Streit mit Unternehmen

Diskutiere Streit mit Unternehmen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle zusammen, wir stehen gerade im Streit mit unserer Rohbaufirma, da noch einige Dinge zu erledigen sind. Der Unternehmer hat von uns...

  1. #1 traut79, 01.04.2011
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    Hallo alle zusammen,

    wir stehen gerade im Streit mit unserer Rohbaufirma, da noch einige Dinge zu erledigen sind. Der Unternehmer hat von uns eine Liste mit Mängeln erhalten. Daraufhin haben wir ca. 7000 Euro einbehalten. Der Unternehmer droht uns jetzt mit einem Prozess. Wir sind der Meinung, dass wir aber in den meisten Punkten im Recht liegen, da wir uns nur auf das LV und die Pläne gereichtet haben. Beide sind Bestandteil des Werkvertrages. Der Unternehmer hat mir gerade noch nach unserem Streitgespräch gesagt. Ich soll ihm wenigstens einen Teil von den 7000,00 Euro überweisen, da der Steitwert sonst zu hoch ist.

    Meine Frage: Kann jemand von euch Erfahreren mitteilen worauf er damit genau hinaus will?

    Weiter rät mir mein Architekt dazu, dass wir uns lieber einvernehmlich einigen sollen. Er ist der Meinung, dass der Unternehmer auch entgegengekommen ist und mache Dinge wirklich nicht eindeutig so aus dem LV zu lesen sind bzw. zweideutig sind...Er schlägt vor auf bestimmte Dinge zu verzichten, da seiner Meinung nach nicht eindeutig und lediglich ca. 2500,00 Euro einzubehalten.
    Ich möchte grundsätzlich auch keinen Prozess, da nur Ärger und alles sowieso auf einen Vergleich abzielt.

    Was könnt ihr mir raten ohne jetzt die einzelnen Details zu kennen?

    Danke euch.

    Grüße.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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  3. Yilmaz

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  4. #4 BauKran, 01.04.2011
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    Sieht das nicht so aus, als wenn hier der Architekt auch Fehler gemacht hätte?

    Falls ja käme es dem Architekten wohl entgegen, wenn ihr euch schnell (& zu eurem Nachteil falls die 2.500,- Euro zu niedrig angesetzt wären) mit dem Rohbauer einigen würdet.
     
  5. R.B.

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  6. #6 sfvnb, 01.04.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.04.2011
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    Sehr geehrter Traut79

    Details sind, in der Ihren Angaben nach wahrscheinlichen Situation, sehr wichtig.

    Ohne weitere Hinweise auf die Art und den Umfang der Abweichung der festgestellten Rohbau-Leistungen vom Bau-Soll, werden Sie hier nur schwer Hilfestellung finden können.

    Welche Mängel wurden denn festgestellt, welche Vereinbarungen zur Vergütung wurden getroffen und welche Teile des LV sind denn nicht eindeutig beschrieben worden?

    Freundliche Grüße

    Mario D. Michaelis
     
  7. #7 traut79, 02.04.2011
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    Schon verstanden. Ihr braucht Details. Ich wollte nur nicht, dass es zu lang wird....

    Es geht um noch folgende Dinge, die entweder aus dem LV sind oder eindeutig in den Plänen beschrieben sind. Es wurde ein Pauschalvertrag vereinbart. Bestandteil des Vertrages ist das LV, die Pläne des Architekten und des Statikers.

    1. aus LV: Einschotterung außerhalb des Gebäudes z. Bsp. Terassen und Einfahrten. Pos. beträgt ca. 1000 Euro netto. Der Rohbauer sagt, dass hier nur z. Bsp. steht. Er meint, er müsse die Terasse nicht aufschottern. Wir sind der Meinung, dass hier das Wort außerhalb genügt. Hierfür hat er nichts eingesetzt.

    2. aus LV: Halfenschienen. Pos. beträgt ca. 500,00 Euro. Diese hat er nicht angebracht, da vom Zimmerer die Fußpfette kam. ER meint ist im Pauschalvertrag. Kann ich ihm nicht einfach kürzen.

    3. aus LV und Plan: Noppenbahn an Eingangstreppe. Nicht angebracht, da er der Meinung ist, man brauch diese nicht.

    4. Ausmauern Sparrenzwischenbereich Wohnhaus und Garage. Hier muss ich sagen, dass diese Pos. nicht im LV vergütet sind. In den Plänen ist lediglich die Garage beschrieben, wo es heißt "Ausmauern des Sparrenzwischenbereichs oder Betongurt mit Halfenschiene". Gut, hier gebe ich zu, dass dies vielleicht nicht eindeutig genug ist bzw. dies nachträgl. zu vergüten wäre.

