Änderung im Standard-Bauvertrag

Diskutiere Änderung im Standard-Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen liebe Leute, unser Bauunternehmer bietet uns als Werksvertrag einen Standard-Vertrag vom ZDB bzw. Haus & Grund an:...

  1. #1 brunsvige, 07.04.2011
    brunsvige

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    Guten Morgen liebe Leute,

    unser Bauunternehmer bietet uns als Werksvertrag einen Standard-Vertrag vom ZDB bzw. Haus & Grund an:

    http://www.hausundgrundddf.de/filea...rvice/einfamilienhaus-schluesselfertigbau.pdf

    Allerdings soll der Punkt 7.5 ersatzlos gestrichen werden. Warum macht er das und was bedeutet das für uns? Seine Erklärung dazu habe ich nicht ganz verstanden. Kann ich den Vertrag trotzdem guten Gewissens unterzeichnen?

    Mit freundlichem Gruß,

    Felix Behrendt
     
  2. #2 rudi1106, 07.04.2011
    rudi1106

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    Naja, der Grund dürfte wohl klar sein: Die Gewährleistungssicherheit kostet Geld.

    Es ist aber nicht unzulässig, eine solche Sicherheit auszuschließen.
     
  3. #3 ecobauer, 07.04.2011
    ecobauer

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    Na ja, das war mal wieder eine Antwort von einem RA!

    Ich würde den BU mal fragen, wie denn die Gewährleistung für seine Arbeit aussehen soll, wenn er den Passus in dem Vertrag streichen will.
    Denn ohne Gewährleistung bei solchen Aufträgen hast Du bei späteren Mängeln - innerhalb der Gewährleistungsfrist die ja immerhin 5 Jahre betragen sollte - einen schweren Stand.
     
  4. #4 Baufuchs, 07.04.2011
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    Baufuchs Gast

    @ecobauer

    Verstehe ich nicht.
    Die Gewährleistung selbst wird ja nicht berührt, BU will nur keine Gewährleistungssicherheit stellen.

    Fragesteller muss sich ja nicht darauf einlassen. BU aber auch nicht.:28:
     
  5. Julius

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    Biete ihm an, die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft zu tragen.
    Wenn er darauf auch nicht eingeht, hat er kein Zutrauen in die Qualität der eigenen Arbeit und man sollte von einem Vertragsschluß absehen...
     
  6. #6 jannis09, 08.04.2011
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    An den Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft kann es eigentlich nicht liegen.
    Die Ausstellung einer Bürgschaft kostet ca. 25€ und die Löschung auch nochmal.
    Die jährlichen Zinsen liegen vielleicht bei ca. 1% der Bürgschaftssumme.
    Bei 5% der Auftragssumme wären das im Beispiel:

    300.000€ Auftragssumme davon 5% GWL = 15.000€

    15.000€ mit ca. 1% verzinst = 150,00€ /Jahr
    einmalige Gebühren ca. 50,00€ für Erstellung/Löschung.

    Ich habe jetzt mal die Konditionen unserer Firma genommen und etwas erhöht.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 08.04.2011
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    Wenn das man immer so einfach wäre!!

    1) wird die Baubranche bei den Zinsen schlechter bewertet
    2) belasten bei vielen Firmen solche Bürgschaften die Kreditlinie und sind allein deswegen nicht gern gesehen
     
  8. #8 jannis09, 08.04.2011
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    Ich muß zustimmen, daß Punkt 2 mit Sicherheit eine größere Rolle spielen wird,
    als die Kosten, die anfallen können.............
     
  9. #9 BWIgimp, 08.04.2011
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    Mal ehrlich, wenn man die Eigenkapitalquote und den erwirtschafteten Deckungsbeitrag eines durchschnittlichen Bauunternehmens betrachtet, muss man sich glaube ich nicht wundern, wieso die nicht gerne totes Kapital in die Ecke stellen.
    In anderen Branchen würde man für so einen Deckungsbeitrag nichtmal morgens aufstehen... geschweigedenn Leute schwer dafür arbeiten lassen.
     
  10. #10 DerSuchende, 08.04.2011
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    naJa, dafür gibt es ja auch alternativen zur bank.
    aber wenn das unternehmen die selbst dort nicht mehr bekommt, haste eigentlich recht: dann sollte es besser nicht mehr arbeiten.

    mfg
     
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