Öffentliche Mittel - Eigentumswohnung - vorzeitiger Baubeginn

Diskutiere Öffentliche Mittel - Eigentumswohnung - vorzeitiger Baubeginn im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Zur Zeit wohnen wir in einer Eigentumswohnung. Da sie aber jetzt wo wir zwei Kinder haben einfach zu klein geworden ist, wollen wir nun bauen....

  1. #1 Mauseli1980, 18.03.2011
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    Zur Zeit wohnen wir in einer Eigentumswohnung. Da sie aber jetzt wo wir zwei Kinder haben einfach zu klein geworden ist, wollen wir nun bauen.
    Ein Kfw-55 Haus. Finanziert mit öffentliche Mittel.
    Jetzt wo es bald los gehen soll hatten wir einen Termin bei unserem Finanzierungsexperten Herrn O. Da wollten wir besprechen, dass er einen vorzeitigen Baubeginn beantragt, weil wir noch keinen Bescheid zu den öffentlichen Mitteln erhalten haben. Da haben wir erfahren, dass wir vorher unsere Wohnung verkauft haben müssen. Bevor wir diese nicht verkauft haben, dürfen wir nicht anfangen zu bauen. (Die Wohnung wird noch abbezahlt)

    Jetzt liegt seit ca. 5 Wochen, ein Antrag beim Amt (öffentliche Mittel) zur Prüfung ob die Wohnung auch vermietet werden kann.

    Hat hier jemand Erfahrungen? Ob das möglich ist? Wie lang die für so eine Entscheidung brauchen?
    Die Baugenehmigung wird jetzt kommen und wir können noch nicht anfangen.
    Das frustiert einen ganz schön…:motz
     
  2. salleD

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    Tja

    Geld der WfA inN NRW ist erst mal alle.

    Eventuell zweite Jahreshälfte, evtl. 2012, weiß keiner so genau.

    Bevor kein Geld da ist, gibt's auch (wahrscheinlich) kein Bewilligungen.

    Und ohne Bewilligung gibt's keinen Baubeginn.

    Soviel zu den Bestimmungen und der Haushaltslage.

    Aber erzähl mal mehr über euer Projekt:
     
  3. salleD

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    Wer

    baut mit wem ?

    Wie sieht der Finanzierungsplan aus ?
    Ist der "Ertrag" aus der ETW als Eigenkaptal eingeplant?

    KfW55 lässt mich vermuten, das ausser WfA Mitteln auf noch KfW mit eingeplant ist. Richtig?

    Habt ihr "flüssiges" Geld ?
     
  4. salleD

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  5. #5 Mauseli1980, 19.03.2011
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    Wir hatten den Antrag schon.....

    ....letztes Jahr zum 13.09. eingereicht, so dass wir für die erste Jahreshälfte mit eingeplant sind..haben darüber ein Schreiben erhalten.

    Die Eigentumswohnung soll nicht als Eigenkapital in die Finanzierung fließen, sondern sie soll abbezahlt werden und der Rest wird für Möbel sein.
    Eigentkapital hatten wir schon....aber wir haben ja auch schon einige Dinge bezahlen müssen.
     
  6. cc24

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    Geld ist in der Tat nicht mehr vorhanden. Aber ihr seid ja ein "Altfall".
    Habt ihr bei Antragstellung keine Tragbarkeitsberechnung durchgeführt ?
    Hier müssten ja die Raten für die ETW, die Bewirtschaftungskosten abzgl. voraussichtlicher Mieteinnahme eingetragen werden. Kann auch sein, dass durch die künftige Mieteinnahmen das Einkommen erhöht wird und ihr die Einkommensgrenze überschreitet. Oder es ist von der Tragbarkeit so knapp, dass die ETW erst verkauft werden muss. Weiss man ja alles nicht. Aber wieso tauchen diese Probleme erst nach einem halben Jahr auf ?
    Das hätte bei Antragsabgabe doch besprochen werden können.

    Morgengruß
    Stefan
     
  7. #7 Mauseli1980, 19.03.2011
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    Die Eigentumswohnung soll vor Baubeginn verkauft werden. Es wird jetzt geprüft ob die Möglichkeit einer Vermietung besteht, für den Fall das wir die Wohnung nicht verkauft bekommen...
    Die wollen halt nicht das wir eine Doppelbelastung haben, da wir die Wohnung ja noch abbezahlen.

