Haus zu tief --> Mangel ?

Diskutiere Haus zu tief --> Mangel ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Unbedingt zum Anwalt, denn du als Laie kannst nicht erkennen, was da alles dranhängt und wie du dich rechtlich absichern kannst! Allein schon das...

  1. SvenW

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    Unbedingt zum Anwalt, denn du als Laie kannst nicht erkennen, was da alles dranhängt und wie du dich rechtlich absichern kannst! Allein schon das wahrscheinlich zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit dir bei Starkregen nicht das Wasser durch die Türen kommt. Nur ein Anwalt kann klären worauf du Anspruch hast worauf nicht etc. Auch brauchst du einen eigenen Gutachter, der dich berät was die Maßnahmen die der GU ergreift für dich bedeuten.
    An diesem Punkt kommt man einfach nicht mehr ohne Anwalt aus, egal ob der GU alles menschenmögliche tut oder nicht, denn du weißt nie was möglich wäre.
     
  2. #82 ralph12345, 06.04.2011
    ralph12345

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    Zu welchem Zeitpunkt war eigentlich wem bekannt, daß da aufgeschüttet wird und zu welchem Zeitpunkt hätte es wem bekannt sein müssen? Die Frage wird nicht unerheblich sein bei der Klärung der Verantwortung.

    Der B-Plan gibt offenbar die Höhe vor der Aufschüttung wieder, die Planung basiert auf der Höhe vor Aufschüttung, das Verständnis der Bauherrin ebenso.

    Wusste der Planer vorher Bescheid, bestand hier vermutlich eine Aufklärungspflicht. Ich meine, man kann der Bauherrin bei der Besprechung keine in der Höhenlage "falschen" Pläne "unterjubeln".
    Wusste die Bauherrin zu dem Zeitpunkt Bescheid, muß sie sich fragen lassen, warum sie das ignoriert hat. Hier kann mal den Status als Laie zugutehalten.

    Was trägt die Stadt bzw. Baubehörde für eine Mitverantwortung? B-Plan nicht ganz korrekt, Bauantrag durchgewinkt trotz schlußendlich falscher Höhenschnitte...

    Was möglich wäre mag der Bauunternehmer sagen. Wer am Ende was zahlen muß:
    --> Anwalt!!
     
  3. #83 ralph12345, 07.04.2011
    ralph12345

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    ... bzw. daß die Höhe nach Aufschüttung nicht die ist, die in sämtlichen Plänen verwendet wird.
     
  4. #84 Alex0481, 09.01.2016
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    Hallo Zusamen,

    ich weiß das das Thema hier schon ein bisschen alt ist, trozdem wollte ich mich erkundigen wie die Sache ausgegangen ist da ich mit meinem Bauunternehmer das gleiche Problem habe.

    Mir wurde gesagt das das Haus nicht angehoben werden kann und jetzt kommt nur noch eine Preisminderung bzw. eventueller Wertverlüst ausgleich in frage.
    Wie ist das bei anna32 ausgegangen weiß es vielleicht einer? Ist das zur einen Rechtsstreit gekommen?
    Ich habe nämlich dadurch das die Bude zu tief gegründet ist, gewaltige Probleme mit Regenwasser es läuft nämlich in das Rohbau rein...
    Würde über jeden Ratschlag und jede Info die mir weiter hilft sehr freuen.
    Liebe Grüße Alex0481
     
  5. #85 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Blödsinn.

    JEDES Haus kann angehoben werden!!!. Ist nur eine Frage der Kosten! Man könnte ja auch nur das OG samt Decke über EG auf dsas richtige Maß anheben und die Fuge ausmauern.
    Dann könnte man unten in allen Öffnungen eine Mauer in gleicher Höhe wie die ausgemauerte Fuge einbauen und so die Abdichtung des Gebäudes auf die richtige Höhe hochziehen!!!
    Im Gebäude wird dann mit einer entsprechenden Dämmung (XPS o.ä - nicht zusammendrückbar -= oder Leichtbeton ausgeglichen!
     
  6. #86 Gast86896, 23.07.2018
    Gast86896

    Gast86896 Gast

    Moin, hab da auch gerade Probleme mit.
    Es geht um eine Bodenplatte die 6cm zu tief ist. Der Vermesser war zweimal vor Ort.
    Der Gutachter und ich als Bauherr haben dem Bauträger und Bauleiter darauf hingewiesen, einen Tag später wurden fleißig die Wände hochgezogen. Es ist zwar immer noch eine Stufe oberhalb der Straße und stellt nach Aussage des Bauträgers keinen Mangel dar, aber diese wird jetzt 6cm tiefer, folglich werden Garage und Carport auch tiefer müssen und die Einfahrt wird steiler.
    Der Gutachter benötigt nun eine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und dem Bauträger um den Mangel aus seinem Prüfbericht zu löschen.
    Hier ignoriert man bis jetzt die von mir verfasste Vereinbarung, wo ich die 6cm jetzt als gegeben hinnehme, vorbehaltlich eines entsprechenden finanziellen Entgegenkommens seitens des Bauträgers und der Aktualisierung der Baupläne, welche auch bemängelt wurden, da es diese bis dato nur in der Genehmigungsplanung gibt, welche nicht für die Bauausführung zugelassen ist und wo die Bodenplatte noch mit 20cm statt aktueller 18cm benannt ist.
    Falls man sich irgendwann mal vom Haus trennt und einen fähigen Käufer hat, dann könnten die "falschen Papiere" (Höhe + Bodenplatte + für den Bau nicht freigegeben) zum Nachteil für mich werden und potenzielle Interessenten verschrecken.
    Habt ihr Ideen was hier greifen könnte?
     
Thema: Haus zu tief --> Mangel ?
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