Bebauungsplanänderung

Diskutiere Bebauungsplanänderung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir besitzen eine Grundstück, das als landwirtschaftliche Nutzfläche eingetragen ist. Es liegt außerhalb des momentan gültigen...

  1. #1 JanineStuehler, 03.04.2011
    JanineStuehler

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    Hallo,

    wir besitzen eine Grundstück, das als landwirtschaftliche Nutzfläche eingetragen ist. Es liegt außerhalb des momentan gültigen Bebauungsplans. Allerdings direkt an der Grenze zu diesem, d.h. direkt neben unserem Grundstück steht noch ein Haus.

    Welche Möglichkeiten gibt es aus unserer landwirtschaftlichen Nutzfläche einen Bauplatz zu machen? Wer kennt sich mit Bebauungsplanänderungen aus und was müssen wir bei einem Antrag auf Bebauungsplanänderung beachten?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe!!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2011
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    Der B-Plan ist der letzte und ggf nicht einmal nötige Schritt zur Baureife eines landwirtschftlichen Grundstücks.

    Vorher muss erstmal geklärt werden, ob es überhaupt Bauland werden kann und wenn ja, welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
    Dann könnt Ihr rechnen, ob Ihr dann überhaupt noch Interesse habt, das ganze in 5 - 10 Jahren als Bauland zu nutzen/vermarkten!
     
  3. #3 Wieland, 03.04.2011
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    Ein Qualifizierter Bebauungsplan ensteht aufgrund eines Planfestellungsverfahren
    in dem auch die öffentlichkeit zu beteiligen ist,bzw. ihre Bedenken sowie Anregungen
    mit einbringen können.
    Das Verahren nimmt zum Teil Jahre in Anspruch, als Laie kann ich mir schlecht vorstellen,
    daß hier ein Einzelinterresse Berücksichtigung findet.
    Weshalb sich schon mehrere Interessenten in einem Gespräch mit der zuständigen
    Gemeinde / Verwaltung / Kreisbauamt zusammenfinden sollte.
    Außerdem enstehen bei der artigen Änderungen auch nicht unerhebliche Kosten
    für Grundstückseigentümer.


    Grüße
     
  4. #4 JanineStuehler, 03.04.2011
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    Danke für die schnelle Antwort!

    Wir möchten den Antrag auf Bebauungsplanänderung eigentlich sofort stellen, und in 1-2 Jahren bauen! Was meinen Sie mit "Vorher muss erstmal geklärt werden, ob es überhaupt Bauland werden kann und wenn ja, welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind" ? Das verstehen wir nicht ganz.
     
  5. #5 fmjuchi, 03.04.2011
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    man sollte auch nicht vergessen, dass über dem Bebauungsplan der Flächennutzungsplan steht. Dieser regelt grob, für was die Fläche vorgesehen ist. Es wird also nicht mit einer "Änderung" des Bebauungsplanes getan sein, die man einfach beantragen kann.

    Bedenke, dass jeder Grundstückseigentümer im ortsnahen Außenbereich sich darüber freuen würde, wenn aus Acker Bauland wird. Nicht zuletzt hat auch die Gemeinde ein Interesse daran, wo und wie Bauland ausgewiesen wird.

    Bei einem Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch schöpft nämlich die Gemeinde den Wertzuwachs zwischen Bauerwartungsland und Bauland ab.

    Wenn ihr in einer kleinen Gemeinde wohnt, würde ich mal das Gespräch mit dem Bürgermeister suchen.

    lg fm
     
  6. #6 JanineStuehler, 03.04.2011
    JanineStuehler

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    Wie stehen die Chancen dass wir auf unserer "Wiese" irgendwann bauen können?? Was für Argumente haben wir gegenüber dem Bürgermeister und der Gemeinde? Es ist ein kleines Dorf.
     
  7. #7 Wieland, 03.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Erklärt Ihm daß Ihr gerne weiter in eurem Dorf wohnen würdet.

    Grüße
     
  8. Baumal

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  9. #9 wasweissich, 03.04.2011
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    und manchmal passiert sowas einfach über nacht...:shades
     
  10. Baumal

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    nee, so schnell mühlen die mahlen auch
    wieder nicht....:D
     
  11. #11 wasweissich, 03.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn da einer einen kennt , der einen kennt , der sich auskennt und kann , dann kann man können , wenn man denn kann ....
     
  12. Baumal

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    nee, selbst im tiefsten BW läüft das nicht so über nacht...

    es gibt auch noch eine öffentlichkitsbeteiligung.
     
  13. #13 fmjuchi, 03.04.2011
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    es sei denn man hat das Glück und das Grundstück liegt in einer Fläche, die tatsächlich zur Bebauung vorgesehen ist.

    Mir hat ein Bürger einen Brief gezeigt, in dem der damalige Bürgermeister eine Bebauung in zwei bis drei Jahren in Aussicht gestellt hat. Die Erschließungsanlagen wurden im vergangenen Jahr hergestellt - der Brief war mehr als 30 Jahre alt.

    lg fm
     
  14. #14 JanineStuehler, 04.04.2011
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    Welche Möglichkeiten haben wir denn jetzt?
    Eine Bebauungsplanänderung beantragen?
    Das Problem ist auch, dass es in dem Dorf ein Neubaugebiet gibt, dadurch stehen unsere Chancen wahrscheinlich noch schlechter oder?
     
  15. #15 Wieland, 04.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Stellen Sie sich vor, was in Deutschland los wäre, wenn jedermann auf
    Grund privater Interressen die Änderung von rechtskräftig gewordenen Bebauungsplänen beantragen könnte.
    Suchen Sie doch das Gespräch wie schon erwähnt mit dem Bürgermeister /
    Stadtrat erkundigen Sie sich darüber was in der Liegenschaft Ihres
    Grundstück geplant ist. Dann werden Sie auch Antworten u. Entscheidungs-
    hilfen finden.

    Grüße
     
  16. oberh

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    Hi Janine!

    Du MUSST zur Gemeinde und zuerst in den FNP (Flächennutzungsplan) schauen ...
    Wenn Du dann einmal da bist, kannst Du auch sofort das Bauamt kontaktieren und dort Deine Fragen stellen.

    Die haben viel mehr Hintergrundwissen als Du hier schildern kannst ... ;)

    "Bei einem Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch schöpft nämlich die Gemeinde den Wertzuwachs zwischen Bauerwartungsland und Bauland ab."

    Und da es da ja auch noch die private Umlegung gibt - selber ein Verfahren einleiten - selber abschöpfen ...

    @Janine
    Ich nenne Dir noch einen Begriff, zu dem Du Dich informieren kannst:
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan!
     
  17. #17 fmjuchi, 05.04.2011
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    Die Frage ist nur, ob der Gemeinderat die Gemeindekasse oder Privatkasse auffüllen möchten. Außerdem dient das Umlegungsverfahren der Bodenordnung und dürfte hier nicht notwendig sein.
     
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