veränderte Konstruktionspläne/ Mehrkosten

Diskutiere veränderte Konstruktionspläne/ Mehrkosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nicht lynchen, bin Neuling hier und verzweifelt... Zwei Riesenprobleme: 1) Holzrahmenbau, eigentlich alles supi, Rohbau steht;...

  1. frau

    frau

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Psychologin
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo,

    nicht lynchen, bin Neuling hier und verzweifelt...

    Zwei Riesenprobleme:

    1) Holzrahmenbau, eigentlich alles supi, Rohbau steht; ohne unser Wissen wurden die Konstruktionspläne geändert (z. T. wohl, weil DIN-Vorschriften nicht eingehalten wurden usw., z. T. auch, weil Abläufe "vereinfacht" werden sollten); die neuen Konstruktionspläne haben wir nie gesehen, geschweige denn unterschrieben, wir waren bei der Hausaufstellung völlig überrumpelt und haben bei einem Zimmermann das erste Mal die aktuellen Pläne gesehen....:motz
    Eigentlich sollte man doch dann Regressansprüche haben, oder?

    2) auch Statik wurde geändert, aufgrund der Auflage, dass ein Prüfingenieur bei extremer Hanglage die Statik kontrollieren soll; auf unsere geschockte Frage nach Mehrkosten wurde uns gesagt, dass wir die nicht zu tragen hätten, wir haben ja den Vertrag; jetzt ist im neuen Keller deutlich mehr Eisen verarbeitet, es wurden viel mehr Stunden gearbeitet als veranschlagt und JETZT sollen wir die Differenz zahlen, obwohl die Abschlagszahlung für den Keller schon längst erfolgt ist. Begründet wird dies mit der Klausel, dass "Änderungen der Statik aufgrund von Auflagen möglich sind", allerdings haben wir NIE ein neues Angebot für den Keller bekommen.... :yikes

    Ich weiss, dass es hier keine verbindliche Beratung geben kann, bin aber gerade mit den Nerven am Ende, googeln bringt mich kaum weiter und ich bräuchte ein paar Inputs.

    Danke!!! :(:(:(
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Du benötigst eigenen Sachverstand, um deinem Vertragspartner auf gleicher Augenhöhe zu begegnen.
    Da du den nicht hast, ist eine gute Idee den zu kaufen.
    Leider ist das jetzt schon ein bischen spät, aber länger warten macht es nicht besser.

    Verträge sind wie das Leben: Ist eine Seite überlegen, wird die andere Seite über den Tisch gezogen. Du bist momentan "die andere Seite".
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    googeln für die nerven hab ich noch nie erlebt ;)

    manchmal zählen banalitäten wie verträge, deren auslegung und, wenn´s
    grob wird, wie man die richtige meinung dem gericht bzw. dessen sv
    kredenzt.
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Man will Dir sagen: Ab zum (Baufach-)Anwalt!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was heisst - Konstruktionspläne geändert - ???

    Türen/Fenster versetzt, Wanddicke geändert, oder bloß die Stiele in der Wand um 5 cm versetzt, ohne dass dies nachher (fertig) sichtbar wäre??
     
  6. frau

    frau

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Psychologin
    Ort:
    Frankfurt
    @ Julius: Danke für die Übersetzung!

    @ R. D.: Eigentlich alles - zwei Türen komplett versetzt,
    zwei Fenster, die bodentief waren hochgesetzt (weil man ansonsten DIN-Normen nicht einhalte, allerdings waren die beiden bodentiefen Fenster der Ausgang zu Terasse und Balkon...),
    Wandstärken verändert;
    jede Menge Rohre für die Lüftung, die ursprünglich alle an "unauffälligen" Stellen verliefen versetzt (z. B. jetzt quer über die Decke im Schlafzimmer oder mittig an der Längswand des Kinderzimmers);
    die Elektropläne wurden den Konstruktionsplänen nicht angepasst (dadurch sind jetzt z. B. im Arbeitsbereich der Küche Steckdosen nur noch über dem Spülbecken möglich)...


