Reihenmittelhäuser - Sichtschutz - Frage zum Bebauungsplan

Diskutiere Reihenmittelhäuser - Sichtschutz - Frage zum Bebauungsplan im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Sichtschutz unserer Therasse. Unsere Reihenmittelhäuser sind am Hang gebaut. Von daher ergibt sich ein...

  1. #1 Linda2010, 02.04.2011
    Linda2010

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Sichtschutz unserer Therasse. Unsere Reihenmittelhäuser sind am Hang gebaut. Von daher ergibt sich ein Höhenunterschied von ca. 60 cm pro Haus. Unser Nachbar hat aber zzgl. sein Haus noch ein Ticken höher gebaut und somit haben wir zu unserem oberen Nachbarn 1 m Höhenunterschied von unserer Therasse zu seiner.

    Mich beschäftigt gerade der Sichtschutz. Garten hat Ost und ein Tacken Südausrichtung.

    In unsere Frage zum Bebauungsplan:
    Zitat: Anlagen des Sichtschutzes sind ausgeschlossen. Ausnahmen können zugelassen werden. Ausnahmsweise zulässig sind Anlagen des Sichtschutzes zwischen Doppelhäusern und Hausgruppen-Einheiten. Die Anlagen dürfen nicht höher sein als 2 m, gemessen von Oberkannte Therasse bzw. Gelände, und nicht mehr als 2,50 vor die Außenwand des tieferen Gebäudes vortreten.

    Das Reihenhaus unseres Nachbarn ist auch 1 m tiefer als unseres. Heißt das, dass er von seiner Hauswand aus einen 2,50 m langen und von seiner Oberkante der Therasse 2 m hohen Sichtschutz erstellen darf? Das würde bedeuten, dass von unserer Therasse aus sein Sichtschutz 3 Meter hoch wäre und 3,50 m lang :yikes Dann würden wir in einem richtig dunklen Loch sitzen und die Sonne würde im Sommer dann schon um 11 Uhr ein Schatten auf unsere Therasse werfen, bedingt durch den Sichtschutz des Nachbarn.

    Was meint ihr dazu?

    LG

    Linda
     
  2. #2 Linda2010, 02.04.2011
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    Irgendwie schwierig geschrieben, dieser Bebauungsplant.

    ....des tieferen Gebäudes.... könnte ja auch unser Haus sein, da wir durch die Hanglage ja tiefer liegen und von der Gartenseite her unser Haus auch tiefer gebaut ist, da kürzer? :deal:irre
     
  3. Buddel

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    Unter "tieferem" Gebäude stelle ich mir die Gebäudetiefe vor, also euer Nachbarhaus.

    Den Höhenbezug des B-Plans für die Sichtschutzwand finde ich, vorsichtig ausgedrückt, unfachmännisch formuliert. Das öffnet Interpretationen bzw. Manipulationen Tür und Tor.

    Im schlimmsten Fall könnte es wirklich bedeuten, was ihr befürchtet.

    Da dein Nachbar ja bereits 1m über euch sitzt, sehe ich aber überhaupt nicht den Bedarf einer solch hohen Wand. Er wäre schön blöd sich so einzumauern, wo er doch über euch hinwegsehen kann. Wenn er die Wand nur 1m hoch bauen würde, könntet ihr seinen Garten nicht einsehen, er euren sehr wohl.

    Klarheit wird dir nur die Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde verschaffen.
     
  4. #4 ThomasMD, 02.04.2011
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    Ich glaube noch nicht so recht, dass der korrekt zitiert wurde (Therasse: Wie spricht man das aus? Mit Tie-Ehtsch?)...
     
  5. #5 wasweissich, 02.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    immer diese anglizissmen...

    oder ist das nicht aus dem griechischen ?? wie thesaloniki ?:mega_lol:

    ich würde da hineininterpretieren , dass es von euerer terasse 2m hoch und von euerer wand 2,5 m sein dürfen .(euer haus springt zurück und ist in dem fall tiefer .
     
  6. #6 Linda2010, 02.04.2011
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    Da muss ich dich aber jetzt rügen :hammer: Das Zitat aus dem B-Plan ist Wort für Wort übernommen worden, bis auf das h in der Terasse. Sorry :sleeping, da habe ich geschlafen.

    Wie auch immer. Um ein Anruf im Bauamt werde ich wohl nicht herum kommen. Es wäre schon, wenn das Zitat "und nicht mehr als 2,50 vor die Außenwand des tieferen Gebäudes vortreten." für uns gelten würde. Diesen Satz kann natürlich nun jeder für sich anders auslegen :yikes Der Nachbar baut auf jeden Fall das längere Haus mit 11,15 m. Wer hat den B-Plan nur entworfen? Naja, in dem Teil stehen noch einige wahnwitzige Vorschriften drin, wo man nicht schlau draus wird... bzw. mehrere Lösungen in Frage kämen :mauer
     
  7. Ludolf

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    Tja, Bauamt ist auch sehr allgemein. Hoch- oder Tiefbauamt?

    Mal im Ernst.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einer Bauvorschrift der Begriff "Tiefe" umgangssprachlich gebraucht wird.
    Hier kann doch nur die vertikale Ebene gemeint sein, sprich, ein Höhenunterschied.
    Andernfalls würde man wohl ehr von "vorstehend / rückstehend" sprechen.
     
