Baugrundgutachten - Antwort auf Nachfrage kostenpflichtig?

Diskutiere Baugrundgutachten - Antwort auf Nachfrage kostenpflichtig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir hatten im Vorfeld unseres Grundstückskaufes ein Baugrundgutachten erstellen lassen. Angebot kam, wurde angenommen, Arbeiten durchgeführt und...

  1. #1 Bulla2000, 29.03.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Wir hatten im Vorfeld unseres Grundstückskaufes ein Baugrundgutachten erstellen lassen. Angebot kam, wurde angenommen, Arbeiten durchgeführt und am Ende bezahlt.

    Im Gutachten stand nichts dazu, ob der Boden bzw. der Aushub (für den keller des EFH) zur Verfüllung eignet. Das Baugrundgutachten empfiehlt zwar zur Sicherheit eine Drainage, sagt aber nichts dazu, dass dann der vorgefundene Löslehm nicht zur Verfüllung geeignet ist.

    Also per Mail an den Gutachter genau diese Frage gestellt und soweit um Konkretisierung des Gutachtens gebeten. Dies geschah durch Mail (wie vereinbart) aber zusätzlich auch per Postbrief.

    Jetzt flattert hier eine Rechnung über 90,00 Euro für die Beantwortung der Frage ins Haus.

    Ich bin erst einmal befremdet über diesen Umstand. Weder im Angebot zum Baugrundgutachten, noch im Baugrundgutachten selbst, noch in meiner Anfrage zur Verfüllungseignung oder im Antwortbrief stand etwas über eine Kostenpflichtigkeit weiterer Fragen.

    Aus meiner Sicht entbehrt die Rechnung somit einer Rechtgrundlage. Ein Vertrag ist nicht geschlossen worden, hierzu fehlt es an übereinstimmenden Willenserklärungen, auch und gerade zum Punkt der Kosten. Der Gutachter hätte mich in jedem Fall vor dem Eingehen auf die Frage auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen müssen.

    Was meint Ihr?
     
  2. Julius

    Julius

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    Daß man Deine Rechtsansicht nicht teilen muß (bei Dingen, die man den Umständen und der Übung nach nur gegen Entgelt bekommt, ist ME keine gesonderte Vorab-Vereinbarung der Kostenpflicht nötig).

    Aber warte mal, bis sich die Fachleute hier melden!
     
  3. Eric

    Eric

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    Die Frage ist, ob Angaben zur Verfüllung der Baugrube bereits Teil des Erstauftrages waren. Dann wäre die Nachforderung der Angabe die Aufforderung zur Nachbesserung und die löst keine Kosten aus.

    War die nachgeforderte Angabe hingegen nicht bereits Teil des Erstauftrages ( müßte ein Anwalt lesen ), dann gilt § 632 BGB: Der Bauherr hat zu wissen, daß ein Bodengutachter als selbständiger Unternehmer für lau nichts macht und demgemäß die ortsübliche Vergütung für angefragte Auskünfte zu zahlen ist.

    Wenn Du zum Bäcker gehst und Brötchen bestellt, muß der Bäckereiverkäufer Dich auch nicht fragen, ob Dir klar ist, daß Du die Brötchen auch zu bezahlen hast.
     
  4. #4 Bulla2000, 29.03.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Knackpunkt des § 632 ist ja die Formulierung "...den Umständen nach". Wenn mir der Gutachter die Drainage empfiehlt, dann gehört dazu, wenn er von dem Löslehmboden spricht, dass er mir zumindest in einem Nebensatz sagt, Achtung nicht zur Verfüllung geeignet.
    Ich betrachte die Nachfrage als Konkretisierung. Ich hatte bereits einmal nachgefragt und nochmals um KOnkretisierung gebeten. Damals wurde die Auskunft auch ohne Rechnung erteilt.

    Naja, mal sehen, was der Gutachter sagt. Ein ehrliches Geschäftsgebahren war es jedenfalls nicht.

