Kosten f. Bodenaustausch wg. Baugrundverbesserung

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  1. #1 Bauwillich, 05.04.2011
    Bauwillich

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    Guten Tag,

    wir sind bauwillig und haben ein Grundstück gefunden, das uns von Lage und Bebauungsplan her passen würde. Lage in einem Neubaugebiet, von dem schon über 50% bebaut ist. Das Grundstück wird von Privatmann angeboten, der angeblich aufgrund von familiären Veränderungen hier nun doch nicht mehr bauen will.

    Die vor ca. 1 Jahr veranlasste Baugrunduntersuchung liegt mir als Kopie vor. Es soll ein Haus ohne Keller von ca. 11 m x 11 m Grundfläche mit 2 Vollgesch. und Walm- bzw. Zeltdach gebaut werden. Zur Baugrundunters. wurde je eine Kleinbohrung (DN 40-80) bis max. 6 m unter GOK an den Ecken des gewünschten Hausstandorts vorgenommen.

    In der Baugrunduntersuchung steht geschrieben:

    „Im Baugrund stehen zunächst 1,40 bis 2,00 m mächtige Bodenauffüllungen an. Dazu zählen Sande sowie bindige Lehm- u. Schluffschichten mit überwiegend steifplastischen Konsistenzen. In den bindigen Bodenschichten treten humose Lagen auf.
    Unterhalb der Bodenauffüllungen folgen pleistozäne Sand sowie ein weichselglazialer Geschiebelehm/-mergel. Dieser hat weich- bis steifplastische Konsistenzen.
    Vermutlich befand sich im Gründungsbereich des geplanten Wohnhauses ehemals ein Senken- u./o. Vernässungsbereich, der verfüllt worden ist.

    Als baugrundverbessernde Maßnahme wird ein Bodenaustausch bis 1,20 m unterhalb der Gründungssohle empfohlen. Dabei sind die Bodenauffüllungen unter Einhaltung eines Lastabragungswinkels von <60° unterhalb der Gründungssohle bis mind. -1,20 m Gründungssohle auszukoffern.
    Als Bodenersatz bzw. zur Herstellung des Bauplanums ist ein trag- u. verdichtungsfähiger Kiessand (Verdichtbarkeit von 100% der einfachen Proctordichte, z. B. Körnung 0/32 mit einem Kornanteil 0,063 mm < 7 Gew.-% u. einer Ungleichförmigkeit von 3...15) zu verwenden, der bis UK Sauberkeitsschicht bzw. bis UK kapillarbrechende Schicht einzubauen ist.

    Der Einbau des Ersatzbodens muss lagenweise (Schütthöhe von 0,20 m - 0,30 m, 3-5 Übergänge je nach Schütthöhe) u. mit einem Verdichtungsgrad von mind 100% der einfachen Proctordichte erfolgen. Als Bodenverdichtungsgerät eigenen sich mittelschwere Vibrationsplatten mit einem Betriebsgewicht von ca. 300 kg. Die Verdichtungsfrequenz der untersten Einbaulage ist den Bodenverhältnissen anzupassen.
    Beim Bodenaustausch können die Baugrubenwände ohne einen rechnerischen Nachweis der Standsicherheit mit einem Böschungswinkel von ß<60° hergestellt werden.
    Der Bodenabtrag/-austausch sollte nach Möglichkeit in rückschreitender Bauweise u. mit einer Glattschaufel erfolgen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Baugrund gem. DIN 1054 Abschn. 7.1.3 vor Erosion u. Verringerung seiner Festigkeit durch strömendes Wasser, durch Einwirkungen der Witterung und Einwirkungen des laufenden u. späteren Baubetriebs zu schützen ist. Dies gilt insbesondere für die im Baugrund anstehenden bindigen Bodenschichten, die bei Wasserzutritt schnell aufweichen können.

