Rechtliche Frage

Diskutiere Rechtliche Frage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir sind als Anlieger unmittelbar Betroffene einer Bebauungsplanänderung. Auf unsere Stellungnahme während der...

  1. #1 BauBaer406, 31.03.2011
    BauBaer406

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    Hallo zusammen,

    wir sind als Anlieger unmittelbar Betroffene einer Bebauungsplanänderung. Auf unsere Stellungnahme während der Bürgerinformation wurde nicht wirklich eingegangen.
    Hiergegen werde ich schon mal vorgehen.

    Des Weiteren vermute ich, dass sich die Stadt einen Formfehler geleistet hat, der das Ganze zum kippen bringen würde. Muss ich nun zwingend dagegen klagen, oder könnte ich das Landratsamt über meinen Verdacht informieren, so dass dieses dagegen einschreiten muss?
     
  2. #2 Bauherr0910, 31.03.2011
    Bauherr0910

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    Hallo BauBär,
    aus welchem Nordheim kommste denn?

    Wir haben auch gerade so eine ähnliche Situation.
    Die Gemeinde aus der mein Schwiegervater kommt, hat im Gebiet, auf dem das Häuschen von seiner Mutter steht, einen Bebauungsplan übergestülpt.
    Er wohnt seit Jahren in der Nachbargemeinde und hat davon nichts mitbekommen (Er ist seit langem Eigentümer des Hauses da er es geerbt hat). Jetzt als die Oma gestroben ist, wollte er das Häuschen verkaufen und erfährt, dass lt. dem neuen Bebauungsplan jetzt ringsum 4-stöckige Häuser gebaut werden dürfen. Aufgrund dessen, ist es jetzt noch schwerer, Omas Häuschen zu verkaufen. Da wird von der Gemeinde nix gefragt, einfach nur was Neues drübergestülpt über den Bestand!!!
     
  3. #3 BauBaer406, 31.03.2011
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    Nordheim bei Heilbronn.

    Es geht bei der Stadt aber ausdrücklich nicht um Nordheim.
     
  4. #4 Bauherr0910, 31.03.2011
    Bauherr0910

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    um welche Stadt gehts bei euch?
    das Landratsamt ist dann wohl Heilbronn?

    (beim Schwiegervater isses Schwaigern)
     
  5. oberh

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    Hi!

    Leider kann ich zu der Ausgangsfrage nichts sagen ...

    "Da wird von der Gemeinde nix gefragt, einfach nur was Neues drübergestülpt über den Bestand!!!"

    Dies ist jedoch - nicht böse sein - einfach Schwachsinn.

    Der Eigentümer eines Grundstückes hat auch Pflichten - kommt er ihnen nicht nach - selber schuld.

    Die Aufstellung eines Bebauungsplanes setzt eine riesige Maschinerie in Gange.
    Eines dieser Rädchen ist die Offenlegung!

    Wie die Kommune dies macht, steht in ihrer Satzung (ortsübliche Bekanntmachung).

    Die sollte jeder Eigentümer eines Grundstückes kennen.

    Dabei kann ich den geäußerten Unmut durchaus verstehen.
    Ein Serienbrief an jeden einzelnen Eigentümer sollte doch bezahlbar sein, nicht wahr?

    Nun, da ich durch meine Arbeit ebenfalls die Daten von Eigentümern ermitteln muss, kann ich Dir sagen, dies kann Unmengen an Zeit fressen und doch nicht zum Erfolg führen.
    Da wird umgezogen - es erfolgt keine Ummeldung.
    Es gibt kein zentrales Melderegister in Deutschland.
    Wenn man also eine "Spur" verfolgt, dann schriftlich - man muss ja sein berechtigtes Interesse nachweisen. Schade, der Eigentümer ist schon wieder umgezogen ...
    An wen wendet man sich in Afghanistan? In Peru? In Südafrika? ...
    Dann ist jemand verstorben - wer ist der Erbe? Gibt es den überhaupt noch? Hat der wieder Erben? Wohin sind die gezogen?

    Da ist es einfacher und kostengünstiger, sich auf die Pflichten der Eigentümer zu berufen.

    Ohne diese Möglichkeit würde vielleicht Dein Häuschen, in dem Du wohnst, gar nicht existieren ...
     
  6. #6 BauBaer406, 02.04.2011
    BauBaer406

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    @Bauherr0910: möchte ich momentan noch nicht sagen.

    @oberh: Du scheinst Dich ja gut auszukennen. Aber leider hast Du dann doch keine Ahnung, wie es im betreffenden Fall abgelaufen ist. Als im Gremium über unsere Stellungnahme diskutiert werden sollte, wurde eine solche Diskussion mit der Begründung abgewürgt, dass der Gemeinderat ja dem Entwurf vor der Offenlegung schon zugestimmt hätte. Außerdem gäbe es schon Zusagen an Interessenten - vor dem Satzungsbeschluss!
    Mit anderen Worten: ich hätte 1000 Argumente bringen können, sie wären allesamt schlichtweg nicht gewertet worden.
     
  7. oberh

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    Hi!

    Es gab vorher noch eine "frühzeitige Beteiligung" - ebenfalls ortsüblich bekannt gegeben.
    Ich schätze zu Eurem Bedauern - den Termin habt Ihr versäumt ... ;(

    Die Frage, ob Eure Bedenken dort berücksichtigt worden wären - bleibt unbeantwortet.

    Aber Ihr hattet eine Chance ... IHR habt sie nicht wahr genommen ...

    #Psssst# - Ist mir beim Grundstück meiner Eltern auch passiert ...
    Wir hätten im Rahmen der Umlegung dieses und die beiden Nachbargrundstücke ausschließen können ... ich habe es damals auch noch nicht gewusst ... hat meine Eltern ne Stange Geld gekostet ...
     
  8. #8 BauBaer406, 05.04.2011
    BauBaer406

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    Sehr wohl!
    Unsere Stellungnahme erfolgte im Zuge der Offenlegung. Wir haben rein gar nichts versäumt.
     
  9. #9 Wieland, 05.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Nicht der Landrat sondern der Regierungspräsident !


    Grüße
     
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