    Brötchenkauf: dann ist es nach der Verkehrssitte aber auch klar, dass Brötchen oder überhaupt Waren beim Einkauf bezahlt werden müssen. Genauso, wenn ich einen Gutachter beauftrage, aber nichts von Geld sage, denn es ist klar, dass der Mann seine Leistungen nicht umsonst erbringt.

    Hier liegt der Fall aber meiner Meinung nach anders.
     
  5. #5 Baufuchs, 29.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hier:
    hast Du aber schon gelesen?

    War die Frage nach der Verwendbarkeit des Bodens nicht Bestandteil des Erstauftrags, dann ist es den Umständen nach Beantwortung einer Zusatzfrage (einer neuen Frage).

    Und das kostet halt.
     
  6. oberh

    oberh

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    Hi Bulla!

    Suche bitte mal hier im Forum.

    Solch ein Thema hatten wir schon mal.

    Ich erinnere mich vage, dass die Information gesondert gestellt werden muss (?).

    Die Kostenordnung der ÖbVermIng z.B: beinhaltet ebenso einen Passus über Beratung, der nach Zeitaufwand zu vergüten ist.
    Die Rechtgrundlage wäre damit geschaffen (neben der HOAI) - ob dafür dann aber eine Rechnung geschrieben wird, steht auf einem anderen Blatt.
     
  7. Eric

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    Was darauf hindeutet, dass Du meine Antwort nicht verstanden hast.

    Aber seis drum: Deine Meinung darf Dir nach dem GG keiner nehmen und das selbst dann, wenn sie auf Unverstand beruht.
     
  8. #8 Bulla2000, 29.03.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    @Baufuchs: ja, gelesen. Aber dann hätte es sich für einen anständigen Kaufmann gehört, dem Kunden zu sagen, paß auf, kostet aber.
     
  9. Eric

    Eric

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    Du argumentiertst im blauen Dunst.

    Ein Bodengutachter ist kein Kaufmann und selbst wenn Du ihn dafür hälst, würde für die Beantwortung der 2. ( nachrangigen ) Frage die " Bäckereilösung " gelten: Er müßte es nicht! Im Gegenteil, Du hättest fragen müssen, ob er das für " lau " macht.
     
  10. #10 Spasssbremse, 29.03.2011
    Spasssbremse

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    Scheint eine Masche der Baugrundler zu sein.

    Wir haben ebenfalls vor'm Kauf ein kleines Gutachten machen lassen (2 Bohrungen ohne Angaben zur Gründung).

    Als wir vor Baubeginn Konkreteres zur Gründung/zum Lastfall wissen wollten, hiess es nur, wir müssten nochmals 600 EUR auf den Tisch legen.
    Das fand ich ja auch in Ordnung, da ich dachte, es wird nochmal gebohrt etc.
    Wir bekamen einen Tag später (!) jedoch nur 2 zusätzliche Seiten Gutachten zugeschickt, die wahrscheinlich schon so in der Schublade lagen.

    Ist schon eine Sauerei...

    Scheinbar ist dies kein einträgliches Geschäft und jeder Kunde muss gemolken werden.
    Die Gutachter können sich das ja auch erlauben, immerhin wird es wahrscheinlich kein zweites Baugrundgutachten im Leben der meisten Bauherren geben.
     
  11. oberh

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    Ruuuuuuuuuuuuuhig - gaaaaaaaaaaanz ruuuuuuuuuuhig!
     
  12. #12 Baufuchs, 29.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja Spassbremse, so ist das nun mal.

    Ich weiss gar nicht warum Du dich aufregst.

    Hast was beauftragt, hast den Preis akzeptiert, hast bekommen was beauftragt war (das auch noch Ruck Zuck) und nun rummeckern.
     
