Vermögenswirksame Leistungen zur Kredittilgung

Diskutiere Vermögenswirksame Leistungen zur Kredittilgung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen! Bei mir läuft bald mein VL-Vertrag aus. Jetzt habe ich gelesen, dass man die VL auch direkt zur Kredittilgung fürs Eigenheim...

  1. #1 Gromit1976, 05.04.2011
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    Hallo Zusammen!
    Bei mir läuft bald mein VL-Vertrag aus. Jetzt habe ich gelesen, dass man die VL auch direkt zur Kredittilgung fürs Eigenheim einsetzen kann. Unser Haus ist über einen Bankkredit finanziert. Jetzt konnte ich leider nirgends etwas dazu finden, wie man die VL tatsächlich noch quasi nachträglich in seine Darlehenstilgung mit einbindet.
    Würde es funktionieren, dass ich die VL zuerst ausgezahlt bekomme und dann im Rahmen der Sondertilgung selbst überweise? Vermutlich nicht....?
    Müsste ich sonst mit der Bank eine höhere monatliche Tilgung vereinbaren, die dann mein Arbeitgeber direkt auf das Darlehen überweist?
    Oder könnte man auch die vereinbarte Tilgung beibehalten und ich überweise einfach etwas weniger und den Rest überweist der Arbeitgeber?
    Im öfffentlichen Dienst gibt´s leider nur mickrige VL von 7€ -könnte ich dann aber mit Eigenleistung auf 40€ aufstocken?
    Gibt´s dann auch noch Wohnungsbauprämie / Arbeitnehmersparzulage oben drauf?

    Hat jemand so etwas schonmal gemacht? Hat jemand einen Tipp, wo man dazu etwas Detailliertes nachlesen kann?
     
  2. #2 Bankmensch, 05.04.2011
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    Damit Dein Arbeitgeber vermögenswirksame Lesitungen überweisen kann, brauchst Du ein dafür "freigegebenes" Anlageprodukt (also fonds, bauspar, renten oder bank vl vertrag)

    Für ein "normales" Bankdarlehen kannst Du Deine VL nicht einsetzen.

    Es sei denn bei Deinem Darlehen handelt es sich um ein Bauspardarlehen einer Bausparkasse, dann kann Dein Arbeitgeber dorthin weiter einzahlen. Das funktioniert ...

    Ein andere Form aus der Bankpraxis ist mir nicht bekannt.
     
  3. #3 Stef1969, 05.04.2011
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    Und was ist das?

    http://www.test.de/themen/bauen-fin...moegenswirksamen-Leistungen-1089604-2089604/#
     
  4. WolfB

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    ...wir lassen den Arbeitgeber auch die VL direkt auf das Darlehenskonto überweisen, natürlich geht das, Bank informieren, die kann dann die monatliche Rate entsprechend kürzen; wird ja durch VL aufgestockt....

    gruß wolf
     
  5. #5 Bankmensch, 05.04.2011
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    Habe mal grade in unseren Formularspeicher nachgesehen und bei uns gibt es diesen Vordruck lt finanztest 2003 leider nicht.

    Ich kenne nur die genannte Form des Bauspardarlehens.

    Scheint also von Bank zu Bank unterschiedlich zu sein. Würde mich aber mal interessieren, ob es in der Praxis auch tatsächlich ohne "murren" und Gebühren seitens der Banken (wo es funktionieren soll lt finanztest) klappt

    man lernt nie aus

    :bounce:
     
  6. #6 Gromit1976, 05.04.2011
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    Das hört sich ja gut an. Bekommt ihr dann auch Arbeitnehmersparzulage/Bausparprämie auf die Zahlungen? Falls ja, kann man dann auch da über die VL hinaus den Eigenanteil bis auf maximal 40€ hochsetzen?
     
  7. #7 ecobauer, 06.04.2011
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  8. #8 demichve, 07.04.2011
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    Geht sogar bei meinem Mitarbeiter-Baudarlehen. Mein Arbeitgeber erhöht damit die Tilgung für das mir bereitgestellte Darlehen. Also braucht man überhaupt keine Bank oder Anlageinstitut dafür :-)
     
  9. #9 Gromit1976, 07.04.2011
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    O.K., in der Theorie also möglcih, aber kann mir jemand, der im besten Falle selbst VL zur Darlehenstilgung einsetzt, sagen, ob man auch Bausparprämie / Arbeitnehmersparzulage bekommt? Und wie das dann organisatorisch läuft? Wer schreibt denn dann die Bescheinigungen -mein Kreditinstitut /mein AG?!