    Wie ich schon schrieb, ich bin Laie und mir dessen schmerzhaft bewusst, aber ich weiss auch nicht so recht, WO wir den gewaltigen Fehler begangen haben... Der Vertrag ist einer der Standardverträge von Fertigbauern, dass haben wir mit dem Verbraucherschutz vorher gecheckt, uns Referenzen nennen lassen usw.... Murks ist die KOMPLETTE Planung, die Ausführung scheint bisher top (da muss ich mich aber auch die Handwerker-Verwandtschaft verlassen...).

    Noch jemand Input wg. der Mehrkosten Keller?

    Und einen Tip, wie man einen guten Baurechts-Anwalt findet?

    Nochmals Danke!
     
  7. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
  8. #8 rudi1106, 07.04.2011
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Das ist jetzt ein Witz, oder? Wer hat den die "Konstruktionspläne" gemacht?
     
  9. #9 rudi1106, 07.04.2011
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Zum Keller kann man eigentlich nicht viel sagen. Es kommt darauf an, was im Vertrag steht.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Naja - wenn ich das Ergebniss für Hannover aufs Bundesgebiet hochrechne, dann ist das nix!

    10 zufällig ausgewählte aus 35 registrierten. Von den drei guten, die ich in H kenne, kam der eine im dritten Durchlauf, die zwei anderen auch in 6 Durchläufen gar nicht, obwohl sie über Namenssuche gefunden werden.
    Einige andere Namen auf der Liste zu finden, hat mich wiederum sehr gewundert. :wow.

    Ich denke, das ist auch nicht besser, als die Gelben Seiten mit einem Dartpfeil als Auswahlkriterium heranzuziehen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Heidemarie, die Waldfee :yikes

    Sachlich erstmal ne Sauerei. Das mit den Fenstern mag ich in gewissem Rahmen noch glauben, weil sich aus den Fachregeln und der DIN 18195 eine gewisse Höhe ergibt. Die lässt sich aber durch geplante Maßnahmen reduzieren.

    Alles andere ist schlicht unsaubere Arbeit.

    In wie weit sich da juristisch was machen lässt, kann nur Hand der Vertragsbestandteile und der Unterlagen prüfen.

    Anwalt finden? Schwierig, wenn man niemanden kennt, der einen empfehlen kann. Evtl. den Sachverständigen fragen, den Ihr wohl eh brauchen werdet. Die haben ja häufiger mit den Anwälten zu tun und können die Spreu vom Weizen trennen.
     
  12. frau

    frau

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Psychologin
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo nochmals,

    die Pläne wurden (angeblich) von einem Architekturbüro gemacht. Man bezieht sich im übrigen genau auf die von Ralf (ich hoffe das Duzen ist okay) genannte Norm.

    Gestern war vor-Ort-Termin mit dem Chef der Firma (Holzhaus, kleine Firma), der meinte ganz unverblümt, die Planung (wird bei denen auswärts in einem Büro gemacht, mit dem sie kooperieren) wäre idiotisch gewesen, weil das so nie hingehauen hätte - leider hat man uns das Haus aber genau SO verkauft (und zwei Architekten haben über die Pläne geschaut und sie für "einfach nur gelungen und schön!" befunden). Eigentlich wäre Hausaufstellung im Dezember gewesen, da aber die Firma vergessen hat, rechtzeitig einen Prüfingenieur hinzuzuziehen (was sie mussten, weil die Baugrube über 6 m tief war, Hessen), hat sich die Aufstellung bis in den März verzögert. Der Prüfingenieur hat dann wohl eben massig mehr Eisen in den Keller gewollt, da zwei Geschosse hinten komplett im Erdreich liegen (extreme Hanglage).

    Danach wurden wohl die Konstruktionspläne nochmals verändert, von wem wurde uns auch auf mehrfaches Nachfragen nicht mitgeteilt (Architekt oder firmeninterner Bauzeichner???).

    Ob deshalb die Türen versetzt wurden, konnte man uns gestern nicht sagen, könnte ja schon statische Gründe haben, oder?

    Warum die Rohre jetzt alle anders laufen weiss ich nicht und die fehlende Elektroanpassung war schlichte Schlamperei...