  13. #13 Spasssbremse, 29.03.2011
    Spasssbremse

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    Falsch, habe per E-Mail meinen Willen bekundet, den zweiten Teil in Auftrag zu geben, habe aber gleichzeitig nach dem weiteren Vorgehen (weitere Bohrungen etc.) gefragt.
    Einen Tag später bekam ich Post (ohne Antwort auf meine E-Mail!).
    So von wegen: Schnell noch die Kohle mitnehmen!

    Wie würden die Schwaben sagen: Für mich hat das ein Geschmäckle.
     
  14. #14 Baufuchs, 29.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Liest sich völlig anders:

    Nix E-Mail/Nix keine Antwort....

    Und ob Du denkst es müsse gebohrt werden spielt nun wirklich keine Rolle.
     
  15. #15 Bulla2000, 29.03.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Die einzig entscheidende Frage ist in meinem Falle: war die Aussage im Nachtrag noch Gegenstand des eigentlichen Gutachtens. Hätte der Gutachter nur die Bodenverhältnisse erkundet und entsprechend schriftlich festgehalten, hätte ich für die Frage Drainage/ Verfüllung Aushub def. zahlen müssen. Da er aber im Gutachten selbst schreibt, es wird empfohlen, bei staubtrockener Nutzung des Kellers eine Drainage zu legen, gehe ich davon aus, dass er dann auch -zumindest in einem Nebensatz- hätte sagen müssen und Achtung: der Bodenaushub ist für Drainage nicht geeignet.

    Aber ich streite mich nicht wg. den 90 Euro rum.
     
  16. leany

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    Nicht immer, habe den billigsten gewählt und wurde von ihm nochmal 2 Mal umsonst je ca. 15 min telefonisch beraten zu Gründung und Drainage. Kosten für insgesamt 4 Bohrungen und alles drum herum mit Gründungsempfehlung und und und ca. 700 Euro (vielleicht 800?).
     
  17. #17 Carden. Mark, 30.03.2011
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    Was hat der Bodenaushub mit ein Dränanlage zu tun?
    Es stellt sich doch nur die Frage, ob das Zeug Verdichtbar wider einzubauen ist. Ein Dränanlage braucht keine Sickerfähigen Füllboden. Das geht auch anders.
     
  18. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Solche Typen liebe ich auch. Macht man ein all inclusive Angebot - viel zu teuer. Also kleckert man sich das zusammen.
    Leider meinen viele, dass man auf Kulanz ein Anrecht hat. Also kommt dann mal ne Rechnung.

    Was ja noch weniger verstanden wird: Es gibt auch Verantwortung, Haftung - die ist auch zu löhnen. Leider haben nur wenige Mitbürger damit zu tun und somit auch kein Bewußtsein.

    Schreibe ich als normaler User, der das immer wieder im Alltag miterleben muss. Wer sich darüber aufregt, war auch angesprochen.
     
  19. #19 Spasssbremse, 30.03.2011
    Spasssbremse

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    Also wenn ich die Absicht habe, ein Grundstück zu kaufen, dann brauche ich noch keine Gründungsempfehlung/Aussage zur Abdichtung, sondern lediglich die Information, ob dort Grundwasser ansteht und wie es um die Tragfähigkeit des Grundes bestellt ist.

    Es könnte ja auch sein, dass der Verkäufer es sich anders überlegt und das Grundstück an jemand anderen geht.
    Dann hätte man mal eben 600 EUR zum Fenster rausgeworfen.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2011
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    Ja -und wenn ich das Grundstück gekauft habe und dann Gründungen für ?0.000,00 € zusätzlich brauche, hab ich ein teuer bezahltes Grundstück an der Nase.

    Jaja - ich weiß. Du und alle die Du kennst, haben das nie gehabt und deswegen kann es keinem passieren.

    Dann frag mal Rübe. Eine Hausecke Torflinse. 10.000 € (rd.) an Mehrkosten für die Gründung.
    Aber das ist ja kein Kriterium für die Kaufentscheidung - nö.
     
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