Rechnung eines Architekten

Diskutiere Rechnung eines Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe mal eine Frage. wir wollten unseren Altbau modernisieren und haben uns einen Architekten ins Haus geholt. Zum einen finde ich...

  1. Saki

    Saki Gast

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage.
    wir wollten unseren Altbau modernisieren und haben uns einen Architekten ins Haus geholt. Zum einen finde ich bauen Dir Archis alles um ohne vorher sich ein Bild über die Grundsubstanz des Hauses zu machen.
    Danach erstellte er uns einige Zeichnungen und machte einen Kostenvoranschlag für uns. Da traf uns fast Schock. Für den Umbau und Modernisierung veranschlagte er 200.000 Euro. Davon waren keine Heizung, Sanitär und Elektrosachen berücksichtigt. Wir sagten das uns die Kosten zu hoch sein und wir uns nochmal Gedanken machen müssten.

    Danach kam die Archi-Rechnung von 3500 Euro. Obwohl wir keinen Vertrag mit ihm hatten. Ist das rechtens??
     
  2. #2 Manfred Abt, 30.03.2011
    Manfred Abt

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    Antwort: kann rechtens sein, kann falsch sein.


    Les dich mal ein, Stichwort HOAI, Text z.B. unter HOAI.de

    Kernthemen:
    • Architekt und Bauherr sollten vorher klarstellen, was sie voneinander erwarten
    • für private Bauherren ist es sinnvoll, finanziellen Rahmen zu stecken, bevor der Architekt beginnt
    • Honorierung sollte man vor der Zusammenarbeit regeln, siehe HOAI
     
  3. #3 Baufuchs, 30.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was habt ihr gedacht?
    Architekten arbeiten für Gottes Lohn im Jenseits?

    Klär uns mal auf...

    Im übrigen:

    mal hier den mittleren Absatz lesen und "Bodengutachter" durch "Architekt" ersetzen.
     
  4. #4 otto2011, 30.03.2011
    otto2011

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    Und der Architekt hat euch vorher nicht gesagt, was finanziell für diesen Kostenvoranschlag auf euch zukommt? Habt ihr überhaupt nicht über die Entlohnung gesprochen?
     
  5. #5 Der Bauberater, 30.03.2011
    Der Bauberater

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    Ohne die genauen Umstände zu kennen, einen Vertrag kann man auch mündlich schließen. Wenn der Kollege Zeichnungen und einen Kostenvoranschlag gemacht hat, dann gehe ich sehr stark davon aus, dass dies mit ihnen durchgesprochen wurde und somit ein Vertrag zustande gekommen ist.
    Die Summe errechnet sich dann aus der Planungsphase und den Sätzen der HOAI.
    Fragen Sie doch einfach mal bei dem Kollegen nach!
     
  6. #6 Wieland, 30.03.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Warum HOAI wenn keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden ?

    Ich dachte dann gilt Werkvertragsrecht BGB = ortsüblich = HOAI.


    Grüße
     
  7. #7 Manfred Abt, 30.03.2011
    Manfred Abt

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    Mit Vertrag, ohne Honorarvereinbarung kann der Architekt nur die Mindestsätze abrechnen.

    Kurze Gegenrechnung:
    • Anrechenbare Kosten 200.000 (netto)
    • Honorarzone III, Mindestsatz
    • Umbauzuschlag, Mindestwert 20 %
    • Leistungsphasen 1 und 2, Grundlagenermittlung und Vorplanung
    • Nebenkosten 5 %
    • Honorar brutto 3.560,33 €, brutto
     
  8. #8 Nutzer des BEFs, 30.03.2011
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    Die Frage, ob hier wirklich ein Vertrag zu Stande gekommen ist, ist fraglich. Der AG wollte (auch wenn er es nicht gesagt hat) eine Umbauplanung, die x Euro nicht übersteigt. Der AN hätte ahnen können, dass es eine Kostengrenze gibt und diese nicht abgefragt, d.h. über einen wesentlichen Teil des Vertrags ist keine Einigung erzielt worden.

    Als Architekt kann ich doch auch nicht einem Bauherrn, der ein EFH für 200.000 Euro bauen will (dies im Erstgespräch aber vergisst zu erzählen), erst einmal eine Villa für 20.000.000 Euro planen und ein Honorar danach berechnen.

    Wir waren bei dem Gespräch nicht dabei, um zu entscheiden, ob der Architekt alle vorvertraglichen Pflichten erfüllt hat.
     
  9. #9 saarplaner, 30.03.2011
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    Wieso sollte das fraglich sein?

    Bauherr zum Architekt: Mach mal!

    Mach mal = konkludentes Handeln => Vertrag!

    Leute, in letzter Zeit häufen sich hier so Fragen, die sich mit gesundem Menschenverstand eigentlich nicht stellen!

    Mir muss doch bewusst sein, wenn ich einen Auftrag erteile, dass das Ganze dann auch Geld kostet. Das sehen unsere Gerichte zum Glück "noch" so.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Harhar - Es gibt auch Bauherren, die sagen:
    Ich will:
    • ....
    • ....
    • ....
    • ....
    • ....
    Das ganze mit einer Bestimmheit vorgetragen, die keine Fragen offen lässt.
    So - und das bei einem Umbau, da kann Dir vorher keiner sagen, was da auf Dich zukommt.

    Der TE sagt ja auch nur, die Kosten seien zu hoch. Nicht, um wieviel.
     
  11. mls

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    also: klären, was vereinbart war.
    könnte natürlich sein, dass der a. keine vergütungfähige leistung
    erbracht hat, weil bereits in lph 1 ein erheblicher mangel vorliegt.
     
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