Wer muss Hang auf der Grenze abstützen?

Diskutiere Wer muss Hang auf der Grenze abstützen? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe derzeit ein wenig Probleme mit meinem Nachbarn bzw. hat sein Landschaftsbauer einen kleinen Keil zwischen uns...

  1. #1 POLow6N, 04.04.2011
    POLow6N

    POLow6N

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Rheinland Pfalz
    Hallo zusammen,

    ich habe derzeit ein wenig Probleme mit meinem Nachbarn bzw. hat sein Landschaftsbauer einen kleinen Keil zwischen uns getrieben.

    Hier mal die Infos. Ich hatte zuerst meinen Bauplatz ausgebaggert. Mein Nachbar erst Ende letzten Jahres. Dabei hat er im hinteren Teil einen Hang stehen lassen, welcher diesen Winter schon angefangen hat zu bröckeln und auf mein Grundstück zu fallen.

    Mit meinem Nachbarn war ich mir eigentlich einig wir überlegen uns eine gemeinsame Lösung wie wir den Hang abfangen, damit es uns beiden gefällt. Jetzt meint der Landschaftsbauer der bei Ihm arbeitet er müsste den Hang nicht abfangen mit der Begründung ich hätte das natürliche Gelände ja stärker verändert und damit müsste ich alleine alle Kosten tragen.

    Jetzt will mein Nachbar sich an den Kosten nicht mehr beteiligen. Eigentlich dachte ich, dass ich ihm damit entgegen gekommen bin, da er sonst alles tragen müsste.

    Unser zuständiges Bauamt meinte heute nur, ich solle schauen, dass ich mich mit meinem Nachbarn einige, den Sie könnten mir nicht sagen wer es bezahlen müsste?!? Also die Aussage war wenig qualifiziert. Den in Deutschland weiß ich, dass alle irgendwie geregelt ist.

    Daher meine Frage an die Experten hier weiß jemand wie das in Rheinland Pfalz rechtlich sich verhält?

    Hier noch ein Foto wie das ganze aussieht.

    http://www.imageshost.de/bilder.php?id=3d1fa287f1c17884ca7291a8acbe820c
     
  2. #2 likema33, 04.04.2011
    likema33

    likema33

    Dabei seit:
    07.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherrin
    Ort:
    Würzburg
    Derjenige, der das Gelände verändert, muss dafür sorgen, dass andere dadurch nicht beeinträchtigt werden.
     
  3. #3 wasweissich, 04.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich fasse zusammen:

    du hast ein (grosses) loch in dein grundstück gebuddelt .

    dein nachbar hat ein loch in sein grundstück gebuddelt (nicht ganz so gross, er will wahrscheinlich nicht soviel rasenmähen)

    und jetzt bist du der meinung , dass der nachbar dein loch zu sichern hat ..... wieso eigentlich ??

    und das bauamt soll dir dabei helfen ?? (ich denke , du solltest froh sein , dass das bauamt nicht weiter nachbohrt , ob das was ihr da treibt rechtens ist ....)
     
  4. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    jupp

    nö, das ist kein Baurecht und keine freie Rechtschutzauskunftei

    Nö nö,

    Seine eigenen Versäumnisse sollte man nicht auf andere abwälzen und noch abwatschen.
    Privatrechtliche Themen hat man selbst an der Backe und muss sich nun mal selbst darum kümmern. Ist immer noch ein freies Land.
     
  5. #5 ralf9000, 04.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Auf den Photos sieht man gut, wie stark Ihr schon das natürliche Gelände verändert habt. Das soll so eigentlich ganz und gar nicht sein, unabhängig vom Bundesland.

    Gute Lektüre, wobei eigentlich egal, welches Bundesland: Die Geländeoberfläche im Bauordnungsrecht
     
  6. #6 POLow6N, 04.04.2011
    POLow6N

    POLow6N

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Rheinland Pfalz
    Vorab mal Danke für die Rückmeldungen. Finde die Bemerkungen aber zum Teil sehr inkompetent und unnötig. Weil sie nicht wirklich helfen.

    Also mal vorab. Die Veränderungen sind alle im Bebauungsplan genehmigt.

    Wir durften hier großzügig das Gelände verändern. Meine Nachbarn noch weiter links haben sogar über 4m der Geländehöhe verändert.

    @PeMu: Wieso sind das meine Versäumnisse? Kann ja nicht ahnen wie mein Nachbar sein Gelände verändert.

    Ich gehe immer noch davon aus, dass es sich hier nicht um Privatrecht handelt, sondern es bestimmt im Baurecht dazu etwas geben muss.

    Und da es sich hier nicht um den ersten Fall in der Verbandsgemeinde handeln wird, dachte ich mein Bauamt kann mir da Auskunft geben wenn die Herren schon 30 Jahre im Amt sind. Von daher finde ich es sehr schwach.

    @likema33: Genau der Meinung bin ich auch. Er hat sein Gelände nach mir geändert und ich gehe davon aus, dass es nicht sein kann, dass sein Grund und Boden auf mein Grundstück fällt wenn er Nachzügler ist.