    5. Die anderen Dinge sind Kleinigkeiten, mit denen ich euch nicht langweilen möchte.

    Der Architekt ist der Meinung, ich hätte mit den 7000 Euro zu viel einbehalten. Er gibt zu Punkt 1, 2, 3 Recht. Punkt 4 könnte problematisch sein... Er sagt, dass 2800 Euro Kürzung reichen würden. Ich bin nun am überlegen, die Differenz auszuzahlen. Ich möchte natürlich nicht, dass es zu einer Prozess kommt. Aber ich habe das Gefühl, dass der Rohbauer mir nur Angst macht. Von selbst einen Rechtsanwalt einschalten will ich erstmal nicht, da ich ja noch nichts verloren habe...
     
  8. #8 schimmelgut8er, 02.04.2011
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    ich habe einen Bauprozess gegen meinen Generalunterehmer hinter mir.
    Es ging um 7500 €.
    Ich wollte die Hälfte wegen der Mängel nachgelassen haben, aber der GU wollte alles und hat mir den Gerichtsvollzieher geschickt.
    Ich habe Vollstreckungsgegenklage eingereicht und den strittigen Betrag bei Gericht als Sicherheit hinterlegt. Dort stand das Geld 6 Jahre lang zinslos, bis der Richter sein Urteil fertig hatte.
    Ich bekam 7500 €, hatte allerdings etwa 4000 € Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten an der Backe.
    Der GU hatte außer den 7500, die er mir erlassen musste, nochmals soviel an der Backe für seine Gegengutachten und Gerichtskosten.
    Das hat sich wahrlich für ihn gelohnt.
     
  9. Eric

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    Muß man aber jetzt nicht verstehen?

    7.500,00 € im Streit. 7.500,00 € zugesprochen bekommen, aber 4.000,00 € Kosten ?? So, wie es geschildert wird, hättest Du voll gewonnen.

    Also eher ( schlechter ? ) Vergleich oder es war doch nicht so eindeutig oder der Richter hatte keine Lust, ein Urteil zu schreiben.

    Unklar ist auch, wie der GU zu einem Titel gekommen ist und dagegen noch Vollstreckungsgegenklage erhoben werden konnte.
     
  10. Eric

    Eric

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    Und jetzt sollen wir Dir sagen, ob Du verlierst, damit der Anwalt doch noch rechtzeitig eingeschaltet wird ??

    Auf das Gerede vom Archi würde ich nichts geben. Dessen Ausschreibung scheint ziemlich " Banane " zu sein. Ich habe jedenfalls noch nie gesehen, dass Leistungen mit " z.B. " ausgeschrieben werden. Klar und eindeutig ist das jedenfalls nicht. " Pauschale Beispiele " beim Pauschalvertrag ??

    War es denn überhaupt ein Pauschalvertrag oder eher ein Einheitspreisvertrag mit späterer Rundung der Angebotsendsumme ( = Rabatt ).
     
  11. #11 traut79, 03.04.2011
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    Gut, anscheinend haben die Details nicht weitergeholfen...Hab ich mir schon fast gedacht.

    Wie gehe ich trotzdem jetzt vor. Dem Unternehmer habe ich eine Frist zur Erledigung bis Edne April 11 gesetzt. Wenn er nicht reagiert, was ich befürchte, wie gehe ich dann weiter vor. Die ARbeiten müssen ja erledigt werden. Führt das dann nicht eh soweit, dass ich es von Dritten machen lasse. Der Unternehmer nach 2 JAhren kommt und sein Geld inkl. Zinsen verlangt? Ich stehe doch eh schlechter da...Oder wie sind die Erfahrungen? Noch genauer kann ich nicht beschreiben...
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2011
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    Was Du machen sollst, haben wir Dir schon 123-mal gesagt.

    Angenommen hast Du keinen einzigen unserer Ratschläge, vermutlich, weil Du erstmal zahlen müsstest und das nicht kannst oder willst oder weder kannst noch willst.

    Es wir hier niemand andere seriöse Vorschlägen machen können, weil es keine anderen gibt.
    Lies also einfach Deine alten Stränge nochmal durch. Was da nicht drinsteht, ist nicht sinnvoll.

    SO einfach ist das!
     
  13. Seev

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    Die Erfahrungen sind eindeutig so, daß es am schnellsten und billigsten ist, einen Anwalt so früh als möglich zur Beratung einzuschalten, bevor Du eine Situation schaffst, die Dir weitere Nachteile einbringt!
    Also 150 € in die Hand nehmen und ab zum Anwalt, idealerweise einen mit Baurechts- und Architektenrechtserfahrung, Fachanwalt muss nicht unbedingt sein.
     
