Darf Elektriker ohne Konzession Sicherung wechseln?

Diskutiere Darf Elektriker ohne Konzession Sicherung wechseln? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe da mal eine allgemeine Frage: Was darf ein Elektroniker (der nebengewerblich selbständig ist) ohne Konzession an einer...

  1. #1 alabama2000, 03.04.2011
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    Hallo,

    ich habe da mal eine allgemeine Frage: Was darf ein Elektroniker (der nebengewerblich selbständig ist) ohne Konzession an einer bestehenden Elektroinstallation machen?

    Darf er einen 3 pol. Sicherungsautomat auswechseln und da drüber eine Rechnung schreiben?

    Oder wo ist da die Grenze gesetzt was er machen darf? Steckdosen austauschen, Elektroinstallation erweitern, Lampen aufhängen, usw...

    Vielen Dank für Antworten...
     
  2. #2 ThomasMD, 03.04.2011
    ThomasMD

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    Das klingt aber nicht nach einer allgemeinen Frage, sondern eher danach, dass Du jemand ganz Konkreten, gezielt ans Bein pinkeln willst.
     
  3. #3 alabama2000, 03.04.2011
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    nein thomas ganz bestimmt nicht...

    ich (oder besser gesagt mein bruder) wollen wissen, wann man genau eine konzession braucht und was man ohne machen darf (wie gesagt Elektroniker mit Gewerbeanmeldung)...

    mehr nicht, lediglich die genaue abgrenzung bezüglich elektroarbeiten und konzession interessieren uns...

    ich muss ja nicht immer einen hintergedanken haben! :o
     
  4. #4 ThomasMD, 03.04.2011
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    Na ok.

    Dann soll er einfach mal zum Installateur-Betreuer seines örtlichen EVU gehen und mit dem klären, was er tun muss um eine Eintragung ins Verzeichnis für Arbeiten (mir fällt jetzt gerade der Begriff nicht ein) angrenzender Gewerke zu erlangen.

    Auf diesem Wege erhält ein Heizungsbaumeister die Berechtigung einen Heizkessel elektrisch anzuschließen und ein Elektromeister das Recht einen Durchlauferhitzer wasserseitig anzuschließen.
    Die Innungen führen dazu Lehrgänge durch, die je nach Vorkenntnissen 80 bis 240 Stunden dauern.

    Warum sollte ein Elektroniker nicht die 230 V Einspeisung einer Brandmeldeanlage installieren dürfen? Bei irgendwelchen Leuchten und Steckdosen für Oma Krause fällt es mir da schon schwerer an die fachliche Nähe zum eigenen Gewerbe zu glauben.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    An sich darf er das machen, was auch der "Hauseigentümer" machen dürfte. Genau betrachtet nichts, und an "fremden" Installationen hat er sowieso nichts verloren.

    Um jedoch das jetzt genauer beurteilen zu können, müsste man wissen welche Aus- und evtl. Fortbildung er hat, und welches Gewerbe angemeldet wurde.

    Gruß
    Ralf
     
  6. fuchsi

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    Ja, aber nur Schrausicherungseinsätze :biggthumpup:
     
  7. #7 Wieland, 04.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn dein Bruder schon mit Elektroinstallationen in Gebäuden anfangen
    möchte.
    Sollte er sich bei der zuständigen Handwerkskammer über seine Befugnisse
    informieren.

    Safety first.
     
  8. Julius

    Julius

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    So ist es.
    Er darf nicht mehr als jeder Laie!
    Und hat dann dabei trotzdem ne höhere Sorgfaltspflicht...

    Die Rechnung darf er aber trotzdem schreiben.
     
  9. #9 Mann1979, 04.04.2011
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    Hallo

    Also das kann ich nicht so stehen lassen,dass ein Elektriker (ich nehme jetzt mal den Elektroinstallateur als Beispiel) OHNE Konzession keinen Sicherungsautomaten auswechseln darf.

