vollflächig verklebtes EPS für Keller im Lehmboden

Diskutiere vollflächig verklebtes EPS für Keller im Lehmboden im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir bauen gerade ein Haus und haben nun ein Problem wegen der Kellerwandaußendämmung. Im Vertrag stand "erforderliche Perimeterdämmung",...

  1. #1 1979anja, 21.03.2011
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    Hallo!
    Wir bauen gerade ein Haus und haben nun ein Problem wegen der Kellerwandaußendämmung.
    Im Vertrag stand "erforderliche Perimeterdämmung", vorgeschlagen wurde vom Bauträger EPS punktuell verklebt. Das Bodengutachten attestiert aber einen schwach durchlässigen Boden (Kf-Wert 10-6 bis 10-8), und da bereits beim Aushub Wassser in der Baugrube stand, meinte der Gutachter "Vollflächig verkleben". Wir schrieben zusätzlcih dass wir gerne XPS -Platten , vollflächig hätten. NAch Baustellenbesichtigung wurden nun EPS, vollflächig verklebt. In der ZUlassung der Platten steht aber , nur bei gut durchlässigem Boden, sonst muss eine Drainage gelegt werden. Von einer Drainage rät der Bodengutachte ab. Der Bauträger behauptet einfach das wären die richtigen Platten und wir wären übergenau. Nun hat er bis zur Klärung einen Baustopp verhängt. Welche Mittel haben wir nun um durchzusetzen dass die richtigen Platten darauf kommen? Oder sind wir wirklich zu penibel?

    Vielen Dank für jede Hilfe!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2011
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    Na, dann fangen wir mal mit den Basics an:
    Wirklich Bauträger oder doch GU/GÜ???
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445

    Bei einem Verstoß gegen die Zulassung des Materials liegt techn. unstreitig ein Mangel vor.
    Eine Drainage ist gar nicht überall zulässig, weil viele Gemeinden die Einleitung von Drainwasser in die Kanalistion verbieten.

    Was hat denn der BU geantwortet? NIX?

    Ich denke, wenn es beim Keller schon so eindeutigen Pfusch gibt, sollten Sie sich ganz schnell eigenen Sachverstand auf die Baustelle holen = eigener SV!!!
     
  3. #3 1979anja, 21.03.2011
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    Wir bauen mit einem GÜ. Nein, auf die Aufforderung mit XPS vollflächig zu verkleben kam keine Antwort, es wurde einfach (falsch) ausgeführt. Wir haben einen unabhängigen Gutachter, der ebenfalls bestätigt Platten nicht zugelassen, abreisen. Aber mit der Durchsetzung stehen wir jetzt irgendwie alleine da. Welche Druckmittel haben wir denn, bzw sind üblich?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2011
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    Das Mittel der Wahl ist die Mängelrüge
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7637

    Also Mangel schriftlich dem GÜ anzeigen und ihn zur Mangelbehebung auffordern.
    Wenn die nächste Rechnung kommt, die Kosten für den Austausch der Dämmung von der Rechnung abziehen, bis der Mangel behoben ist.
    Stellt er die Arbeiten dauerhaft ein, Mangelbehebung mit Fristsetzung einfordern. Das aber bitte von einem Baurechtsanwalt machen lassen, weil da einige formale Fallstricke lauern.
     
  5. #5 1979anja, 29.03.2011
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    Die Geschichte geht weiter. Unser GÜ hat 2 Stellungnahmen vorgelegt:
    1. vom Bodengutachter per email :

    Sehr geehrter Herr....,
    wie soeben telefonisch besprochen ist bei den anstehenden Baugrund- und Grundwasserverhältnissen in Verbindung mit der Höhenlage des Gebäudes mit kurzzeitig aufstauendem Sickerwasser nach DIN 18195 T.6 bzw WU-Richtlinie des DAfStb zu rechnen.


    Derselbe Bodengutachter hat mir am Telefon erklärt dass der Boden schwach bis gar nicht durchlässig ist. Das hat er in seinem allgemeinen Bodengutachten (gilt für das gesamte Baugebiet) auch geschrieben. Wie kann sowas passieren?

    2. vom Hersteller der Platten
    der sagt kurzfristig auftretendes Sickerwasser in Verbindung mit durchlässigem Boden ok ( also hinfällig)

    Ist der Knackpunkt das Kurzzeitig im Gegensatz zu "zeitweise" (Wortlaut DIN)?

    Unser Anwalt schlägt vor, nur Bedenken äußern, am Ende Mangel beheben lassen.