  8. #8 Baufuchs, 02.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ludolf

    Was den Begriff "Tiefe" und dessen Verwendung im Baurecht angeht musst Du dir nichts vorstellen, so was kannst Du nachlesen.

    Google mal nach BauONW und lies mal den § 6.

    Das ist z.B. zu lesen: "Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe."
     
  9. #9 Linda2010, 02.04.2011
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    Genau heißt es Planungs- und Baurechtsamt. Wir leben in keiner großen Stadt sondern in einem ländlich gelegenen Dorf. Ich habe ja einen Ansprechpartner, an den werde ich mich am Montag weden.
     
  10. #10 fmjuchi, 02.04.2011
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    Hi,

    ruf einfach die Nummer an, die auch auf der Baugenehmigung steht. Du landest dann bei der unteren Baubehörde.

    Mit Tiefe ist nicht der Höhenunterschied gemeint. Hierfür wird der Begriff Höhe verwand. Man spricht z.B. von der Bautiefe, wenn man den Abstand von der Erschließungsstraße meint oder von einer Tiefenbegrenzung, wenn nur die ersten 50m beitragspflichtig sind.

    Es geht also darum, welches Gebäude tiefer oder weniger tief von einem Punkt aus auf dem Grundstück steht. Meist wird der Abstand von der Erschließungsstraße beschrieben. Ich könnte mir aber vorstellen, dass hier das zurückliegende, also euer Grundstück gemeint ist.l

    lg fm
     
  11. Ludolf

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    Richtig. Und wenn es höher liegt, spricht man halt von höher, wenn etwas relativ dazu nicht so hoch liegt, liegt es tiefer...
     
  12. #12 fmjuchi, 02.04.2011
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    schau dir mal Zeichnungen an, es ist immer von der Höhe die Rede, auch wenn sie ein negatives Vorzeichen hat.

    Ansonsten wird meist die Formulierung höher oder tiefer gelegen gebraucht.
     
  13. #13 Linda2010, 02.04.2011
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    Also wenn man von dem Abstand der Erschließungsstraße ausgeht, ist natürlich deren Haus tiefer (Vorgarten+Hauslänge).

    Ich glaube, da könnte man den ganzen Abend drüber sinnieren :mega_lol: Am Montag quäle ich mal kurz die Telefontasten. Auf dem Amt wird mir sicherlich geholfen :bierchen:
     
  14. Ludolf

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    Da bin ich ja mal gespannt.

    Ich würde aber schon noch gerne wissen, wie man denn

    Zitat: " den Abstand von der Erschließungsstraße"

    angibt? T= 6m oder so?

    Oder hast du schon mal ein 1m hohes Loch gegraben?

    Und bei "Abstandsflächen" habe ich ja keine vertikale Ebene, da ist es evtl. oportun, von "Tiefe" zu sprechen.

    Egal, Montag wird gelöst...
     
  15. #15 fmjuchi, 02.04.2011
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    Wenn du ein 1 m hohes Loch gräbst, musst du den Haufen neben dem Loch messen :mega_lol:

    Ich kann doch auch nichts dafür, dass im Amtsdeutsch der Abstand zur Erschließungsstraße als Bautiefe bezeichnet wird.

    Ich will aber nichts schönreden. Auch bei den Festsetzungen im Bebauungsplan sollte man "Amtsdeutsch" nur verwenden, wenn es unbedingt notwendig ist.

    Es hilft allen weiter, wenn jeder das Gleiche darunter versteht.
     
  16. #16 Baufuchs, 03.04.2011
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    "Tiefe" hat sich die Verwaltung von Sportreportern abgehört.

    Der "Pass in die Tiefe" verschwindet auch nicht unter der Rasenoberfläche..:D
     
  17. #17 Linda2010, 03.04.2011
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    LOL, ein 1 m hohes Loch.... kommt darauf an, aus welcher Perspektive man es sieht :mega_lol:

    Also unser Baufenster beginnt nach 5 Metern auf unserem Grundstück. Es soll im Vorgarten noch ein Stellplatz gebaut werden (Vorgabe B-Plan). Das Baufenster ist 12 m tief. Alle Reihenhausbesitzer haben dann direkt nach 5 m angefangen zu bauen. Die Bautiefe haben aber nicht alle ausgenutzt... wir wollen ja noch was von unserem 12 m Gärtelchen haben.
     
  18. #18 Linda2010, 03.04.2011
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    Dennoch verwirrt mich das Wort Tiefe in der Bausprache. Man baut 10,40 m tief, oder das tiefere Haus von beiden Reihenhäusern... nein, bei mir machts noch nicht Klick :mega_lol::hammer:
     
  19. #19 alex2008, 03.04.2011
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    Jaja so ist dass mit den Baubegrifflichkeiten.
    Interessant wirds wenn auch noch Vermesser mitmischen. Die kennen auch Hoch- und Rechtswerte und berechnen das Aushubvolumen einer Baugrube auch schon mal so dass in der Berechnung keine Aushubtiefe vorkommt.
     
  20. #20 Linda2010, 03.04.2011
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    Ah, verstehe. Dann steht da L x B x H?! :mega_lol: Also das ein Loch tief sein kann habe ich gerade noch so verstanden :shades:bounce:
     
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