Haus zu tief --> Mangel ?

Diskutiere Haus zu tief --> Mangel ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; BT vs GU/GÜ http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445 Wenn es ein GÜ ist, hat der Euch den Bauantrag zur Unterschrift vorgelegt....

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    BT vs GU/GÜ
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    Wenn es ein GÜ ist, hat der Euch den Bauantrag zur Unterschrift vorgelegt. Darin MUSS ein Plan mit Höhenangaben enthalten gewesen sein. Mag sein, dass man Euch den nicht näher erläutert hat - da gewesen sein muss er.

    Mit der Aussage des online-RAs: Laie ist zu unwissend, daher kann er unterschreiben was er will, es bindet ihn nicht, würde ich vorsichtig umgehen. GANZ vorsichtig.
    Denn bei den meisten Verträgen sind die meisten von uns Laien und trotzdem gelten die Verträge in aller Regel.

    Wen Ihr einen Bauantrag mit der jetzt tatsächlich vorhandenen Höhe unterschrieben habt und der GÜ sagt -Die wollten das so- (ja, wissen wir, wolltet Ihr nicht), dann wird das GANZ spannend.
     
  2. jk2010

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    Es müßten dort aber doch nicht nur die Höhen als Zahl sondern auch die geplanten Geländehöhen neben dem Gebäude graphisch eingezeichnet sein? Insofern sollte die Schnittzeichnung ja die "tiefergelegte" Lage des Hauses auch so wiedergeben...
     
  3. SvenW

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    Wenn sich der GÜ auf den Vertrag beruft, dann müßte er aber bei so einem Detail wohl nachweisen, das er explizit auf die Nachteile hingewiesen hat.
    Auch Versicherungsverträge enthalten öfters irgendwelche schicken Klauseln auf Seite 243 in 5er Schriftgröße mit denen die Versicherungen regelmäßig vor Gericht auf die Nase fallen, obwohl der Versicherte es unterschrieben hat.
    Bei sowas müßte im Vertrag herausgehoben dargestellt werden oder mit irgendwelchen Zusätzen versehen sein, das der Bauherr das explizit so will.
     
  4. Baumal

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    das glaube ich so nicht.

    da könntest du ja auch noch der genehmigungsbehörde an
    den karren fahren....

    hast du mal gegoogelt BauPrüfVo NRW §3 u.§4(3)????
     
  5. #25 saarplaner, 29.03.2011
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Wir nähern uns den amerikanischen Gepflogenheiten immer mehr an.

    Es wird von Leuten die Verträge unterzeichnen nicht mehr verlangt, dass sie einen gesunden Menschenverstand besitzen.

    Wenn im Vertrag steht hör auf zu atmen macht man das doch auch nicht, oder?

    Fakt ist, ohne Höhenlage in Ansichten - keine Genehmigung.

    Wenn das so unterzeichnet wurde (BT oder GÜ???), steht man meiner Meinung nach im Regen.

    Ich kann doch nicht zu jedem Punkt des Planes ein Für und Wider Vergleich machen nach dem Motto: Was für nen Vorteil hätte die Tür 5 cm weiter links, oder doch nicht?
     
  6. anna32

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    sorry, da habe ich wohl die Bezeichungnen nicht präzise benutzt: die Buafirma hat mir das Grundstück nicht verkauft, das war eine andere Firma..., also kein BT, sondern Baufirma
     
  7. anna32

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    Ist aber so, habe alles nochmal durchgesehen, DEFINITIV KEINE SCHNITTZEICHNUNG !!!
     
  8. anna32

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    ES IST ABER SO: definitiv keine Zeichnung zum tiefergelegten Haus !!! Nirgendwo im Bauantrag, NIE die Höhen thematisiert, nur Abstandaflächen, die haben das ja selbst erst letzte Woche gemerkt und sind jetzt fassungslos !!!
     
