Windsogsicherung seit 01.03.2011

Diskutiere Windsogsicherung seit 01.03.2011 im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Forumleser, ist es möglich für ein Dach mit Dachziegeleindeckung auf einem nicht ausgebauten Spitzboden ohne Unterspannung und Unterdach...

  1. kara77

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    Hallo Forumleser,

    ist es möglich für ein Dach mit Dachziegeleindeckung auf einem nicht ausgebauten Spitzboden ohne Unterspannung und Unterdach die Windsogsicherung zu gewärleisten. Kann das gerechnet werden? Oder muß eine Unterspannung eingebaut werden?
     
  2. #2 gunther1948, 24.03.2011
    gunther1948

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    hallo
    die unterspannbahn hat nix mit der windsogsicherung zu tun.

    gruss aus de pfalz
     
  3. kara77

    kara77

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    Doch, nach den Fachregeln kommt es auch auf die Unterlage an. Wenn eine Unterspannbahn eingebaut wird kann ich einen vereinfachten Nachweis mit einer Tabelle bringen.
     
  4. PeterB

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    Die alten Dächer halten dann wohl nur, weil sie nicht wissen, daß sie eine Unterspannbahn brauchen :yikes
     
  5. #5 Andy974, 25.03.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.03.2011
    Andy974

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    Hallo Kara77,

    ich hoffe das hilft weiter.

    Zusammenfassung: Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen – Fachinformation für die Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen

    1.4 Windsogsicherung
    1.4.1 Allgemeines

    (1)
    Der Nachweis der Windsogsicherung nach dieser Regel gilt für Dachdeckungen mit Dachziegeln nach DIN EN 1304 und Dachsteinen nach DIN EN 490 mit einer Fläche ≤ 0,4m² und einer Eigenlast ≤ 7 kg und Formziegeln und -steinen mit einer Fläche ≤ 0,4m² und einer Eigenlast ≤ 13kg. Die Dachdeckung muss dabei mindestens −
    40 kg/m² Eigengewicht bei Dachziegeln und Dachsteinen und

    55 kg/m² Eigengewicht bei mindestens 33,5 Bibern pro m² besitzen.

    (2)
    Die Größe der Windlasten ist abhängig von −
    Lage des Gebäudes (Windzone, Mischprofil, Höhe über NN, Bewuchs und Bebauung der Umgebung ),

    maximale Gebäudehöhe über Grund,

    Dachform (Sattel-, Walm-, Pultdach),

    Dachneigung,

    Bereich des Daches und

    der Unterkonstruktion der Dachdeckung.

    (3)
    Deutschland ist in 4 Windzonen unterteilt. Eine Karte der Windzonen nach DIN 1055-4 zeigt Abb. 1.1 .
    (4)
    Der Gebäudestandort wird hinsichtlich dem Bewuchs und der Bebauung im Umfeld des Gebäudes durch ein entsprechendes Mischprofil berücksichtigt. Für küstennahe Gebiete in einem Streifen von 5 km landeinwärts entlang der Küsten sowie auf den Inseln der Ostsee wird das Mischprofil Küste und Inseln der Ostsee verwendet. Das Mischprofil Binnenland wird mit Ausnahme der Inseln der Nordsee, exponierten Lagen sowie Kamm- und Gipfellagen für die übrigen Gebiete verwendet.
    (5)
    Der Einzelnachweis kann nach der Fachinformation „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen“ geführt werden. Der Einzelnachweis ist erforderlich, wenn
    − das Gebäude auf den Inseln der Nordsee liegt,
    − sich das Gebäude in Kamm- und Gipfellagen oder in exponierter Lage befindet (z.B. Flughafennähe, Gebäude bei denen die umgebende Bebauung eine „Schluchtenbildung“ begünstigt),
    − sich das Gebäude auf einer Höhe von mehr als 800 m über NN befindet,
    − die Gebäudehöhe größer als 25 m ist,
    − keine geschlossene (Deck-) Unterlage oder durchströmungshemmende Schicht oder Unterspannung vorhanden ist,
    − keine geschlossene (Deck-) Unterlage oder durchströmungshemmende Schicht oder Unterspannung vorhanden ist und Windinnendruck zusätzlich zur äußeren Beanspruchung einwirkt.

    (6)
    Geschlossene (Deck-) Unterlagen im Sinne dieser Regel sind z.B.: −
    Ortbetondecken,

    Holzschalungen mit Unterdeckungen und Unterdächer,

    Schalungen aus Holzwerkstoffplatten,

    verfalzte Unterdeckplatten,

    Stahltrapezbleche mit dichtenden Maßnahmen im Stoß- und Überdeckungsbereich.


    Als durchströmungshemmende Schichten werden in diesem Sinne Bauteile mit luftdichten Schichten nach DIN 4108-7 (z.B. verputzte Flächen, verklebte Dampfsperren) verstanden.

    Im Bereich von nicht ausgebauten Spitzböden ist eine Unterspannung als geschlossene (Deck)-Unterlage zu betrachten.

    Unterspannungen in Verbindung mit zwischen oder unterhalb der Sparren angeordneten Sichtschalungen sind im Bereich von Dachüberständen wie geschlossene Deckunterlagen zu betrachten.

    (c) Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Köln, ZVDH Köln

    (Herr zu Gutenberg lässt Grüßen) si

    Gruß

    Andreas Schulte
     
  6. kara77

    kara77

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    Vielen Dank

    das ist der entscheidende Hinweis.
     
  7. #7 Andy974, 26.03.2011
    Andy974

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    @stefan ibold

    Danke Herr Ibold.


    Gruß

    Andreas Schulte
     
  8. Martl

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    www.fos.de

    PS: Soll keine Werbung sein aber dieser Laden fertigt u.a. auch für die namhaften Dachpfannen OEM's - es kann aber auch direkt über den Dachdecker Fachhandel bezogen werden!!
     
  9. kara77

    kara77

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    Windsogsicherung

    gibt es auch jemanden der den Fall ohne Deckunterlage rechnen kann?
     
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