Handwerker Haftung

Diskutiere Handwerker Haftung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Profis, wir fangen die nächsten Tage an unsere Scheune abzureißen und danach wird neu gebaut - ich habe aber Bedenken bzgl. des Abriss....

  1. #1 mrniceguy1980, 27.03.2011
    mrniceguy1980

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    Hallo Profis,

    wir fangen die nächsten Tage an unsere Scheune abzureißen und danach wird neu gebaut - ich habe aber Bedenken bzgl. des Abriss.

    Die Scheune ist an der bebauten Grundstücksgrenze zum Nachbar und generell ist die SCheune in einem Zustand der beim Abriss gewisse Gefahren birgt (alte moderige Latten etc.).

    Wir haben einen Handwerker gefunden, der uns die Scheune abreißen würde, aber:

    Wie genau muss ein Vertrag dafür aussehen bzw. was muss drin stehen, damit der Handwerker
    - Haftung für Schäden die er verursacht (Nachbars Wintergarten unter der Gibelwand)
    - Haftung für Schäden an "sich selbst" (Sturz etc.)
    übernimmt bzw. das also rechtlich einwandfrei geklärt ist?

    Gibt es da gängige Vertragsklauseln wie z.b. auch beim autokauf "gekauft wie gesehen etc." ?
     
  2. chipC

    chipC

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    Garantiert hat der Handwerker ne Haftpflichtversicherung oder ist er nicht Selbstständig?
    Nach meiner Meinung mußt Du gar keinen schriftlichen Vertrag machen oder Haben.
    Es gibt ja mündliche Verträge oder Handschlagverträge , die gelten auch. Ist sein Risiko.
    Aber würde ihn mal fragen ober denn versichert ist, wenns Dich beruhigt.
     
  3. #3 wasweissich, 27.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn ja , ist es gut ,

    aber die fragestellung ist in sich schon etwas difus .:shades
     
  4. #4 mrniceguy1980, 27.03.2011
    mrniceguy1980

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    wieso denn difus :-)

    Der Typ ist Handwerker und hat mir quasi nur ein Angebot bisher geschickt, der Vertrag folgt. Vom Wortlaut steht da halt nix drin von wegen: "wenn ich was kaputt machen bezahle ich oder meine Versicherung das aus"

    Deshalb meine Frage, ist der automatisch versichert wenn er angemeldeter Handwerker ist (was er ist) oder muss ich speziell was aufsetzen was er mir unterschreibt :-)
     
  5. #5 wasweissich, 27.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn er als elektroinstalateur angemeldet ist , sind schäden durch abriss eher nicht versicherbar ....
     
  6. #6 mrniceguy1980, 27.03.2011
    mrniceguy1980

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    Neee er ist Handwerksmeister im Werkzeugmacherhandwerk
     
  7. #7 wasweissich, 27.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie geschaffen für abbruch...
     
  8. #8 mrniceguy1980, 27.03.2011
    mrniceguy1980

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    ich verspüre einen Hauch von Ironie....
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    das ist das eine Problem: versichert OK, aber wofür genau, welche Schadenssumme etc.

    und des weiteren hört es sich für mich zumindest nicht so an, als wäre die Klärung wichtiger Punkte im Vorfeld erfolgt - sondern "mach mal weg" ...

    gibt es dann aber ggf. statische Probleme, oder Schwierigkeiten mit der Gebäudetrennung, Auswirkung durch Erschütterung etc. steht vielleicht nicht nur der Handwerker dumm da (seine Versicherung zahlt dann hoffentlich auch bei grobem Unfug) - sondern auch der Auftraggeber.


    Ich denke also, mach dir das mal nicht zu einfach, und wenn es um das vertragliche geht, hilft dir gerne (und auch nur) der Rechtsanwalt weiter, bei allen anderen Fragen ---> Statiker (was geht wie und worauf ist zu achten etc.)

    Brauchst eigentlich eine Abrissgenehmigung oder geht das bei euch so ?
     
  10. #10 mrniceguy1980, 27.03.2011
    mrniceguy1980

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    Also Abrissgenehmigung braucht man bei uns RLP, Kreis Alzey, nicht.
    Die Scheune ist freistehend. nur beim Nachbar könnte durch abrutschende Ziegeln etc. etwas (konkret ein Schuppen) beschädigt werden.
    Da die Scheune komplett abgerissen werden soll, ist Statik etc. kein Thema, soll ja eh alles ratzeputze weg.

    Also soweit ich es jetzt verstanden habe;

    Ein Vertrag mit dem Handwerker impliziert eine entsprechende Versicherung wenn nicht grad vier Nachbarhäuser mit abgerissen werden

    Richtig?
     
  11. H.PF

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    Falsch...

    Eine Haftpflicht ist nicht pflicht...
     
