Zustellung Mängelliste

Diskutiere Zustellung Mängelliste im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen! Habe nun nach ewiger Zeit endlich meine Mängelliste fertig. Sowohl von Eric den aktuellen Beitrag über Mängel, als auch diesen...

  1. oberh

    oberh

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    Guten Morgen!

    Habe nun nach ewiger Zeit endlich meine Mängelliste fertig.

    Sowohl von Eric den aktuellen Beitrag über Mängel, als auch diesen (http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7637&highlight=M%E4ngelr%FCge+Zustellung) von Ralf habe ich gelesen.

    Jedoch bin ich immer noch irritiert ...

    Am Freitag habe ich noch mit der Anwaltskanzlei telefoniert um zu fragen, ob sie mir die Mängelrüge als PZU versenden können.
    Resonanz: Bei einem Streitwert von 5000 € (bin eindeutig drübber) macht das ca. 380 € aus.
    Sie können das aber auch im Stundenlohn abrechnen lassen - macht 170 € Netto + Märchensteuer + Pauschalen ...

    OK - was bietet die Post:
    1. Einschreiben
    2. Einschreiben Rückschein
    3. Einschreiben eigenhändig
    4. Einschreiben Einwurf

    Über Punkt 1 diskutieren wir gar nicht erst ...
    Punkte 2 und 3 - hier kann die Annahme verweigert werden - und das Ergebnis von Ralf - "nicht zugestellt".
    Der 4. Punkt hört sich interessant an, jedoch liest dieser "Bote" nicht meine Dokumente - kann nichts über den zugestellten Inhalt aussagen.

    Zudem existieren auf den zu verwendeten Formularen keine explizierten Felder für Kommentare à la "Mängelrüge vom ..."
    Solch ein Vermerk in einer PZU z.B. ist zwingend rechtlich notwendig.

    Der Gerichtsvollzieher ist lt. Ralf zu zeitaufwendig ...

    Ich spinne mal vor mich hin ...
    Einschreiben Einwurf fertig machen - Eintüten durch Zeugen beobachten lassen - den o.g. Vermerk irgendwo auf´s Formular quetschen - vielleicht sogar noch irgendein Geschnörkel über den Rand zeichnen - Photo machen

    Dürfte das reichen?

    Danke Euch im Vorfeld
    Olaf
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    So ganz hast den Artikel aber nicht gelesen (oder nicht verstanden).

    Du kannst den Brief selber mit einem neutralen Zeugen oder durch diese neutralen Zeugen einwerfen lassen und Dir den Einwurf von dem quittieren lassen.

    Neutrale Zeugen sind sicher nicht: Oma, Opa, Ehefrau, Schwager, ....
    Neutrale Zeugen können alle sein, die nicht mit Dir verwandt sind und nicht von Dir wirtschaftlich abhängig sind.
    Denkbar wäre also z.B. jemand, den Ihr aus dem KiGa, der Schule o.ä. kennt, zu dem Ihr Vertrauen habt, aber keinen intensiven Kontakt (wie zum besten Kumpel)
    Zeuge liest den Brief durch, bevor er ihn eintütet und einwirft und bestätigt den Einwurf mit Uhrzeit und Datum auf der Durchschrift handschriftlich.

    Nicht ganz so sicher wie ein Gerichtsvollzieher, aber allemale sicherer als ein Einschreiben welcher Art auch immer.
     
  3. oberh

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    Hi Ralf!

    Doch, doch hatte schon verstanden - habe nur vergessen, den Punkt näher zu beschreiben.

    Die Baustelle ist in Rösrath (mein Wohnort) - der GU sitzt in Neumünster.
    Fahrzeit eine Strecke ca. 5 Stunden.

    Den Gefallen tut einem kein "Bekannter" ...

    Viele Grüße
    Olaf
     
  4. Julius

    Julius

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    Ich würde es - wenn es nicht extrem kritisch ist wegen Gefahrt eines Fristablaufs - als Einschreiben mit Rückschein schicken (das Eintüten und Absenden durch Zeugen abzeichnen lassen,wegen des Inhalts).
    Erst wenn das nicht angenommen wird, nochmal als Zustellungsurkunde.
     
  5. oberh

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    Hi zusammen!

    Gerade habe ich bei der Post erfahren, dass das BGH vor ca. 4 Jahren geurteilt hat: Ein Einschreiben Einwurf gilt nicht als zugestellt, da jemand es aus dem Briefkasten fischen könnte.

    Also Einschreiben mit Rückschein zzgl Zeugen beim Couvertieren ...

    @Julius
    Ich vermute, Du meinst die PZU? - Die ist dem Otto-Privatmensch kurioserweise untersagt ...
     