    Ein Elektroinstallateur ist eine Elektrofachkraft und darf auf Grund seiner fachlichen Ausbildung auf alle Fälle diese Arbeiten verrichten.

    Entweder ich bin verwirrt,oder wir sprechen hier von zwei verschiedenen Dingen.

    In der Betreffzeile wird ja von einem "Elektriker" gesprochen-darunter fällt ja so einiges.

    Gute Nacht
    stefan
     
  10. #10 alabama2000, 04.04.2011
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    hallo,

    erstmal danke für die zahlreichen Antworten!

    Also um die Sache einfacher zu gestalten:

    Mein Bruder ist Elektromaschinenbaumeister und hat ein angemeldetes Gewerbe.

    Sein Kerngebiet ist die Reparatur von E-Motoren usw... Jetzt kommt es z.B. öfters vor das bei Reparaturarbeiten auch defekte Bauteile aus Sicherungskästen zu erneuern sind. So zum Beispiel die 3 poligen Sicherungsautomaten.

    Generell ist die Frage ob er auch bei Hausinstallationen oder bei Firmen Arbeiten an Elektroinstallationen machen darf! Wir finden nirgends einen Hinweis wo die Gren
     
  11. #11 alabama2000, 04.04.2011
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    zen sind und ab wann man eine konzession braucht! Elektroinstallationen gehörten zur Gesellprüfung und auch in der Meisterprüfung war Schaltanlagenbau dabei...also die Ausbildung dazu ist ja da.

    Danke

    Alabama
     
  12. #12 Wieland, 05.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn dein Bruder bereits Elektromaschienen ( Baumeister ) ist, denke ich aus dem
    holen Bauch raus, daß er von der Handwerkskammer auch seine Konzession bekommt.
    Ich würde mich an seiner Stelle genau eben dort schlau machen, um in Zukunft
    handlungsfähiger zu sein.
    Möglicherweise besteht die Möglichkeit der Anmeldung zur Meisterprüfüng im
    entsprechenden Gewerbe, mit gleichzeitigem Antrag auf Befreiung sämtlicher
    Prüfungsteile.
    Dabei fällt die die derzeitige Prüfungsgebühr an sowie die Gebühr für die
    Austellung des Meisterbrief.
    Um herauszufinden wie Artverwandt der Beruf ist, solltet Ihr euch die Bundesgestzblätter
    besorgen. ( bei Bundesministerium für Wirtschaft u. Technologie , Justiz, Handwerkskammer).

    Grüße
     
  13. R.B.

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    Es war im Text auch von einem Elektroniker die Rede. Das wäre wieder etwas anderes. Die zählen beispielsweise nicht zum Elektrohandwerk.

    Tja, der Fachmann irrt und der Laie wundert sich. ;)

    Man beachte, es geht hier um die Ausübung eines Gewerbes, genauer gesagt um ein Handwerk. Zudem noch um ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A). Weiterhin war von einem Nebengewerbe die Rede, was nicht unbedingt die Eintragung in die Handwerksrolle erfordert, dafür aber den Umfang der ausführbaren Arbeiten einschränkt.

    Gruß
    Ralf
     
  14. fuchsi

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    Es gibt sehr wohl Ausnahmen.

    Oftmals haben z.B.: Küchenmonteuere Zusatzprüfungen abgelegt, um z.B.: E-Herde anschliessen zu dürfen.

    Wie das jedoch genau abläuft (von wegen Ausbildung/Prüfung) ist mir nicht bekannt.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    - Was für ein Gewerbe?
    - Eintrag in die Handwerksrolle?
    - Warum beantragt er dann keine Konzession beim Versorger?

    Ein Problem ist die NAV §13, insbesondere in Verbindung mit DIN31051. Ein weiteres Problem die Art von Gewerbe das angemeldet wurde.

    Es werden hier Arbeiten für Fremde angeboten, das in einem zulassungspflichtigen Handwerk, für die unter Umständen auch noch eine Konzession des VNB erforderlich ist.

