Wädä Vor- und Rücklauf zum HKV

Diskutiere Wädä Vor- und Rücklauf zum HKV im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Wie sind die Leitungen für VL und RL im Fussbodenaufbau zum HKV in einem EFH mit 1 Nutzer zu dämmen? Nach EnEV 2009, Anl. 5, Tab. 1 Zeilen 1-4...

  1. archi3

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    Wie sind die Leitungen für VL und RL im Fussbodenaufbau zum HKV in einem EFH mit 1 Nutzer zu dämmen?
    Nach EnEV 2009, Anl. 5, Tab. 1 Zeilen 1-4 oder gibt es dazu keine (gesetzlichen) Anforderungen?

    Beziehe mich auf den 2. Nachsatz zur obigen Tab. 1:

    In Fällen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.

    Was ist damit gemeint? Beispiel?
    Grundsätzlich können die Leitungen (VL & RL) ja im HKV abgesperrt werden...
     
  2. OldBo

    OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Tja, der Streit besteht schon länger. Eigentlich müsste gedämmt werden, weil diese Leitungen für den Raum, in dem sie liegen, nicht absperrbar bzw. regelbar sind. Es wird oft nicht gemacht, weil diese Leitungen zur Temperierung des Raumes, meistens der Flur, genutzt werden.

    Auch das Argument - die Wärme geht ja nicht verloren und kommt dem Haus zu gute - sehe ich als unsinnig an. Wärme sollte nur da abgegeben werden, wo sie regelbar abgegeben werden kann.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  3. archi3

    archi3

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    Danke für die Info.
    Leider ist es ein BT-Objekt mit WäP... da wird wohl gespart (ist nur Schutzschlauch drum).

    Hier unter Nr. 2

    http://www.enev-online.org/enev_2009_praxisdialog/091212_dibt_warmwasser_stichleitungen.htm

    findet sich - zumindest wie ich es lese - doch eine eindeutige Stellungnahme

    – unabhängig vom Ort der Verlegung im Gebäude (z. B. auch in unbeheizten Räumen), jedoch nach Maßgabe ihres Innendurchmessers –

    Gesetzt den Fall, die Steigleitungen werden auch nicht gedämmt, kommt doch im 2. OG am HKV deutlich weniger VL-Temperatur an - oder?
     
  4. R.B.

    R.B.

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    "deutlich" ist relativ.

    Trotzdem, ich halte es wie Bruno, alle Leitungen gehören gedämmt. Ich möchte die Wärme im Wohnzimmer und nicht irgendwo zwischen Keller und Wänden auf dem Weg in´s OG.

    Gruß
    Ralf
     
  5. archi3

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    @R.B.

    Ich halte es schon genauso, aber der BT braucht es am Besten schwarz auf weiss... und da der Vertrag ohne äussere Einflüsse (seitens des Käufers...) gemacht wurde, wären handfeste Argumente ganz gut :bef1021:

    Vor allem, da die Luft-WäP bestimmt oft auf den Heizstab zurückgreift...

    Wie lest ihr denn die angegebene Stellungnahme zur Auslegung?
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Rohre sind zu dämmen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Achim Kaiser, 21.03.2011
    Achim Kaiser

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    Gemeint sind da die Leitungen *vom Versorgungsungsstrang zur Heizfläche*.
    Wird die Heizfläche abgestellt erkaltet auch die Rohrleitung.

    Bei einer Zuleitung zu einem Verteiler tritt das nicht auf, heisst die Wärmeabgabe der Rohrleitung wird NICHT beeinflusst deswegen ---> DÄMMEN !.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 archi3, 21.03.2011
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2011
    archi3

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    @Achim...:winken

    Und da nur 1 Nutzer, Dämmstärke dann nach Tab. 1 100% (was zwar für mich nicht logisch angesichts Zeile 6 (50%) bei 2 Nutzern ist...)... oder eben exzentrisch
     
  9. #9 Achim Kaiser, 21.03.2011
    Achim Kaiser

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    Grundsätzlich beträgt die Dämmstärke IMMER 100% (Festlegungen Zeile 1-4).

    Nur in den beschriebenen Fällen können die Erleichterungen der generellen Dämmstärke berücksichtigt werden um den Platzbedarf der baulichen Konstruktionen nicht exorbitant ansteigen zu lassen.

    Auf den Seiten der Dämmungshersteller gibts entsprechende Broschüren die den Sachverhalt deutlicher darstellen.

    Hier ein Beispiel mit entsprechender Bebilderung und Erläuterungen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 Achim Kaiser, 21.03.2011
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Neben der EnEV spielen natürlich auch noch andere Normen eine Rolle, z.B. DIN 1988 für Dämmung der Kaltwasserleitungen, Abwassernorm, Schall- und Brandschutzanforderungen.

    Sie können für eine größere Dämmstärke sorgen als in der EnEV festgelegt ist.

    Für Leitungen in Kaltbereichen - Tiefgaragen etc - ist zwischenzeitlich 200% Dämmstärke im Gespräch. Obs schon in Stein gemeisselt ist müsste ich nachsehen ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Rohre im Außenbereich 200 %
     
  12. archi3

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    Merci...

    Auf OldBo`s Seite hatte ich schon gestöbert, aber nix eindeutiges dazu gefunden.
     
  13. OldBo

    OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Wieso? Hier steht es doch :biggthumpup:
     
  14. archi3

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    @OldBo

    Das habe ich schon gesehen, ich meinte allerdings die Erläuterung zu

    Beziehe mich auf den 2. Nachsatz zur obigen Tab. 1:
    In Fällen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, ............


    Dazu steht (leider) nichts auf Deiner Seite :( und für 1 Nutzer sind die Anforderungen höher als nach Zeile 6 bei 2 Nutzern, da explizit der Fall 2 Nutzer aufgeführt ist, das mag verstehen wer will...

    ... ansonsten verdienen sie :respekt
     
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Wädä Vor- und Rücklauf zum HKV

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