  6. #6 rudi1106, 22.03.2011
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    Die Einwurfeinschreiben gelten soweit ich mich erinnere vor allem deshalb nicht als Beweismittel, weil die Briefträger sie (teilweise) aus Faulheit schon vor ihrer Runde als eingeworfen eintragen. :mauer:motz

    Ansonsten kann es auch sinnvoll sein, Schreiben über mehrere Wege zuzusenden, z.B. per einfacher Post und Einschreiben, vorab per FAX oder E-Mail oder alles zusammen. Streng genommen ergibt sich daraus natürlich kein Beweis, aber bei einem Streit kommt der Gegner in Erklärungsnot.
     
  7. oberh

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    Hi Rudi!

    Weisst Du, wie oft ich schon gehört habe:
    Die EMail ist nicht angekommen.
    Wie, Sie haben mir auf die Mailbox gesprochen?
    Ein Fax? An uns?

    Ich schätze, wenn die Sache vor Gericht geht, dann habe ich ein Ass im Ärmel:
    Meine bisherigen Rügen sind den Handwerkern in Kopie zugesandt worden.
    Eben teilweise die, die verleugnet worden sind ...
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.03.2011
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    Und Du denkst, die Handwerker beissen die Hand, die sie füttert? :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Ich würde einen Kurztripp in den Norden empfehlen, Privatunterkunft und hoffen, dass der Vermieter sich als Zeuge hergibt.
    Oder auf einen Zeltplatz - da find sich bestimmt ein Opi mit Filzhut, der schon immer mal sowas machen wollte.

    Sightseeingmäßig gibts da oben einiges zu sehen. Schwebefähre am NO-Kanal, Haitabu, Kiel soll schön sein (war ich noch nie).
     
  9. #9 Manfred Abt, 22.03.2011
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    Ich mache immer und fahre damit gut:
    • Mehrfachversand wie von rudi empfohlen, Fax, Mail an Bearbeiter, an GF, an zentrale Mail-Adresse, Einschreiben (Einwurf)
    • Erläuterung im Brief, dass zur Einsparung unnötiger Kosten und wegen rechtlicher Relevanz der Zustellung um Rückmeldung bzgl. des Eingangs bis zum (Datum, exakte Uhrzeitangabe, z.B. 16.00 Uhr!) gebeten wird. Bei Nichtrückmeldung bis zu diesem Termin würde sichere Zustellung zu Lasten des Empfängers erfolgen.

    Bisher habe ich immer eine (gut, oft eine grimmige) Rückmeldung mit Bestätigung des Eingangs bekommen.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Wieso "zeitaufwendig"?

    Ich habe dazu keine Erfahrungswerte, aber mich würde schon einmal interessieren, warum eine Postzustellungsurkunde über einen GV so zeitaufwendig sein soll.

    Vor Jahren hatte ich mal einen GV gefragt wegen einem Schreiben das ich einem ehemaligen Mieter zuschicken wollte. Er hat mir damals versichert, dass das Schreiben innerhalb 1 Woche zugestellt wäre. Damals hat sich sie Sache auch so erledigt nachdem ich den Ex-Mieter unterwegs getroffen habe, aber ich habe keinen Grund an der Aussage des GV zu zweifeln. Ist schon lange her, hat sich das zwischenzeitlich so verändert, dass man von zeitaufwendig ausgehen muss?

    Gruß
    Ralf
     
  11. Eric

    Eric

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    Zustellung per GV:

    Es kommt eben darauf an, wie schnell er losmarschiert, ob er Urlaub hat usw.

    Kosten: Für die Zustellung einer Bürgschaft habe ich vor ca. 3 Monaten rund 28,00 € gezahlt. Der GV war allerdings etwas überfleißig und hat, obwohl er nur die Ehefrau angetroffen hat, sofort Büro und Wohnung nach pfändbarer Habe durchsucht und den Schuldner zur Abgabe der eV einbestellt, weil nichts pfändbares vorhanden war.

    Das war zwar etwas voreilig, weil er die Bürgschaft an den Schuldner und nicht an die Ehefrau zustellen sollte. War mir dann aber auch egal, weil das Geld 3 Tage später da war.

    >>> Name des GV bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen AG erfragen, anrufen und ihn fragen, wie lange er für die Zustellung benötigt. Problem: Die GV sind idR nur zu den Sprechzeiten telefonisch zu erreichen.

    In Notfällen gibt es Eilgerichtsvollzieher.
     
  12. #12 JamesTKirk, 23.03.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    :offtopic:

    Das kann ich eindeutig verneinen !!!
     
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