    Fenster: Problem ist wohl, dass die Terasse aufgrund der darunter liegenden Schlafräume enorm gedämmt werden muss, daher hat man einen hohen Aufbau, und die Fenster wurden mal eben 36 cm hochgesetzt (außen Aluschiene, innen normaler Aufbau für eine Holzfensterbank, und dass ist dann unser "Ausstieg".... mit zwei kleinen Kindern....).


    Dass man uns dann gestern mitgeteilt hat, dass wir die Mehrkosten zu tragen haben für den Keller, hat mich einfach nur umgehauen, denn der Termin war geplant wg. unserer Beanstandungen. Ich denke, dass war Kalkül, um uns gleich mal den Wind aus den Segeln zu nehmen...



    Pasus im Vertrag:
    Sollten aufgrund behördlicher Vorgaben, Statik oder Bodenverhältnisse Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen und unverzüglich zu begleichen.

    Allerdings haben eben die verschlampt, rechtzeitig den Prüfingenieur zu befragen, hätten die das gleich gemacht, hätten sie ja den Keller anders kalkulieren können. Auf unsere Nachfrage, was mit den Mehrkosten sei, damals, hieß es, wir hätten ja den Vertrag und den Keller bezahlt... Schriftlich habe ich das leider nicht.


    ICH WÜRDE NIE MEHR BAUEN..... :(
     
  13. frau

    frau

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Psychologin
    Ort:
    Frankfurt
    Ach ja, den Keller haben wir auf Rechnung auch bezahlt, war die Summe, die im Vertrag stand...

    Können die JETZT Mehrkosten wollen???
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich sag mal - mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit bei dem oben genannten Vertragssatz. Ob die Höhe angemessen und durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.

    Aber auch das muss der Jurist beurteilen
     
  15. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi!

    Meine Laienmeinung:

    "Pasus im Vertrag:
    Sollten aufgrund behördlicher Vorgaben, Statik oder Bodenverhältnisse Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen und unverzüglich zu begleichen."

    Der Unternehmer hat eine Hinweis- und Aufklärungspflicht.
    Dieser Passus kann keinem Freifahrtschein gleich kommen.

    Also - ab zum Anwalt ...

    Ja, nur welchen denn?
    Mein Erster hat mir meine ursprüngliche Frage nicht beantwortet - erst nach telefonischer Rücksprache.
    Der Zweite kam raus - hörte sich meine Fragen an - versprach mir schriftliche Antworten - heute weiss ich, sie waren falsch.
    Der Dritte in Köln scheint mir nun über Sachverstand zu verfügen, wollte aber für eine PZU (einfaches Weiterleiten meines Schreibens - habe es aber anders geregelt) schlappe 400 € haben.
    Ist echt schade, dass die Jungs Geld verdienen wollen, ob mit oder ohne Sachverstand ... ;)
    Da könnte ich Geschichten erzählen ... ;)
     
  16. frau

    frau

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Psychologin
    Ort:
    Frankfurt
    Danke noch mal für die Rückmeldungen, wobei mir Olafs Meinung natürlich besser gefällt....

    Ich bin eben so geflasht, weil zwischen der (von denen verpassten) Prüfstatik und eigentlichem Baubeginn dann noch über vier Monate lagen - Zeit genug, mal mit uns zu sprechen. Der Projektleiter hat sich noch über uns lustig gemacht, dass wir Sorgen hatten, das könne jetzt ein Problem geben. O-Ton: "Für Sie ändert sich gar nix!".

    Man geht zu einem Termin, weil man Lösungsvorschläge und ggf. Entschädigung für klaren Murks am Bau (veränderte Pläne) möchte und bekommt erstmal hingeknallt, dass man noch ca. 20.000 Euro mehr zu zahlen hat....
     