    Warum das erst jetzt auftaucht? Keine Ahnung..hätte ich das eher gewusst hätten wir ja auch schon eher die Wohnung versucht zu verkaufen
     
  8. cc24

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    dann war das eine Auflage, die ja auch Sinn macht, da ja nur Vorhaben gefördert werden, die DAUERHAFT tragbar sind. Und wenn mal kein Mieter vorhanden ist oder die Miete nicht gezahlt wird, kann das dem Einen oder Anderen schonmal ein Loch in die Kasse reissen.
    Nur eben dieser Umstand ist bei Antragstellung bekannt und ihr hättet Euch seit einem halben Jahr um einen Verkauf bemühen können. Wenn das Vorhaben nur tragbar mit einem Verkauf ist, schreibt die Bewilligungsbehörde Euch dies mit Fristsetzung. Hast Du mal bei dem Sachbearbeiter dort angerufen ?

    Gruß
    Stefan
     
  9. #9 Mauseli1980, 19.03.2011
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    Bei Antragsstellung wurde gefragt was wir mit der Wohnung vor haben und bei der Zwischenfinanzierung wurde etwas Geld mitkalkuliert, für den Fall das wir bei Baufertigsstellung die Wohnung noch nicht verkauft haben.

    Da war es uns nicht bekannt das die Wohnung vor Baubeginn verkauft sein soll.
    Wie gesagt seit 5 Wochen prüfen Sie jetzt ob es möglich wäre die Wohnung zu vermieten...aber wir wollen Sie ja auf jeden Fall verkaufen....Nur wäre es gut zu wissen ob wir die Möglichkeit hätten, denn dann kann unser Bau beginnen...sonst nicht...

    hat denn schon mal jemand Erfahrung mit so einer Situation gehabt? Wie hat das amt bei euch entschieden?
     
  10. #10 Mauseli1980, 19.03.2011
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    Hätten wir das gewusst hätten wir die Wohnung schon die ganze Zeit angeboten, aber selbst unserem Finanzierungsmann war dies nicht bekannt, der hat uns im Oktober dazu geraten, die Wohnung noch mal aus dem Netz zu nehmen und im Januar wieder reinzusetzen. Damit sie nicht die ganze Zeit online ist.
    Hätten wir das also gewusst...hätten wir das nicht gemacht, sondern hätten die Anzeige drin gelassen!
     
  11. cc24

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    hmm, das Angehen ist doch schon komisch. Ihr wollt neu bauen und habt eine ETW mit Darlehensbelastungen. Frage: Was mache ich mit der jetzigen Wohnung ? Verkaufen oder vermieten ? Neues Haus ergibt neue Belastung. Also: Entweder habe ich bereits einen Käufer, dann will die Bewilligungsbehörde einen Kaufvertragsentwurf sehen und vor der Zusage den beurkundeten KV. Alternative 2: Ich will nicht verkaufen, sondern vermieten. Dann will die Behörde eine Berechnung und einen Mietvertrag. Eine reine Absicht des Verkaufes wird der Behörde nichts nutzen, da sich sowas auch 1 Jahr hinziehen kann. Und ein Verkauf kann auch als Auflage in der Förderzusage stehen. Ich habe schön öfter solcher Fälle und kläre Vermietungsmöglichkeiten innerhalb einer Woche. Aber das weiss Euer Finanzierungsberater eigentlich auch. Wollt ihr die Wohnung vermieten, ist es eine Frage der Kosten, die die Bewilligungsbehörde anerkennt. Wo ist dann das Problem ? Aber ohne die genauen Daten zu kennen, kann zumindest ich nicht viel mehr dazu schreiben.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  12. #12 Mauseli1980, 20.03.2011
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    Eigentlich wollen wir die Wohnung verkaufen....und ich weiß hier in der Gegend gehen die Wohnungen schnell weg..mit dem Verkauf soll die Wohnung abbezahlt werden und den Rest wollen wir an die Seite packen....

    Für den Fall das die Wohnung nicht rechtzeitig verkauft wird, wollen wir die laufenden Kosten durch Mieteinnahmen auffangen...haben den Mietspiegel....die Nebenkosten etc alles schon durchgerechnet.