    Reicht das? Kommen wir durch diese Stellungnahme des Bodengutachters in Probleme?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2011
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    Sorry - aber Euer BU muss bis zur Abnahme der Leistung die Mängelfreiheit beweisen. Das sollte Euer Anwalt auch wissen (oder macht der Verkehrs- und Familienrecht?)

    Wenn die Zulassung sagt:
    kurzzeitig und durchlässig
    dann muss Euer BU nachweisen, dass bei Euch
    kurzzeitig und durchlässig
    vorhanden ist.

    Die mail vom BG sagt nur kurzzeitig, aber nix von durchläsig. Also weiterhin mangelhaft.

    Abwarten würde ich in keinem Falle, sondern auf Behebung dringen.
    Aus vielerlei Gründen.
     
  7. #7 1979anja, 29.03.2011
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    Nein, der Anwalt ist eigentlich sehr erfahren und sehr gut empfohlen und seit Jahren ausschließlich im privaten Baurecht tätig.

    Was können für Probleme kommen, wenn wir bis zum Schluß warten?

    Unser BU hat uns "entgegenkommen" vorgeschlagen die Platten auszutauschen und "nur" den Mehrpreis der XPS Platten (mit 20 Euro pro qm) zu verrechnen...Frechheit!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2011
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    Schäden an den oberirdischen Bauteilen durch Fahrzeuge/Geräte (Bagger rammelt ins WDVS)
    Insolvenz des GÜ
    GÜ beruft sich irgendwann auf Unverhältnissmäßigkeit, weil das ausschachten immer teurer wird - Schutz des Hauses, evtl. weniger nutzbarer Platz, fertiggestellte Ver- und Entsorgungsleitungen, Carport steht und muss abgebaut werden (Muss er nicht mit durchkommen, aber....)

    Was weg ist, ist weg.
     
  9. Eric

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    http://www.xps-waermedaemmung.de/was-ist-xps/unterschied-xps-zu-eps/

    Anwalt ist also im privaten Baurecht tätig:

    1. EPS ist ungeeignet, weil nicht ausreichend druckfest gegen das anzufüllende Erdreich + nimmt Wasser aus dem lt. Bodengutachten anstehenden Lastfall " zeitweise aufstauendes Sickerwasser " ( = terminus technicus ) nach DIN 18 195-6 auf.

    2. Der Bodengutachter hat sich nicht widersprochen; man muß es nur verstehen:

    Mit dem Wort " kurzzeitig " ( richtig: zeitweilig ) beschreibt er den Lastfall.

    Mit der Anwort zur Bodenbeschaffenheit " schwach durchlässigen Boden (Kf-Wert 10-6 bis 10-8) " beschreibt er die Ursache, die zum zeitweise aufstauenden Sickerwasser führt.

    Also Ursache und Wirkung.

    3. Von der Frage, ob die Dämmung mit EPS ein beseitigungspflichtiger Mangel ist ( hier s.o. : + ) ist die Frage zu unterscheiden, ob sich für den Bauherrn ein Zuzahlungspflicht ergibt. Entscheident hierfür ist nach BGH, was beauftragt war ( Bau-Soll ? ). Hier unklar:

    Hat er EPS angeboten und ist dies dann auch so beauftragt worden?

    Dann wären die Materialmehrkosten für XPS Sowiesokosten und vom Bauherren zuzuzahlen.

    Hat er " Perimeterdämmung " angeboten und beauftragt bekommen und nur später erklärt, dass er EPS für eine geeignete Perimeterdämmung hält, dann gibts keine Zuzahlung. Der Bauherr mußte dann nämlich davon ausgehen, daß die richtige Dämmung angeboten ist. Hat der Unternehmer hierbei insgeheim, also ohne dies vor Vertragsabschluß offenzulegen, XPS und EPS für gleichwertig/gleich geeignet gehalten, wäre seine falsche Meinung ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum.

    Also: die Feinheiten des Sachverhalts sind entscheident.

    Klar ist, daß die XPS-Dämmung gemäß Zulassung vollflächig zu verkleben ist: Grund: Wird sie beim Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser nur batzenförmig angeklebt, dann kommt es beim Auftritt von aufstauendem Sickerwasser zur Hinterströmung der Dämmung und das Wasser gelangt an die Wand, die dann ausgekühlt wird. Dämmung also sinnlos.

    Schnittstelle Recht und technisches Verständnis scheint zu fehlen. Wird aber den sog. Fachanwälten für Baurecht auch nicht vermittelt.
     
  10. #10 capslock, 05.04.2011
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    Unabhängig davon, was angeboten war, liegt der Mehrpreis von XPS gegenüber EPS in 12 cm Dicke gerade mal bei 1 - 2 €/m², und das sind Privatkundenpreise.
     
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