  17. frau

    frau

    Dabei seit:
    06.04.2011
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Psychologin
    Ort:
    Frankfurt
    Okay, weiss jetzt von dem Bekannten einer Bekannten (arbeitet inzwischen leider als Anwalt in der Schweiz), dass der springende Punkt der ist, ob der Baufirma vorher hätte klar sein müssen, dass sie einen Prüfingenieur für die Statik benötigen - denn dann hätten sie von Anfang an anders kalkulieren müssen. Knackpunkt ist wohl eben die Vorhersehbarkeit zusätzlicher Kosten. Wobei der Chef der Firma ja gestern immer darauf rumgehackt hat, dass unser Gelände eben so extrem steil gewesen sei und daher die enorme Aussteifung nötig war. ABER: das Grundstück war nicht nur vorherseh- sondern für ihn doch sogar einsehbar.... :e_smiley_brille02: Ein bisschen Hoffnung habe ich jetzt....
     
  18. #18 DerSuchende, 07.04.2011
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    hast du ein bodengutachten?
    (wegen, keller und viel mehr eisen...auch beton?, vermutung: nicht nur druck vom hang..... sondern auch wasser?)

    mfg
     
  19. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    lass den mal, wo er ist.
    so einen quatsch bekommst du überall mit leichtigkeit serviert!
    es gibt technische regeln, die sind einzuhalten, egal ob geprüft wird,
    oder nicht!
    was sind das denn für spezialisten?

    insofern frage ich mich, ob die mehrungen die der böse prüfer verursacht
    (vorsicht, sarkasmus!) dem bauherren angelastet werden können - weil
    die vom unternehmer festgelegte leistungsbasis falsch bemessen wurde.
    beantworten wird das dein fähiger anwalt nebst sachverständigen, in letzter
    instanz natürlich das gericht.
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Das hat mls gut erkannt.

    BT schreibt die Klausel rein, nimmt viel zu wenig Leistungen in die Statik. Bekommt Auftrag, lässt prüfen (was er vorher wusste) und rechnet dann Mehrkosten ab.

    Das kannst du so gut wie nicht nachweisen, es wäre Betrug.
    Ziel muss also sien, dem BT nachzuweisen, dass er grob Fahrlässig zu tief (zu optimistisch) gerechnet, bzw. hat rechnen lassen. Also brauchst du einen wirklich guten Statikus. Und einen Anwalt, der das dem Richter beibringt. Und einen Richter, der es glaubt oder annimmt.

    Die Gegenseite wird mit sowiso Kosten argumentieren: Wäre es von Anfang an so gerechnet worden, hättest du die Kosten sowiso gehabt.

    imho: Stell dich auf einen Vergleich ein.
     
Thema:

veränderte Konstruktionspläne/ Mehrkosten

Die Seite wird geladen...

veränderte Konstruktionspläne/ Mehrkosten - Ähnliche Themen

  1. Bj. 1850 fehldender Bauplan und veränderte Gebäude?

    Bj. 1850 fehldender Bauplan und veränderte Gebäude?: Hallo zusammen, erstmal, Danke für die Aufnahme. Folgendes: Ich habe ca. 2002 ein Haus von meinem Opa überschrieben bekommen. Das Haus ist...
  2. Verändert sich Gipsputz nach Wasserschaden?

    Verändert sich Gipsputz nach Wasserschaden?: Hallo zusammen, wir haben vor 7 Jahren ein altes Haus (BJ 1925) saniert. Damals wurden auch die Innenwände neu verputzt (mit Gipsputz). Ende...
  3. Bestehende Gaube in der Höhe verändert

    Bestehende Gaube in der Höhe verändert: Hallo Zusammen, wir haben unsere Gaube bis zum Dachfirst erhöht. In der Breite ist es gleich geblieben. Wir haben keinen Bauantrag gestellt und...
  4. Durchflussmenge (ungewollt) verändert.

    Durchflussmenge (ungewollt) verändert.: Hallo Experten, ich bin dieses Jahr Winter in eine neue Wohnung gezogen (DG auf zwei Ebenen und Loftartig) mit Fußbodenheizung. Dadurch das die...
  5. Kann Anschlag verändert werden?

    Kann Anschlag verändert werden?: Neubau, Eigentumswohnung, Arbeitszimmer, statt Fenster 2 Türen (Dreifachverglasung) Bei einer Tür ist der Anschlag rechts obwohl die Tür...