  12. #12 mrniceguy1980, 27.03.2011
    mrniceguy1980

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    Gut, also meine Aussage zusammen mit der Tatsache, dass der Handwerker mir schriftlich versichert, dass er eine entspr. Versicherung hat?

    Deuschland....ganz ehrlich, da braucht man also einen Anwalt um einen Handwerker für 5 Tage zu beschäftigen, glückwunsch.
     
  13. H.PF

    H.PF

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    passt denn sein Gewerbeschein für den Abbruch?
     
  14. #14 mrniceguy1980, 27.03.2011
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    hmmm keine ahnung, er ist

    Handwerksmeister im Werkzeugmacherhandwerk
     
  15. #15 wasweissich, 27.03.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    fünf tage ??

    einer der sich mit abbruch auskennt macht sowas an einem tag....
     
  16. H.PF

    H.PF

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    und ich würde da einen dran tun dessen Gewerbe auch dahin passt... Dann zahlt die Haftpflicht nämlich auch :)
     
  17. #17 Bruechmann, 28.03.2011
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    Also erstmal grundsätzlich: ohne irgend jemand zu nahe treten zu wollen, sind viele Abbrecher, oder Abbruchunternehmen, aus gescheiterten Existenzen hervorgegangen, weil vielleicht schon mal mit einer Vorfirma pleite gegangen und sowas. Es gibt natürlich auch professionelle Abbruchunternehmen die sämmtliche Techniken beherrschen und auch Zulassungen besitzen.

    Ich sage das nur, dass gerade im Zusammenhang mit einer möglichen Haftung für ggf. auftretende Schäden gerechnet werden muß und dieses Risiko abgesichert sein sollte und man vorsichtig sein muß, denn als Abbrecher kann so ziemlich jeder arbeiten, ohne entsprechendes Fachwissen oder Zulassung wie bei den ordentlichen Handwerksberufen.

    1. Möglichkeit: Eine eigene Versicherung extra für diesen Abbruch als Bauherr abschließen (Bauherrenhaftpflicht-Versicherung). Ist auch gar nicht mal so teuer. Vorteil: Du weißt was versichert ist.

    2. Möglichkeit: der Abbrecher ist als ordentlicher Unternehmer natürlich Haftplichtversichert und als Fachunternehmer auch in der Haftung. Hierzu solltest Du Dir die aktuellen Policen von Ihm in Kopie geben lassen, dann kannst Du Dich im Schadensfall direkt an die Versicherung wenden falls es Probleme gibt.
    Gibt der Abbrecher keine Policenkopie dann VORSICHT! Nachtigall ick hör Dir trapsen!!!

    Bleibt aber immer noch Möglichkeit 1
     
  18. #18 Gast943916, 28.03.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wobei ich erst mal davon ausgehe, dass ein
    nicht gegen Schäden durch Gebäudeabbruch versichert ist und dann wird dir oder ihm die Versicherung was husten...


    Gipser
     
  19. #19 flashbyte, 28.03.2011
    flashbyte

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    was nützt Dir diese Versicherung, wenn der gute Mann nix hat (weil z.B. alles seiner Frau gehört) und seine Versicherung im Schadensfall (warumauchimmer) nicht zahlt? Dann kannst Du auf und nieder springen, ihn verklagen oder Dich hier beschweren, aber dann zahlst Du die Sch..oose



    braucht man nicht, etwas gesunder Menschenverstand sollte ausreichen (und da würde ich keinen Werkzeugmacher zum Scheune abreißen anheuern ;) )
     
  20. #20 mrniceguy1980, 28.03.2011
    mrniceguy1980

    mrniceguy1980

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    Wenn du die Scheune mal gesehen hättest....ca. 300m² Grundfläche...wüsstest du, dass das niemals nie nicht in einem Tag zu erledigen ist, ausser evtl. mit Nitro etc. :-)

    Also der Wortlaut seiner Antwort auf meine Frage nach Versicherung:

    > Ich habe keine Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn ich eine vor einem
    > Jahr abgeschlossen hätte, so wäre diese Baustelle sicher nicht im
    > Leistungsumfang der Versicherung enthalten. Mann muss das gesamte Spektrum
    > der Arbeiten angeben um einen Versicherungsschutz zu erhalten.
    > So werden viele eine Betriebshaftpflichtversicherung im kleinen haben,
    > aber diese Baustelle nicht abdecken. Sie müßten nicht nur nach der
    > Versicherung
    > fragen, sondern auch nach deren Inhalten.
    >
    > Da ich aber ein Einzelunternehmen bin, hafte ich zu 100% mit meinem
    > Privatvermögen gegen Schäden an Dritten. Einen Durchschlag der Gewerbeanmeldung
    > kann ich
    > Ihnen zukommen lassen. Genauso den Eintrag in die Handwerksrolle.


    Klingt das "koscher" ?:bau_1::bef1021:
     
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