Druckwasserdichte Lichtschächte: ja oder nein

Diskutiere Druckwasserdichte Lichtschächte: ja oder nein im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Wir bauen ein EFH mit einem GU.Seit Rohbaufertigstellun ist ein baubegleitender Sachverständiger zur Qualitätssicherung im Spiel, leider...

  1. #1 Ulljakov, 02.04.2011
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    Wir bauen ein EFH mit einem GU.Seit Rohbaufertigstellun ist ein baubegleitender Sachverständiger zur Qualitätssicherung im Spiel, leider mittlerweile gezwungenermaßen auch ein RA. Der Sachverständige mahnt eine Reihe elementarer Mängel, u. a. die Notwendigkeit von druckwasserdichten Lichtschächten an der erstellten weißen Wanne. Die dem Bauvorhaben zugrundeliegende Baugrunderkundung und Bewertung durch eine INgenieurbüro ergab, dass der Baugrund als extrem schlecht bewertet werden muss. Es habndelt sich um sehr lehmigen und tonhaltigen Boden mit Schiefereinlagerungen. Zudem wurde zwar kein drückendes Wasser, allerdings Schichtenwasser festgestellt. Aus der Baugrunderkundung geht kein Bemessungswasserstand hervor, sondern lediglich eine Momentaufnahme.
    Unser SV geht nun in Ermangelung eines nachvollziehbaren BWS vom Lastfall GOK aus und fordert dementsprechend Druckwasserdichte Kellerlichtschächte, weil die Schwachstelle Lichtschächte den Sinn und Zweck jeder WU-Wanne zunichte machen. Unter welchen Viraussetzungen muss der GU die Lichtschächte auf seine Kosten ausstauschen?
    Außerdem hat der GU zur Entwässerung der Lichtschächte nur die gelben Feld-und Wiesen Draionagerohre mit Kokosummantelung installiert, die in einen Revisionspumpenschacht münden. Auch dies sieht unser SV als nicht zulässig. Zu unseren Lasten ging bereits ein Austausch des Bodens rings um den Keller. Der Bodenaushub wurde hier nicht wieder verfüllt, sondern durch einen Subunternehmer verdichtungsfähiges Material (Feinsand) eingerüttelt. Kosten: 2700 Euro Auch hier mutmaßt der SV (der zu diesem Zeitpunkt noch icht tätig war), das die angesichts der Baugrunderkundung eigentlich zu Lasten des GU hätte gehen müssen. Was ist denn nun richtig und was geht als Forderung in die Hose?
     
  2. #2 wasweissich, 02.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    tja , die RA/SV vor der unterschrift wären besser gewesen , aber egal..

    GU oder doch GÜ ?
     
  3. #3 Carden. Mark, 03.04.2011
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    Wenn GU - was hat der Planer dann geplant?
    Wenn GÜ - , dann diesen auffordern sein Konzept vorzulegen. Das vom SV eingebrachte Stichwort BWS ist schon der richtige Weg. Stellt sich dann die Frage, auf welche Kriterien hin, der Planer (Eurer oder der des GÜ) der BWS festgesetzt wurde.

    Schöne Grüße nach Minden aus Petershagen :)
     
  4. #4 wasweissich, 03.04.2011
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  5. Eric

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  6. Eric

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    Verstehe ich nicht. Wenn es die " normalen " Kellerlichtschächte sein sollten, dann sind die nach unten offen. Wenn dann der zu erwartende Aufstauhorrizont des Sickerwassers unterhalb der Lichtschächte liegen sollte, wie der Unternehmer offenbar behauptet, warum wurden dann Drainagerohre zur Entwässerung der Lichtschächte angebracht? Hätte der Unternehmer Recht, dann könnte man das im Lichtschacht anfallende Regenwasser doch einfach über das Loch im Lichschachtboden versickern lassen.

    Konzept insofern bereits nicht schlüssig.

    Folgendes Problem: Wenn der Aufstauhorrizont aus dem Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser bis über UK der nicht druckwasserdichten Lichtschächte reicht, dann drückt das aufstauende Sickerwasser von unten und von dessen Anschlüssen an die WW in den Lichtschacht. Je nach Wasseranfall hilft dann auch die " Lichtschachtdrainage " nicht mehr > Wasser gelangt über die Kellerfenster in den Keller. Frage wäre auch, wohin das Drainwasser überhaupt vom Revisionspumpenschacht abgeführt wird. In den städtischen Kanal nur dann zulässig, wenn die Stadt das - ausnahmsweise - zulassen sollte > in der Entwässerungssatzung nachsehen.