    Bei den Erd- u. Gründungsarbeiten ist eine Wasserhaltungsmaßnahme zum Abführen des Tag- u. Schichtenwassers, das sich auf den gering durchlässigen Geschiebelehmschichten anstauen kann, einzuplanen. Dabei wird das der Baugrube zufließende Schichten- u. Oberflächenwasser in offenen Gräben und/oder Dränen, gesammelt, einem oder mehreren Pumpensümpfen zugeleitet und abgepumpt.“

    Um nun die zusätzlichen Kosten durch diese baugrundverbessernden Maßnahmen abschätzen zu können, fragen wir höflich an, ob uns hier jemand von Ihnen freundlicherweise in etwa mitteilen kann, was wir bei einer Hausgrundfläche von ca. 11 m x 11 m für einen solchen Bodenaustausch bis mind. 1,20 m unterhalb der Gründungssohle zusätzlich an Geld einplanen müssen. Für eine Angebotseinholung vor Grundstückskauf ist die Zeit etwas knapp, weil wir vermeiden wollen, dass uns dieses letzte Grundstück in diesem Baugebiet durch die Lappen geht.

    Besten Dank für Eure Antworten.
    MfG Bettina
     
  2. #2 Manfred Abt, 05.04.2011
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    eigentlich nicht sinnvoll beantwortbar, trotzdem ganz grobe Richtung:

    Ansatz Fläche: 15 x 15 m = 225 m2
    Mehrtiefe gegenüber ohnehin erforderlichem Aushub: grob 0,5 m
    Bodenaustausch, grob 50 €/m3: 225 m2 x 0,5 m x 50 €/m3 = 5.625,00 €
    Erschwernisse Wasserhaltung: grob und pauschal 2.000 €

    In der Summe ganz grob zwischen 7.000 und 8.000 €, also angesichts sonstiger Kostenunwägbarkeiten vernachlässigbar.
     
  3. #3 Bauwillich, 05.04.2011
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Abt! Die "grobe Richtung" hilft uns schon 'mal ein Stück weiter.

    Hmm, was wäre denn erforderlich, um es sinnvoller beantworten zu können? Für ein Angebot dachten wir, dem Rohbauersteller das Bodengutachten zu übergeben...

    Damit verunsichern Sie mich jetzt allerdings etwas.:yikes Wir rechnen mit 250 k€ Baukosten, dachten an +10% an "Unwägbarkeiten", und da wären 8 k€ schon ein rechter Batzen, den wir nicht einfach mal so vernachlässigen können.:o

    Ist unser voraussichtlicher Baugrund so miserabel, dass da noch weitere Kosten auf uns zu kommen können, oder ist mit "sonstigen Kostenunwägbarkeiten" die übliche Verteuerung der meisten Bauvorhaben gemeint? Und sollten wir da mehr als die genannten 10% einplanen?

    MfG
    Bettina
     
  4. mls

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    wenn im initialen beitrag aus dem bgga wörtlich zitiert wurde und
    wenn das ein individualgutachten (bezogen auf genau ein grundstück,
    mit ordentlich markierten aufschlussorten) ist: au weia.
    wenn das ein globalgutachten für ein ganzes baugebiet ist, geht die
    untersuchung, planung und kostenoptimierung sowieso erst noch
    richtig los.

    wenn das bgga geeignet sein soll, pauschal irgendeine gründung anbieten
    zu lassen, dann läufts auf vor- und nachträge raus.
    in diesem rahmen ist eine schätzung von 7, 8tsd euro mehrkosten schon
    mal eine coole nummer - was welcher unternehmer bei welcher
    vertragsgestaltung und spätestens nach dem ersten ersten aushub draus
    macht, ist eine noch viel coolere nummer ;)

    so einen baugrund (etwas tiefer liegender gründungshorizont), einen
    "fluffigen" baugrundler mit grossem wunschkonzert, hab ich grad auf dem teller.
    den bauunternehmer, der teuren wünschen nicht gerne nachgiebt
    (wird ja alles an den bauherrn weiterverrechnet) möchte ich sehen ..
    und wer entscheidet, was technisch und wirtschaftlich überhaupt sinn
    macht?

    ich empfehle: lesen. ein klick in meine signatur hilft dabei ;)
     
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