    Wir brauchen nur das Ok von dem Amt für öffentliche Mittel, dass wir im zweifelsfall auch vermieten dürften....

    Dann haben wir ja noch 6-10 Monate Zeit die Wohnung zu verkaufen....was ich denke dann auch machbar ist....
    Aber wir müssen natürlich auch gucken, wenn die Wohnung verkauft wird, wo wohnen wir...denn wir wollen den Verkauf ja nicht herauszögern, in dem wir sagen..erst wenn das Haus fertig ist...
    Aber das ist alles geklärt...die Wohnung steht ab sofort zum verkauf....aber wir brauchen as ok vom Amt...das ist alles...

    Genehmigt das Amt denn so einen Fall in der Regel? Also die Vermietung? Oder eher nicht...
     
  13. cc24

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    Wie sieht es denn aus ?
    Habt Ihr etwas beim Amt erreichen können ?
     
  14. #14 Mauseli1980, 21.03.2011
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    Wir warten immer noch auf eine Entscheidung bzgl. Vermietungsmöglichkeit oder nicht...

    Wie lang kann so eine Entscheidung denn dauern?

    Jetzt wird diese Woche das Baugrundstück frei gemacht...gerodet...die Bäume werden gefällt und dann soll es eigentlich los gehen....und wir müssen warten bis die sich entschieden habe....5 Wochen schon......In zwei Tagen steht die Wohnung wieder in etlichen Tageszeitungen..vielleicht finden wir doch einen Käufer...bevor das Amt sich entschieden hat :think
     
  15. cc24

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    Das kann eigentlich keine 5 Wochen dauern. Wie gesagt, ich habe so eine Entscheidung innerhalb von 2 Tagen, wenn alle Berechnungen vorliegen. Abgesehen davon, ist eine Vermietung eher schwierig in der "Übergangszeit", wenn eh beabsichtig ist, die ETW zu veräußern. Denkbar wäre ein Verkauf und ihr zahlt Miete an den Käufer bis der selbst einzieht. Oder ist die ETW eher für Kapitalanleger geeignet ?
    Warum habt ihr bei der Bewilligungsbehörde nicht einfach angerufen ?
     
  16. #16 Mauseli1980, 21.03.2011
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    Weil unser Finanzierungsmensch sich darum kümmert....er hat ja auch den Antrag für uns gestellt....er hatte heute noch mal nachgehört...aber es liegt noch zur Prüfung....leider.....
     
  17. #17 Mauseli1980, 21.03.2011
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    Die Vermietung soll nicht für die Übergangszeit sein, sondern für den Fall das wir bei Hausfertigstellung keinen Käufer haben...dann wollen wir Vermieten bis wir einen Käufer haben....
     
  18. cc24

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    Die Bewilligungsbehörde braucht für die Tragbarkeit Tatsachen und keine Hypothesen. Habt ihr einen Mieter oder habt ihr einen Käufer ? Ich gehe mal davon aus, dass ihr oder Euer Berater eine Berechnung für Vermietung durchgeführt hat. Also zeigt der Behörde einen Mietvertrag, dann sollte das kein Problem sein. Solange, wie ihr weder Mieter noch Käufer habt, habt ihr Doppelbelastung und wenn das Ganze dann nicht mehr tragbar ist, dann ist es nicht tragbar. Die Frage ist: Was geht schneller ? Mieter oder Käufer ? Irgendetwas müsst ihr denen vorlegen.
     
  19. #19 Mauseli1980, 23.03.2011
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    Bisher haben wir beides noch nicht....es sollte ja auch erstmal nur die Möglichkeit geprüft werden....und das schon so lang...
    Heute ist die Wohnung wieder in ganz vielen Zeitungen drin..mal sehen wie die Resonance dieses mal ist...
    hoffentlich finden wir da jetzt jemand..denn heute wird das Baugrundstück gerodet..Freitag die Bäume gefällt....
    und dann könnte es los gehen...aber natürlich erst wenn wir eine Entscheidung vom Amt haben...
     
  20. #20 Nutzer des BEFs, 23.03.2011
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    Das kann sehr kontraproduktiv sein. Sieht so aus, als ob er ihr die Wohnung wie sauer Bier anbietet.
     
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