    Ohne diese Zulagen macht der Aufwand m.E. keinen Sinn -wie gesagt im öffentlichen Dienst gibt´s nur 7,-€ vom AG, die ja auch noch versteuert werden...
     
  10. #10 ecobauer, 07.04.2011
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    Wenn das als förderfähig im Vermbildgesetz drinne steht, dann wird es auch gefördert wie jede andere Form der Anlage auch.
    Die Vordrucke sollte das kreditgebende Institut haben.
    Einfach dort mal nachfragen!
     
  11. #11 Kanalpirat, 10.04.2011
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    Wir tilgen eines unserer Baudarlehen mit eben diesen 6,65 Euro (Öff. Dienst in NRW) bei der ING-DiBa. Nach telefonischer Anfrage haben die ein entsprechendes Formular geschickt, dass ich bei der LBV (=Arbeitgeber) eingereicht habe. Die Abbuchung wurde entsprechend reduziert, alles kein Problem.

    Förderungen gibt es nicht, hat die Mitarbeiterin bei der Bank ausdrücklich gesagt. Ist denen vielleicht zu viel Arbeit, anscheinend muss man froh sein, dass es überhaupt geht.

    Da ich aber eh keinen unnötigen Bausparer aufstocken wollte (die 40 Euro steck besser in eine höhere Tilgung!), macht mir das nichts aus. Ich bin sehr zufrieden mit dieser Variante, so hab ich keinen im Grunde überflüssigen Vertrag.

    Grüße
     
  12. #12 ecobauer, 11.04.2011
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    Die Förderung gibt es seit Jahren schon über die Einkommensteuererklärung - ist also bei der Steuererklärung zu beantragen!

    Mal den Steuerberater fragen!
     
  13. #13 Wildrose, 12.04.2011
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    Und wie sieht es aus mit der Wohnungsbauprämie?
     
  14. #14 ecobauer, 12.04.2011
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    Die gibt es ja ausschließlich für Bausparverträge und müssen auch bei der jeweiligen Bausparkasse beantragt werden.
    Soweit mir bekannt, wird die Bausparprämie jedoch erst am Ende der Laufzeit des Bausparvertrages gutgeschreiben, wenn die Mittel auch zu wohnwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Beantragt werden diese jedoch jedes Jahr!
     
  15. #15 Kanalpirat, 13.04.2011
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    Hallo

    ecobauers Beitrag #12 hat mich auf folgende Idee gebracht:

    Für 6,65 VL, angelegt als Tilgung, bekomme ich 9% Arbeitnehmersparzulage, wenn ich http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage richtig verstehe, das sind magere 7 Euro. Macht also nix, dass ich das nie beantragt habe.

    Wenn ich den VL-Betrag selbst aufstocke und meinen Arbeitgeber nicht 6,65, sondern 400 Euro auf mein Darlehenskonto einzahlen lasse, ist das für mich ein Nullsummenspiel. Bekäme ich denn dann 400*12*9% = 432 € Sparzulage?

    Grüße
     
  16. #16 Homer Simpson, 13.04.2011
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    Arbeitnehmersparzulage: 9% von max. € 470,00 eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Zu versteuerndes Einkommen unter Einzelveranlagung € 17.900 / Zusammenveranlagung € 35.800,00. Also € 42,30.

    Wohnungsbauprämie: 8,8% von max. € 512,00 (Einzel-) bzw. € 1.024,00 (Zusammenveranlagung) der Bausparbeiträge, Guthabenzinsen und zusätzlich gezahlter Abschlussgebühren. Zu versteuerndes Einkommen unter Einzelveranlagung € 25.600 / Zusammenveranlagung € 51.200,00. Also € 45,06, bzw. das Doppelte bei Zusammenveranlagung.
     
  17. #17 Kanalpirat, 13.04.2011
    Kanalpirat

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    Ah, dann habe ich die 470 Euro falsch verstanden.

    Ist schon länger her, dass ich mich damit beschäftigt habe. :(
     
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