.
    Wenn der Makler meint, 1.000 € reichen pauschal aus, dann soll er doch pauschal die entstehenden Kosten übernehmen. Ich vermute mal, dass es teurer wird.

    Wenn Ihr allerdings der Bittsteller für die Teilung seid(kann ich aus dem Beitrag nicht ganz herauslesen), ist vielleicht eine Teilung der Kosten 50:50 fairer.
     
  4. #4 JaquesTati, 18.03.2011
    JaquesTati

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    @jannis09

    Besten Dank für die prompte Antwort, jetzt habe ich schon zumindest mal eine Hausnummer und es scheint so, ob mich mein Bauchgefühl nicht getäuscht hat.

    @rechter Winkel

    Auch hier besten Dank, die Grenzpunkte müssen auf alle Fälle neu festgelegt werden und somit wären auch die Aussagen der Vermessungsbüros wahrheitsgemäß, es wird nach Aufwand abgerechnet.

    Und zu dem 50:50 Vorschlag, ich muss einräumen, die ganze Sache sehr vereinfacht dargestellt zu haben, um keinen langwierigen Epilog halten zu müssen. Die Besitzverhältnisse sind etwas komplexer dank Verwandtschaft und Erbengemeinschaft. Am Grundstück des „Nachbarn“ bin ich indirekt mit 50% beteiligt, die anderen Miteigentümer wollen aber aus diversen Gründen verkaufen und blockieren seit Jahren eine entsprechende anderweitige Nutzung. Das gesamte Grundstück ist ausgesprochen wertvoll, ganz im Gegensatz zu dem dort vorhandenen Haus. Paradoxerweise finden sich aber nur Interessenten für das Haus und alle sind bereit, einen Betrag für das Haus zu bezahlen, der deutlichst über dem Zeitwert liegt.
    Allen Kaufinteressenten ist gemeinsam, das jeder den Kauf an die Bedingung knüpft, das Grundstück nicht in seiner gesamten Tiefe nehmen zu müssen.

    Und daher ist von „Nachbarseite“ angedacht, dass ich die nicht verkaufbare Fläche selber kaufen „muss“, um sie dem anderen Grundstück, an dem ich direkt mit 25% beteiligt bin, zuzuschlagen. Als Entschädigung bekäme ich dann aber 50% des Verkaufserlös. Und das ganze wird wie gesagt über einen Makler abgewickelt, der auch als Vermittler und Überbringer von Botschaften fungiert.
     
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