    Für manche Arbeiten gibt es keine klaren Grenzen, sprich man kann sie nicht eindeutig zuordnen. Handelt es sich um eine Erweiterung, Änderung, Instandhaltung einer Anlage?. Meine persönliche Meinung dazu interessiert nicht, und wie ein Richter urteilen würde, kann ich auch nicht sagen.

    Gruß
    Ralf
     
  16. mweb

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    Hi,
    mal nur interressehalber gefragt weil hier immer behauptet wird was man darf und nicht darf aber nie ganz begründet wird warum.

    Mal angenommen die Vorgehensweisekenntnisse wären vorhanden(grobe fahrlässigkeit wäre also nicht zu unterstellen):
    wer neben dem VNB und dem Hausversicherer (dem gesunden Menschenverstand natürlich auch) kann einem Hauseigner verbieten den Sicherungsautomaten nach aardT selber zu wechseln?

    Bitte als ernstgemeinte Frage verstehen

    gruß
    Markus
     
  17. R.B.

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    Als Betreiber der Anlage hast Du einen Vertrag mit Deinem VNB. Diesen Vertrag hast DU unterschrieben und somit die Bedingungen akzeptiert. Grundlage dieses Vertrags sind die TAB und NAV sowie evtl. zusätzliche Erläuterungen des VNB.

    Dort ist alles geregelt, wobei es auch eine gewisse Grauzone gibt die ich nicht verschweigen möchte. Deswegen auch oben mein Verweis auf §13 der NAV und das Thema "Instandsetzung".

    Ich würde Arbeiten an Stromkreisverteilern, und dazu gehört der Austausch eines LS, nicht als Instandsetzung betrachten.

    "Vorgehensweisekenntnisse" allein reichen aber nicht aus wenn der Nachweis dafür, üblicherweise eine entsprechende (abgeschlossene!) Berufsausbildung, fehlt.

    Nur weil ich weiß wie man Auto fährt, darf ich auf öffentlichen Straßen ohne Führerschein auch nicht Auto fahren.

    Gruß
    Ralf
     
  18. mweb

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    Hi,
    Das verbietet ja auch der Gesetzgeber und ist Strafbar auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt.

    Aber hier überlässt der Gesetzgeberer das Verbot dem VNB in der AGB (TAB) :irre

    Gruß
    Markus
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Nein, das steht in der NAV. Das ist eine Verordnung und wird von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.

    Gruß
    Ralf
     
  20. Hfrik

    Hfrik

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    Also gemäss Norm ist nach meiner Kenntnis der Tausch eines defekten Teils gegen ein baugleiches intaktes Teil exakt der Inhalt des Begriffs Instandsetzung (im Gegensatz zu Wartung). (Instandhaltung ist dann der Oberbegriff für Instandsetzung und Wartung)
    Ansonsten, bei absolut korrekter Arbeit nach den aRdT und allen sonstigen Vorschriften stells sich die frage nach dem Kläger und dem Richter. (Sprich wie weise ich bei einer fehlerfrei ausgeführten Arbeit nach, dass sie _nicht_ vom Fachmann ausgeführt wurde, dessen Name vergessen wurde, und warum sollte Irgendjemand dazu Nachforschungen anstellen wollen?)
    Problem ist halt, dass es auch _unabsichtlich_ immer mal leichte Fahrlässigkeit gibt, dann gilt das oben gesagte nicht mehr weil Fehler vorhanden sind, und dann wirds kritisch.
    (Das mit dem Führerschein hinkt dann, da dort per se unterstellt wird, dass nicht nach den aRdT gefahren werden könnte - beim Gerät kann das ja aber objektiv geprüft werden. (Dem Führerschein entspräche dann eher das gewerbsmässige Anbieten solcher Arbeiten durch eine nicht-Fachkraft. )
     
Thema: Darf Elektriker ohne Konzession Sicherung wechseln?
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