Man kann sich nur wundern...

Diskutiere Man kann sich nur wundern... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; aus aktuellem LV eines Architekten: "Die Leistungsphasen 1-4 sind bereits erbracht. Der Generalunternehmer hat die Leistungsphasen 5;8 und 9 zu...

  1. #1 Baufuchs, 27.11.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    aus aktuellem LV eines Architekten:

    "Die Leistungsphasen 1-4 sind bereits erbracht. Der Generalunternehmer hat die Leistungsphasen 5;8 und 9 zu erbringen und in sein Angebot einzurechnen"

    aus gleichem LV (wörtlich zitiert):

    "Gewährleistung auf alles 5 Jahre"

    aus gleichem LV:

    "Gewährleistung beginnt am Tage der Gebrauchsabnahme durch das Bauordnungsamt"

    Eine solche findet allerdings gar nicht statt, da vereinfachtes Genhmigungsverfahren...... :irre

    Keller komplett ungedämmt als WW, aber in allen Kellerräumen Heizkörper. Dazu: Nachweis nach EnEV hat Generalunternehmer zu erbingen.... :respekt
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Hallo Baufuchs,

    ich war auch mal Unternehmer und habe schlüsselfertig auf solche Funktionalausschreibungen angeboten.

    Gewährleistung auf alles 5 Jahre würde mich nicht stören. Das ist BGB. Wenn du auf Anlagentechnik abzielst, kannst du ja verkürzte Zeiten als Nebenangebot abgeben. Ein paar Euro billiger, das wird bestimmt genommen. Ansonsten durchreichen.

    Der Passus mit dem Gewährleistungsbeginn ist unwirksame AGB-Klausel. Vielleicht fällt damit die ganze Gewährleistungsregel hinten runter und es gilt nur das BGB. Außerdem gehört Abnahme in die Sphäre des AG. Diesen könnte man gehörig in die Pflicht nehmen, die behördliche Abnahme zu veranlassen.

    Wenn Architekten-/Ingenieurleistungen anzubieten waren, haben wir ganz einfach vom Ausschreibenden selbst ein Angebot als Subunternehmer eingeholt :) In diesem Fall muss er den EnEV-Nachweis natürlich auch anbieten, mit Zulageposition für Nachweisführung bei ungedämmtem Keller.

    Die LV-Vorbemerkungen sind wohl etwas angestaubt. Der Begriff Gewährleistung ist schon seit 2 Jahren durch Mängelansprüche ersetzt.

    Die Art der Vergabe resultiert wahrscheinlich aus der irrigen Meinung des AG, durch Beauftragung des Architekten nur bis LPh 4, eine spartanische Funktionalausschreibung für kleines Geld und anschließende GU-Vergabe würde alles billiger.
     
  3. #3 Baufuchs, 27.11.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gute Idee.....

    das werde ich am Montag mal gleich in Angriff nehmen. Danke. :)
     
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