    Beweislast ist zu klären: Wurde schon abgenommen? Dann Beweislast für den BWS über Lichschachtboden bei Dir; anderenfalls beim Planer.

    Hat der beauftragte Unternehmer geplant und gebaut = GÜ oder BT oder gabs einen eigenen Archi?

    Wie wurden die Leistungen vergeben? Nach Einheitspreisen > dann wahrscheinlich Mehrkosten für druckwasserdichte Lichtschächte = Sowiesokosten oder ist es ein Globalpauschalvertrag > alle erforderlichen Leistungen - benannt oder nicht - zum festen Preis, so z.B. beim Bauträgervertrag.
     
  7. #7 Wieland, 03.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn der Aufstauhorizont unterhalb der Lichtschächte liegen sollte,
    ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß das komplette Gelände zeitweilich
    bei ( Jahundertspitzenfälle) überstaut u. das Wasser von oben in den Lichtschacht
    läuft.
    Dann würde auch der Druckwasserdichte Schacht nichts bringen, zu dem muß
    der dann eine Abdeckung gegen Niederschlagwasser erhalten.
    Vielleicht ist die Sache mit dem Drainrohr in Pumpenschacht / Revisionschacht
    genau die richtige Wahl !

    Grüße
     
  8. #8 Ulljakov, 10.04.2011
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    Alles klar! Bin erwischt worden:mauer: Es handelt sich offensichtlich um einen GÜ und nicht um einen GU (habe mich hier: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445
    schlau gemacht)
    Der Planer hat nur die architektonischen Leistungen erbracht, der Rest wurde an Subunternehmer vergeben. Es wurde noch nichts abgenommen, werden wir wohl auch nicht so ohne Weiteres! Den Begriff Globalpauschalvertrag hatte ich vorher noch nie gehört, aber offensichtlich haben wir einen solchen...
     
  9. #9 Carden. Mark, 10.04.2011
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    Verstehe ich das Richtig?
    Sie hatten einen Architekten, der nur das Haus entwarf (erträumte, ersann oder wwi)
    Dann haben Sie einen Vertrag mit dem GÜ geschlossen - über ein Stück Haus incl. Planung. Dieser hat offensichtlich, planerisch (oder auch nur einfach so) den BWS auf max UK BH KG gelegt. Dieses scheint zumindest anhand des geschilderten Sachverhalts (Bodengutachten) als nicht glaubwürdig.
    Abdichtungungen, auch WW sind zu planen. Es bleibt also dabei, den Planer aufzufordern, nachzuweisen, warum er den BWS nicht, oder bis max. UK BH KG geplant hat. Ich tendiere hier eher in Richtung Ihres SV.
     
  10. #10 Ulljakov, 10.04.2011
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    Architekt

    Uns ist völlig klar,dass die Sache hier verworren wird. Wir haben einen Vertrag über die Erstellung eines EFH mit jemandem geschlossen, der lediglich zeichnet und den Ablauf bzw. Baufortschritt plant. Alle Gewerke werden an Subunternehemer vergeben, Das wussten wir von vornherein. Am interessantesten wird die Sache, wenn man bedenkt, dass erstens ein "Werklieferungsvertrag" geschlossen wurde (es hätte allerdings ein "Werkvertrag" sein müssen, da wir Eigentümer des Grundstücks sind.) und zweitens von einem Herrn "Architekt, Dipl. Ing., ...." (Gründer und Inhaber der "Frühlings"-Häuser GmbH; Name freundlicherweise in Anlehnung geändert) unterzeichnet worden ist. Mittlerweile unterschreibt er nirgendwo mehr mit Architekt, weil sich auf Nachfrage des SV herausgestellt hat... na was wohl! Das alles macht die Sache schon reif fürs Fernsehen! Mittlerweile ist Stand der Dinge: Seit über 2 Monaten wird angesichts der Mängelliste überhaupt nicht mehr weitergebaut. Vertraglich festgelegte Übergabe des Hauses wäre am 15.März gewesen. Insofern ist dieser Thread für uns nur noch marginal interessant, da wir bald obdachlos sein werden (Mietvertrag wurde zum 30.04.2011 gekündigt) :yikes
     
  11. #11 Wieland, 10.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Anwalt / Staatsanwalt konsultieren !!!


    Grüße !!
     
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