Baugrundstück soll plötzlich Wald sein

Diskutiere Baugrundstück soll plötzlich Wald sein im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, wir haben in Brandenburg Teltow Fläming ein eingezäuntes Grundstück erworben, mit 924 m² Größe. Laut Makler liegt es im Innenbereich...

  1. #1 jeannyherz, 22.03.2011
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    Guten Tag,
    wir haben in Brandenburg Teltow Fläming ein eingezäuntes Grundstück erworben, mit 924 m² Größe. Laut Makler liegt es im Innenbereich und ist nach § 34 bebaubar. Es war früher ein Wochenendgrundstück, an dessen Grundstückende gleich der Wald grenzt und in dessen Umgebung (Einfamilienhäuser gebaut wurden. z.B. 2 Grundstücke daneben und Gegenüber) Auf dem Grundstück ist ein massiver Bungalow mit Strom -und Wassererschließung und zwei Fundamenten auf denen mal die Außentoilette und eine Dusche stand. Des weitern sind auf dem Grundstück 31 Kiefern. Das Grundstück wurde von einem Pächter das letzte mal 2002 bewohnt und sieht somit verwildert aus. (starker Wildbrombeerenwuchs). Der beauftragte Vermesser, stellte im amtlichen Lageplan auch fest, dass es nach §34 bebaubar ist und sich um Innebbereich handelt. Bei den Grundstückseigenschaften wurde kein Wald, oder ähnliches erwähnt.
    --Damit die Begutachtung der zu fällenden Bäume (wunschgemäß 20 Stück nur im Vorderteil) schneller voran geht, hatten wir schon mal einen Baumfällantrag gestellt. Daraufhin teilte uns das Bauamt mit, wir sollten uns mit dem Förster in Verbindung setzen, da es nicht auszuschließen sei, dass es sich hierbei um Wald handelt. Der sagte uns nun, dass Grundstück sei sehr "verwildert" und deshalb Wald. Bauen dürften wir nach § 34 , aber müssten einen Antrag auf Waldumwandlung stellen, der bei dieser Grundstücksgröße um die 2000 - 3000 Euro kosten kann. Er meinte, eigentlich hätte uns dieses Grundstück als Wald verkauft werden müssen, bei einem Preis von 0,30 Cent pro m². Dem natürlich nicht so war. Das dieses Grundstück jetzt Wald ist, bestimme das Brandenburger Waldgesetz, aus dem wir eine solche Formulierung nicht finden können. Wir wollen gern einen Widerspruch schreiben, würden dies aber auch gern mit fundierten Hintergrundinformationen tun.
    Bitte helfen Sie uns weiter. Vielen vielen herzlichen Dank.
     
  2. #2 jscheller, 22.03.2011
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    Ab zum Anwalt, der ist hier allein schon wegen eventueller Fristen etc. notwendig.
     
  3. #3 fmjuchi, 22.03.2011
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    Hallo,

    die Bäume wären für mich zunächst einmal das kleinere Problem.

    Der Hinweis auf § 34 bedeutet, dass es keinen Bebauungsplan gibt. Bei Wochenendhäusern am Dorfrand, kann es da schon mal verschiedene Auffassungen geben, was zum Innenbereich gehört. Als Erstes abklären, ob es eine Baugenehmigung für den tatsächlichen Bestand gibt.

    Leider helfen euch die Meinungen vom Vermesser und/oder Förster nicht wirklich weiter.

    Ansonsten ist es üblich, dass man Ausgleichsleistungen zahlen muss, wenn man Wald zu Wiese macht.

    lg fm
     
  4. oberh

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    Hi!

    Nach meinem Verständnis:

    Ab zum Bauamt - FNP einsehen - dann zum Anwalt.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2011
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  6. #6 jeannyherz, 23.03.2011
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    baugrunstück ist plötzlic wald

    hallo,
    habe eben gesehen, dass es nicht das bauamt war, sondern das amt für städtebau -und umweltschutz. wohin ich auch meine anfrage wegen den bäumen gestellt hatte. das bauamt sitzt ganz woanders und bearbeitet unseren bauantrag erst seid 2 wochen. außerdem haben wir nichts schriftliches, das es sich um wald handeln soll, nur die mündliche aussage des försters. der uns dies gerne für einen hohen kostenanteil schriftlich bestätigen würde, wenn wir einen schriftlichen antrag stellen würden. was wir nicht vor haben.
     
  7. #7 fmjuchi, 23.03.2011
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    Hi,

    man hat dir hier und vor allem auch im anderen Forum versucht, den Unterschied zwischen der Bebaubarkeit und der möglichen Umwandlung von Wald in eine andere Flächenart darzustellen.

    Noch mal ganz deutlich: Dein größtes Problem, ob du dort bauen darfst. Diese Entscheidung trifft die Baubehörde.

    Falls du dort bauen darfst und hierfür eine Fläche, die als Wald geführt wird, abholzen willst, musst hierfür eine Genehmigung haben und etwas zahlen. Mit der Zahlung wird an anderer Stelle wieder etwas Gutes für die Natur getan. Hierüber entscheidet in meinem Bundesland z.B. die untere Landespflege.


    Wenn eine Gemeinde ein Neubaugebiet erschließt, muss sie z.B. auch Ausgleichsflächen nachweisen. Da wird dann z.B. Ackerland erworben und in Grün- oder Waldflächen umgewandelt.

    Auch wenn es sich hier um Bäume handelt, hilft zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt der Anwald. Vernünftig mit den zuständigen Mitarbeitern reden, Antrag stellen, Bescheid abwarten und dann ggf. dagegen vorgehen. Dabei nie vergessen, man kann sich zwar alles erstreiten, aber man sollte dann aber nicht unter Zeitdruck stehen.

    lg fm
     
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