  9. anna32

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    Sehe ich nicht so. Wenn ich z.B. jemanden operiere und im Nachhinein NICHT nachweisen kann, dass ich über jeden Pups schriftlich aufgeklärt habe, liegt der Fehler bei mir, da Aufklärungsmangel.
    Da ja hier zudem ein beträchtlicher Schaden entstanden ist (Wertminderung etc.) und, wie mehrfach erwähnt, nie eine Erläuterung stattgefunden hat, dass es irgendwelche Höhenprobleme geben könnte (weder 1 Satz verloren noch eine Zeichnung, noch (!) auf meine Hinweise, dass die bodenplatte schon zu tief aussehe ein Hinweis auf die Höhen, im Gegenteil: das sähe nur so aus, wäre aber die richtige Höhe...), wird die Baufirma den Schaden zu regulieren haben. Hat mir auch mein Baugutachter nochmal bestätigt.
    Klar, dass man das als Architekt anders sieht, da man ja sozusagen auf der "anderen Seite der Nadel" steht....
     
  10. Baumal

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    merkwürdig. dass man dir als naturwissenschaftlerin
    keinen glauben schenken darf.:D

    hast du jetzt mal gegoogelt?
    und die genehmigungspläne angesehen?
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2011
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    1) Aus den Absatndsflächen kann man die Höhenentwicklung (die geplante) zurückrechnen.
    2) Ein Bauantrag mit ohne Schnitt und Höhenangaben bezogen auf irgendein prüfbares Bezugsmaß (üNN, Gullideckel auf den fertigen Strasse, Bezugspunkt nach B-Plan, ...) ist nicht genehmigungsfähig!!!

    Ich denke, Ihr habt eher eine Bauanzeige. Dann hätte zwar das Amt über den fehlenden Schnitt maulen müssen, aber das Probem liegt auf Eurer Seite, denn IHR reicht die Unterlagen ein.
    Der Planer, der unterschrieben hat, könnte auch noch ne OWI reingewürgt bekommen.

    Ihr solltet Euch unverzüglich an einen Anwalt und einen versierten Architekten wenden, damit mal klar wird:
    a) was habt Ihr evtl. nicht, was dem Bauamt gegeben wurde
    b) mit welchen Maßen wurde geplant (nach Abstandsfläche)
    c) wo steht Ihr fachlich und rechtlich tatsächlich
    d) wie geht Ihr jetzt am sichersten vor
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2011
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    Ich sehe das nicht anders, weil ich irgendwo rumstehe oder weil ich einen bestimmten Beruf habe.

    Ich warne einfach davor, im Vertrauen auf nicht haftenden online-RA und juristisch halb- bis volllaienhafte Baumenschen einen Krieg zu beginnen.
    Nicht dass es Dir geht wie Krösos, der den Orakelspruch auch verdeutet hat.

    Ausserdem stehe ich wie "saarplaner" auf dem Standpunkt, dass der Kunde immer noch ein gerüttelt Maß an Eigenverantwortung hat, auch wahrnehmen sollte und dafür geradestehen müsste.
    Das gilt aber unabhängig von der betroffenen Branche

    @Sven
    1) Auch solche Schwarten liest man sich genau durch!
    2) Sind das AGBs, die entsprechend beurteilt werden. Damit etwas zur AGB wird, muss es aber regelmäßig/häufig verwandt werden.
    Eine EFH-Planung ist in 99,99 % der Fälle mehr oder weniger einzigartig und dürfte somit nicht eine AGB zu behandeln sein!
     
  13. #33 Baufuchs, 29.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @anna32

    Scan doch mal aus Deinen Zeichnungen die Vorder-Seitenansicht des Hauses und den Lageplan und stell die hier ein. (Falls Namen zu sehen sind vorher unkenntliche machen).

    Dann schaun mer mal.
     
  14. anna32

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    @baufuchs: ja, mache ich heute abend zu hause, hoffe, es klappt dieses mal mit dem hochladen...
     
  15. #35 Nadine 05, 29.03.2011
    Nadine 05

    Nadine 05 Gast

    Warum wird hier eigentlich nicht nach einer Lösung gesucht?
    Ist die Lösung jetzt der Gerichtsstreit? das sollte wohl tatsächlich gut überlegt sein!
    und wie verhält sich die Baufirma?
     
  16. Julius

    Julius

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    Was meinst Du mir "hier"?
    Im Forum oder in diesem Fall (durch die Beteiligten)?
     
