6m+6m>9m! Gibt es da Ausnahmen?

Diskutiere 6m+6m>9m! Gibt es da Ausnahmen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, die Frage nach der erlaubten Grenzbebauung wurde schon oft gestellt. Ich möchte heute eine (vielleicht) neue Variation in die Runde...

  1. #1 Joerisg, 25.03.2011
    Joerisg

    Joerisg

    Dabei seit:
    02.12.2010
    Beiträge:
    30
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Marketingmanager
    Ort:
    Solingen
    Hallo Forum,
    die Frage nach der erlaubten Grenzbebauung wurde schon oft gestellt. Ich möchte heute eine (vielleicht) neue Variation in die Runde werfen.
    Zwei Grundstücke A+B in NRW haben eine gemeinsame, 60m lange, Grenze. Es handelt sich um Hanglage. Die Häuser stehen am Fuße des Hanges. Haus B etwas höher als Haus A.
    An der oberen Grundstücksgrenze haben beide je einen Schuppen gebaut. Wand an Wand. Schuppen A ist 6m lang, Schuppen B ist 9m lang.
    A möchte jetzt am unteren Ende der gemeinschaftlichen Grenze einen Carport an die Grenze bauen, Länge 6m.
    6m Schuppen + 6m Carport > 9m Grenzbebauung. Und damit ja wohl nicht erlaubt.
    Ist eine Ausnahme möglich, weil oben Schuppen an Schuppen steht und damit keine Beeinträchtigung für B besteht?
    Ist eine Ausnahme möglich, weil nur ein jetziger Stellplatz überbaut würde, wobei der Stellplatz in den Hang gebaut ist? Damit hätte der Carport eine Höhe von ca. 50cm hinten und 180cm vorne gegenüber dem nachbarlichen Geländeniveau. Eine Störung des Nachbarn wäre hier unwesentlich gering, da sein Haus ja höher liegt und auch sein Vorgarten so hoch liegt, dass er über den Carport drüber sieht. B hätte auch nichts dagegen wenn A einen Carport bauen würde.
    Gibt es Ausnahmen für die Grenzbebauung? Wird eine Baulast benötigt? Den Aufwand mit einer Baulast möchte A weder sich noch dem älteren Semester B antun. Außerdem ist fraglich ob B dazu bereit wäre.

    Der Carport könnte nicht anders platziert werden. Der Schuppen könnte abgerissen und an eine andere Grundstücksgrenze gesetzt werden. Letzteres wäre aber für das Gesamtbild aller nachbarlichen Grundstücke abträglich und hätte für B keinen Vorteil. Und für A würde es Kosten und Zeitaufwand bedeuten, ohne das jemand einen Vorteil dadurch hätte.

    Vielen Dank fürs Lesen. Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
    Beste Grüße
    Joe
     
  2. #2 Baufuchs, 25.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geht nur mit Baulast.

    § 6 (Abstandsflächen) hat Nachbarschützende Wirkung. Vom Bauamt wird es also ohne Baulastübernahme durch den Nachbarn keine Ausnahmegenehmigung geben.
     
  3. #3 Joerisg, 25.03.2011
    Joerisg

    Joerisg

    Dabei seit:
    02.12.2010
    Beiträge:
    30
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Marketingmanager
    Ort:
    Solingen
    Schade eigentlich

    Besten Dank für die superschnelle Antwort. Hast Du schon mitgelesen als ich noch geschrieben habe? Wow!
    Ich hatte gehofft, da der Nachbar ja in diesem Fall so gut wie keine Beeinträchtigung hat, gäbe es unbürokratische Ausnahmen.
    By the way, es war der Nachbar, der mich gefragt hat, warum ich da keine Garage hinstelle.
    Grüße
    Joe
     
Thema:

6m+6m>9m! Gibt es da Ausnahmen?

Die Seite wird geladen...

6m+6m>9m! Gibt es da Ausnahmen? - Ähnliche Themen

  1. 6m Wandhöhe, was ist möglich?

    6m Wandhöhe, was ist möglich?: Hey zusammen, wir haben letztes Jahr ein Grundstück gekauft und sind nun in Gesprächen mit den verschiedenen Generalunternehmen. Der...
  2. Grillunterstand 6m x 4m genehmigungsfrei?

    Grillunterstand 6m x 4m genehmigungsfrei?: Mein Mann wünscht sich einen Grillunterstand bzw. eine Außenküche. Es handelt sich um ein Dach mit ca. 6m x 4m frei stehend im Garten. Der Boden...
  3. BauO NW 9m Grenzbebauung

    BauO NW 9m Grenzbebauung: Hallo Experten, folgende Frage: Ich betrachte gerade ein Grundstück in einem typischen Wohngebiet. Der Nachbar zur linken hat eine 9m lange...
  4. Überschreitung Grenzbebauung >9m (Bayern)

    Überschreitung Grenzbebauung >9m (Bayern): Hallo, ein Kunde von mir möchte zur Garage mit Carport einen Anbau (Holzkonstruktion) später in Eigenleistung an der Grenze erstellen (siehe...
  5. Garagendach an der Grenzbebauung länger als 9m

    Garagendach an der Grenzbebauung länger als 9m: Hallo, ich habe ein Problem. Und zwar ist mir etwas zu spät eingefallen das ich an der Grenze zum Nachbarn nur eine 9m lange Garage haben darf....