    Also ich würde mich immer noch freuen wenn jemand wirklich die Rechtsgrundlage kennt nach der solche Fälle behandelt werden.
     
  7. #7 ralf9000, 04.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Kannst Du mal ein Beispiel geben, wie dies dort drinnen steht?

    Hast Du das von mir verlinkte Dokument mal durchgelesen?
     
  8. #8 wasweissich, 04.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nur weil keiner das schreibt , was du lesen möchtest , sind die antworten nicht inkompetent .

    und auch die antwort von likema33 ist anders , als du sie dir hingebogen hast .
     
  9. #9 Linda2010, 04.04.2011
    Linda2010

    Linda2010

    Dabei seit:
    30.03.2010
    Beiträge:
    684
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Ba-Wü.
    Bei uns im B-Plan steht z.b. drin, dass der Grundstücksbesitzer seine Erde so abfangen muss, dass das Nachbargrundstück nicht durch einen evtl. Erdrutsch beeinträchtigt wird. Also müsste dein Nachbar seine Erde so befestigen, dass sie nicht auf dein Grundstück bröckeln kann.
     
  10. #10 wasweissich, 04.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nein linda , das loch hat nicht der nachbar gegraben .
     
  11. #11 POLow6N, 04.04.2011
    POLow6N

    POLow6N

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Rheinland Pfalz
    @RALF9000: Ja! Danke. Bin immer noch am weiter googeln unter den Begrifflichkeiten Nachbarschutz usw. welche in dem Bericht erwähnt sind.

    Um doch noch ein Rechtsurteil zu dem Thema zu finden an dem man sich vielleicht orientieren kann.

    Thema Abgrabung im BB-Plan:
    Da wir hier einen hügeligen Geländeverlauf haben war angegeben um wie viel Höhenmeter man den natürlichen Verlauf des Geländes max verändern darf. Für die genaue Formulierung müsste ich jetzt nochmal den BB-Plan raussuchen.


    @Wasweissich: Es werden hier Unterstellungen getätigt und Vorwürfe gemacht die wenig hilfreich sind. Also wie würdest du das bezeichnen.
    Wenn ich nichts auf die Frage antworten kann, dann schreibe ich lieber nichts.
    Aber hier im Forum muss man halt mit leben.:mauer
     
  12. #12 wasweissich, 04.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du die beiträge gelesen hast , ist es schade , dass du sie nicht verstanden hast .

    und da kann das forum überhaupt nichts für
     
  13. #13 POLow6N, 04.04.2011
    POLow6N

    POLow6N

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Rheinland Pfalz
    @Linda: Genau deiner Meinung bin ich auch!

    Jeder kann ganz klar sein Grundstück nutzen wie er möchte. Er muss aber dafür sorgen, dass sein Nachbar nicht beeinträchtigt wird.

    Mir ist auch klar, dass es so ausgehen kann das ich wirklich das ganze abfangen muss auf meine Rechnung.

    Aber ich gebe nichts auf die Aussage des Landschaftsbauers meines Nachbarn.

    Wenn möchte ich das korrekt geklärt haben, den ich gehe noch immer von einer beiderseitigen Rücksichtnahme aus, d.h. das zumindest eine Kostenteilung gemacht werden muss.
     
  14. #14 POLow6N, 04.04.2011
    POLow6N

    POLow6N

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Rheinland Pfalz
    @Wasweiss ich: Sorry aber wenn ich so einen Quatsch wie Freies Land usw. lese dann frage ich mich wirklich was das soll!!

    Gegenfrage "Wieso sollte er sein Loch nicht absichern?"

    Aber ich gehe jetzt nicht mehr auf Antworten ein die echt nix bringen.
     
  15. #15 wasweissich, 04.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das stück , welches bröckelt ist sein ursprügliches gelände .

    und es bröckelt in dein loch. und das hat der nachbar nicht gegraben....
     
  16. #16 POLow6N, 05.04.2011
    POLow6N

    POLow6N

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Rheinland Pfalz
    Meines Wissens gibt es noch eine Regelung bezüglich der Reihenfolge der Bebauung.

    D.h. da ich der erste war muss er sich anpassen oder dafür sorge tragen, dass ich keine Beeinträchtigung habe.

    Finde aber nicht mehr wo ich es gelesen habe. Bin noch auf der Suche.

    Frage ist nur in wie weit diese Regelung sich über den ursprünglichen Verlauf des Geländes hinweg setzt.
     
  17. Buddel

    Buddel

    Dabei seit:
    22.07.2010
    Beiträge:
    39
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    cand.arch
    Ort:
    Stuttgart
    Eigentlich ist ja schon alles gesagt, aber ich fasse es nochmals zusammen :

    Ausgangsbasis ist immer der gewachsene Grund. Wer sich an der Grenze ein Loch buddelt muß den natürlichen Boden abfangen. Wer an der Grenze aufschüttet muß seine Auffüllung selbst abfangen.

    Hier ist es so, daß du gebuddelt hast und dein Nachbar nicht.