  17. #37 Baufuchs, 29.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie sich die Baufirma verhält, hatt anna ja schon geschrieben:

    Scheinbar liegt der Fehler beim GÜ (so es denn einer ist, was dann der Fall wäre, wenn Planung + Bauausführung aus einer Hand kam).

    Höhen müssen in der Planung festgelegt woden sein, denn man baut ja nicht auf gut Glück. Entweder also Planungsfehler, weil die geforderte Anfüllung nicht berücksichtigt wurde, oder richtig geplant, aber falsch ausgeführt.

    Wurde die Auffüllung in der Planung nicht berücksichtigt, wäre nachzuweisen, dass dem GÜ die Notwendigkeit der Auffüllung bekannt war, er diese aber bei seiner Planung ausser acht gelassen hat.

    Dann gehts weiter.
    Da der GÜ das Gelände "modellieren" will, Anna dies aber ablehnt bliebe wohl nur auf Los und Neu.

    Das würde wohl aber nicht ohne Rechtsstreit abgehen.

    Übrigens:

    Ein etwa gleichartiger Fall lief vor ca. 2 Jahre im TV.
    Ein großer überregionaler GÜ hatte ein Haus mit Bodenplatte zu tief ins Gelände gesetzt. Nach einigem Hick-Hack und wohl auch wegen des Mediendrucks wurde abgerissen und neu gebaut.
     
  18. Eric

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    Lesen + verstehen > schreiben! Bei Dir wärs mit Sicherheit genauso gelaufen.

    Wer hat geplant und wer hat die Planung beauftragt?

    Wo liegt die Fehlerursache: Bereits in der Planung oder erst in der Ausführung?
     
  19. #39 likema33, 29.03.2011
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    Ralf, der Vertrag ist selbstverständlich bindend. Die Frage ist aber, ob der Bauunternehmer/Architekt nicht über die Höhenlage hätte aufklären müssen. Da sage ich, ja, hätte er tun müssen. Denn man kann und muss als Laie tatsächlich nicht erkennen, wie tief das Haus am Ende liegen wird. Wenn die Aufklärung fehlt, liegt eine Vertragspflichtverletzung vor, aus der Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Liegt von vornherein eine fehlerhafte Planung vor, ist dies als Mangel zu werten und löst Haftungsansprüche aus, die dazu führen, dass der Mangel beseitigt werden muss - und zwar von dem, der das zu verantworten hat und das ist in den wenigstens Fällen der Bauherr. Etwas anderes wäre es, wenn die Threaderstellerin trotz Kenntnis den Vertrag so unterzeichnet hätte.
     
  20. anna32

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    Also:
    muss mich korrigieren, eine Seitenansicht mit Höhenbezeichnung habe ich nun doch noch gefunden::think
    hier steht aber überall beim ans Haus angrenzende Gelände "105,05 üNN", was aber nicht der Realität entspricht und auch nicht den im Lageplan eingezeichneten Höhen (s.o.).

    Die Firma verhält sich, wie ich finde bisher professionell, denen ist das auch erst letzte Woche aufgefallen. Mein Bauleiter, der immer sehr bemüht und professionell ist (abgesehen von dem Höhenproblem ist auch alles super gelaufen...), bemüht sich, ein Lösung zu finden. Der Ton ist freundlich und wir haben einen Ortstermin mit meinem Baugutachter und GÜ zur Problemlösungsfindung vereinbart. Ich hoffe immer noch, dass wir uns einig werden, möchte aber nicht irgendwie benachteiligt werden in meinen berechtigten Ansprüchen, da ich fürchte, dass da auch, wie so oft im Leben, beim Geld die "Freundschaft" aufhört... vielleicht täusche ich mich aber auch. Auf einen "richtigen" Anwalt werde ich vorerst verzichten und im Vertrauen und in der Hoffnung auf Fairplay den Ortstermin abwarten. Muss denen ja auch eine Chance geben, angemessen zu reagieren, habe mich mittlerweile, wie man vielleicht merkt, schon etwas "abgeregt".:mauer

    werde auf jeden Fall posten, wie es weitergeht. schon mal vielen Dank für eure Ratschläge:bounce:

    Anna
     
Thema: Haus zu tief --> Mangel ?
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