  14. #14 Carden. Mark, 03.04.2011
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    könnte es sein, dass da so etwas wie 50 Tonnen Schotter z.B. für .....
    steht? Dann wäre 50 Tonnen Schotter, irgendwo eingebaut geschuldet. Hat er diese denn eingebaut? Es kann ja kaum möglich sein, dass der AN nicht weiß was und wieviel er schuldet und der AG später ganze Wege geschottert haben will.
     
  15. #15 likema33, 03.04.2011
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    Um dazu auch nur irgendetwas Sinnvolles sagen zu können, wäre wichtig zu wissen, ob ein Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrag geschlossen wurde.

    Dann frage ich mich, warum der Unternehmer Arbeiten vergütet haben will, von denen er glaubt, sie seien nicht erforderlich?

    Wie ist denn der genaue Sachverhalt? Ich verstehe Dich so, dass noch nicht alle auszuführenden Arbeiten erbracht wurden.

    Falls ich Dich richtig verstanden habe: Frist setzen, dass die Arbeiten bis zum Tag X ausgeführt werden sollen und mal schauen, ob eine Vertragsstrafe bei Verzögerungen vereinbart wurde.

    Was ich an Deiner Schilderung allerdings noch nicht verstanden habe: Wofür ist denn die gestellte Rechnung? Ist es eine Abschlags- oder Schlussrechnung?

    Ach ja, und Anwalt lieber zu früh als zu spät einschalten.

    @schimmelgut8er: Wie ist es denn rechtlich und praktisch möglich, dass man Dir den Gerichtsvollzieher schickt, ohne dass es einen Titel gibt? Und falls doch: Wie kann man dann noch Vollstreckungsabwehrklage erfolgreich erheben? Falls Du das wirklich durchgezogen hast, dann hab ich im Studium bei dem Teil wohl geschwänzt.
     
  16. #16 traut79, 03.04.2011
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    Ja, da steht 50 Tonnen Schotter außerhalb des Gebäudes für z. Bsp. Terassen und Einfahrten. Schotter innerhalb des Gebäudes hat er eingebaut. Wie gesagt, außerhalb eben nichts. Und das ist eine Position im Wert von ca. 1000 Euro netto.
     
  17. #17 Carden. Mark, 03.04.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    ich vermute hier, ebenso wie wohl auch Eric, dass ein pauschalierter Einheitspreisvertrag vorliegt. Daher auch seine Nachfrage hierzu.
    Wenn der BU kein Schotter außen geliefert hat, wird das ganze wohl darauf hinauslaufen, dass er diesen noch schuldet.
    Evtl. musste er er aber unter der BP "ohne eigenes Verschulden" mehr Schotter einbauen - und was dann?

    Ich hasse diese Art von Verträge.
     
  18. #18 traut79, 04.04.2011
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    Vielen Dank, Herr Carden für Ihre Antwort.

    Im Werkvertrag steht Pauschalpreissumme iHv. xxx.

    Ich habe bis jetzt vermieden Rechtsanwälte oder Gutachter etc. einzuschalten, weil ich weder den Unternehmer noch den Architekten verärgern wollte. Ich bin aber nun ganz nahe dran...
    Ich dachte vielleicht kann man sich einigen. Wieso muss sowas immer vor Gericht gehen. Aber auf der anderen Seite sehe ich nicht ein auf die o. g. Punkte zu verzichten. Wie sehen Sie das? Welche Punkte denken Sie sind eher eindeutig, welche nicht? Der Unternehmer droht schon, dass er wegen 200 Euro prozessiert. Ich will nicht jemanden verärgern bzw. unnötigen Stress, den man beim Bau eh schon hat.

    Danke.
     
  19. #19 RMartin, 04.04.2011
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    Also wenn ein pauschalierter Vertrag, dann schuldet er ein entspr. fertiges Werk, welches im Vertrag wie auch immer spezifiziert ist.
    Gibt es keine Planungsänderungen und der Unternehmer hat im Vorfeld z.B. die Mengen falsch berechnet (egal ob zu wenig oder zu viel), dann ist das in der Regel seine Schuld; also sein Gewinn oder auch Verlust.

    Wenn noch nicht fertig, dann muss er fertig machen. Wenn fertig ist und keine Mängel, dann kriegt er die Pauschalsumme (im Regelfall).
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 04.04.2011
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    Wenn ich mich recht entsinne, ist es gar nicht so einfach, einen juristisch wasserdichten Pauschalvertrag aus einem Angebot mit Einzelpreisen für einzelne Leistungen zu bilden.

    Noch spannender sind dann nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs in negativer Richtung, weil in den ausgewiesenen Postenpreisen ja auch Gemeinkosten enthalten sein müssten.
     
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