    Also hast du die Stützmauer auf deinem Grundstück auf deine Kosten zu errichten. Und das solltest du zügig tun, bevor das Nachbargrundstück runter kommt. Sonst mußt du sogar sein Grundstück wieder herstellen.
     
  18. #18 Theo Retiker, 05.04.2011
    Theo Retiker

    Theo Retiker

    Dabei seit:
    02.02.2010
    Beiträge:
    127
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    bei Bremen (NDS)
    POLow6N, so leid es mir ja für dich und deine Hartnäckigkeit auch tut - aber wasweissich hat definitiv recht.

    DU hast das natürliche Gelände verändert - ganz unabhängig davon, ob du dies lt. B-Plan nun durftest oder nicht. Wenn dein Nachbar nun nicht ebenfalls dementsprechend angepasst sein Grundstück verändern möchte, liegt es an dir (auch kostenmäßig), eine entsprechende Absicherung zu erstellen.

    Die Reihenfolge spielt hier logischerweise keinerlei Rolle. Ist doch kein Wettbewerb, dass derjenige, der einen Tag später mit seinem Bau bzw. seiner Garten-/Grundstücksgestaltung anfängt, u.U. mit den halben oder gar den ganzen Kosten an der Garten-/Grundstücksgestaltung des Nachbarn bedacht wird. Das wäre ja unkalkulierbar.
     
  19. #19 ralf9000, 05.04.2011
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Es gibt keine solche Regelung, es ist entscheidend, wer den natürlichen Geländeverlauf verändert hat. Der hat eine Genehmigung einzuholen und Vorkehrungen zu planen und zu treffen.

    Bei den Veränderungen unterscheidet man nicht-eigenständige Veränderungen, die z.B. mit dem Bauantrag des Hauses genehmigt wurden und eigenständige Veränderungen, für die ein getrennter Bauantrag zu stellen ist. Die Grenzen hierfür sind gering, alles was z.B. über 50cm geht oder über bestimmte Volumina bewegt wird muss genehmigt werden, lass Dich hier vom Bauamt beraten.

    Wenn es im 3m Sreifen an der Grenze ist, müssen Deine betroffenen Nachbarn zustimmen, sonst bekommst Du keinen Bauantrag dafür genehmigt. Aufschüttungen innerhalb der 3m, aber auch ausserhalb, lösen Abstandsflächen aus, die nach neuster Rechtsprechung vom Böschungsfuß aus zu messen sind. Hierüber sollte man sich Gedanken machen.
     
Thema: Wer muss Hang auf der Grenze abstützen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wer muss den hang stützen

    ,
  2. baurecht hang abfangen

    ,
  3. wer muss hang befestigen

    ,
  4. wer muss grundstück abstützen,
  5. böschung zum nachbarn baurecht,
  6. grenzverlauf hang abstützen nachbar,
  7. erde abstützen,
  8. hang abstützen,
  9. wer muss den hang abstützen,
  10. hang an grundstuecksgrenze,
  11. hang abstützen nachbar,
  12. höhe abfangen nachbargrundstück,
  13. wer muss den Hang absichern,
  14. wer muss den Hang an der Grenze sichern,
  15. nachbarschaftsrecht wer muss einen Hang befestigen,
  16. haus am hang abstützen,
  17. höhenunterschied grundstück abstützen,
  18. nachbarschaftsrecht rlp stützmauer,
  19. Grundstück abfangen regelung,
  20. hang abstützen wer,
  21. nachbar höheres grundstück,
  22. wer muss gelände abstützen,
  23. wer ist fur hangsicherung verantwortlich,
  24. Baurecht wer muss den Hang abfangen ,
  25. nachbarrechtsgesetz rlp hangsicherung
Die Seite wird geladen...

Wer muss Hang auf der Grenze abstützen? - Ähnliche Themen

  1. Haus am Hang mit Keller und Terasse im Erdgeschoss

    Haus am Hang mit Keller und Terasse im Erdgeschoss: Hallo zusammen, folgendes: Ich habe vor unter meiner Terasse noch einen Kellerraum zu errichten, weil ich den Platz einfach brauche. Die Terasse...
  2. Hänge Schiebetür verbogen

    Hänge Schiebetür verbogen: Hall, habe mir im Sommer eine Schiebetür gebaut , nun ist sie total verbogen, was habe ich falsch gemacht.Die Bretter habe ich in der wage ran...
  3. Garage im Hang, Betonwände zu niedrig, Blech als Sockel?

    Garage im Hang, Betonwände zu niedrig, Blech als Sockel?: Hallo, wir bauen ein Haus mit Garage in Holzständerbauweise mit Holzfassade. Die Garage ist auf der Rückseite ca. 1,5 Meter im Hang und hat...
  4. Dachterrasse auf Garage im Hang

    Dachterrasse auf Garage im Hang: Hallo. In Planung ist nächstes Jahr der Bau einer Garage, die sich seitlich an der Grenze zum Nachbar befinden wird. Bundesland: Hessen. Aktuell...
  5. Hang abfangen

    Hang abfangen: Hallo zusammen, Ausgangslage: - Höhenunterschied zwischen meinem Grundstück und Nachbar, wobei meins höher liegt, welches ich abfangen muss um...