DIN 18915 und "anerkannte Regel der Technik"

Diskutiere DIN 18915 und "anerkannte Regel der Technik" im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Nachdem es zu meiner Vorfrage leider keine Antwort gegeben hat, hier eine andere Frage: Entsprechen die Vorgaben aus der aktuellen DIN 18195...

  1. #1 Thomas Praefcke, 08.12.2002
    Zuletzt bearbeitet: 08.12.2002
    Thomas Praefcke

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    Nachdem es zu meiner Vorfrage leider keine Antwort gegeben hat, hier eine andere Frage:

    Entsprechen die Vorgaben aus der aktuellen DIN 18195 den "anerkannten Regel der Technik"?

    Bei einigen Punkten ist das schon klar der Fall. Aber wie sieht es z.B. bei folgenden Punkten aus:

    a) DIN 18195-4, Punkt 6.2
    Abdichtung der Bodenplatten

    b) DIN 18195-4, Punkt 7.2
    Waagerechte Abdichtung in oder unter Wänden

    Der Bauunternehmer meint eine Ausführung nach DIN sei nicht abgemacht und somit nur die allgemeine Gebrauchstauglichkeit ("Eignung für eine gewöhliche Verwendung") geschuldet. Im Moment seien keine Fehler erkennbar und eine Überprüfung der Abdichtung wäre erst erforderlich, wenn sich eine Undichtigkeit zeigt.....

    Nach BGH-Urteil bedeutet (im Moment) schadenfrei aber nicht mangelfrei! Wäre ja noch heftiger, wenn in einem anderen Fall die Brücke erst einstürzen müsste....

    Anbei ein Foto von einer Kellerwand auf der Bodenplatte. Der Gipsputz befindet sich neben der waagerechten Abdichtung . Zum Verständnis des Bildes noch der Hinweis, dass die Bodenplatte im Flur um ca. 5 cm abgesenkt wurden. Deshalb die Stufe.
     
  2. MAB

    MAB Gast

    Jura, weiche von mir

    denn ich verstehe Dich nicht. Rechtsberatung können und dürfen wir nicht.

    Aber immerhin entspricht die DIN 18195 den anerkannten Regeln der Technik. Wenn aber DIN nicht vereinbart ist, wird es komplizierter (im juristischen Sinne).

    Natürlich ist Erfolg geschuldet. Zunächst mal nur dieser. Aber natürlich auch die anerkannten Regeln der Technik (NICHT Stand der Technik!).

    So, und nun schreibe ich es zum 140. mal hin. Die Frage im Beweisbeschluß kann lauten:
    1.
    "Ist der Keller undicht?"
    oder 2.
    "Entspricht die Abdichtung des Kellerbodens der DIN 18195, Teil 4 (ersatzweise anerkannte Regeln der Technik)?"

    Aber hier sind wir wieder bei Jura.
     
  3. #3 Thomas Praefcke, 08.12.2002
    Thomas Praefcke

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    Vielen Dank für die Antwort.
    Jura war von mir auch nicht gefragt. Mir ging es darum wie oben angesprochene Details nach den "anerkannten Regeln der Technik" ausgeführt werden sollten / müssen.
     
  4. MAB

    MAB Gast

    Ja eben

    Das ist Jura
     
  5. Bruno

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  6. MAB

    MAB Gast

    Danke Bruno

    Genau das versuche ich hier klarzustellen. Obwohl ich hier schon wieder etwas anderer Meinung bin (oder vielleicht auch nicht?)

    "Die 2000er Fassung stellt nicht die anerkannten Regeln der Technik dar" war sicherlich richtig zum Zeitpunkt des Erscheinens. Das hat auch der pensionierte Richter des OLG Münchens Beyerlein so gesehen.

    Aber, ist es jetzt und hier auch so?

    Nee, Leute, dafür haben wir unsere Juristen auffe Uni geschickt
     
  7. #7 Thomas Praefcke, 09.12.2002
    Thomas Praefcke

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    Erst dachte ich, dass ich oben eine relativ einfache technische Frage gestellt hatte.

    Jetzt wir mir klar, dass selbst so "einfache" Fragen schon von der juristischen Seite gesehen werden müssen/können.

    Jetzt verstehe ich auch warum z.B. bei Fragen zur Dicke einer Folie etliche Gutachter beschäftigt und das Verfahren bis zum OLG geführt wird.......
     
  8. MAB

    MAB Gast

    Ich weiß, ich weiß

    Aber gebt nicht den gerichtlich bestellten Gutachtern die Schuld. Die müssen den Schlamassel ausbaden, können aber nicht

    Warum predige ich denn immer wieder: Rechtsanwalt und Sachverständiger?
    Sachversrändiger heißt: er kennt sich aus, hat nix mit Titel zu tun.

    Jetzt klar? Geht es endlich in die Birne rein?

    Es geht nur zusammen, nicht einzeln.
     
Thema: DIN 18915 und "anerkannte Regel der Technik"
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