Verweigerung der Unterschrift zum Bauplan wg. Entwässerung

Diskutiere Verweigerung der Unterschrift zum Bauplan wg. Entwässerung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen! Wir haben, auf einem in der Familie vorhandenen Grundstück, ein Zweifamilienhaus von einem Architekten planen lassen....

  1. pepe9

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    Hallo Zusammen!

    Wir haben, auf einem in der Familie vorhandenen Grundstück, ein Zweifamilienhaus von einem Architekten planen lassen.

    Jetzt ging es zu den Nachbarn um die Unterschriften einzuhohlen.

    Da das Grundstück an einer Hangkante liegt und wir eine erhebliche Aufschüttung planen, hegt jetzt der betroffene Nachbar div. Ängste
    vor ablaufendem Regenwasser und möchte seine Unterschrift nur gegen Zusicherung einer Grenzbefestigung in erheblichem Umfang, die sein Grundstück auch bei Starkregen vor Regenwasser schützen soll leisten.

    Mir ist bewust, das wir das Oberflächen-/ Regenwasser auf unserem Grund-
    stück halten müssen. Ich habe auch mehrfach bekundet, diese Problematik zu lösen. Allerdings beharrt er auf einer entsprechenden Planung.

    Ich habe eigentlich keine Lust mir vorschreiben zu lassen, wie hier die Lösung auszusehen hat.

    Er droht ggf. gegen die Planung Einsprüche an das Bauamt zu richten und
    damit unsere Genehmigung zu verzögern.

    Ich dachte bisher, das in einer solchen Situation ggf. das Amt entsprechende Auflagen macht, und entsprechende Einsprüche abgewiesen werden.

    Hat er mit seinem Einspruch irgend eine Chance uns zu behindern ?


    Schon mal danke für das Hirnschmalz! :bierchen:
     
  2. #2 ralf9000, 07.04.2011
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    Ragen den die Abstandsflächen verursacht durch die Aufschüttungen auf die Nachbarparzelle(n)? Oder sind die Aufschüttungen (dazu ist alles bis inklusive des Böschungsfuss relevant) sogar noch im 3m-Streifen?

    Eigentlich müssten die Abstandsflächen geplant sein und im Lageplan eingezeichnet sein. Wenn Du kannst stell den Lageplan mit den Abstandsflächen mal ein.
     
  3. #3 Manfred Abt, 07.04.2011
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    Das ist ganz klar eure Aufgabe.

    Wer soll denn sonst die Planung für die wohl erforderlichen Maßnahmen machen?
    • Der Nachbar? ja wohl selbstredend nicht
    • Das Amt? Das prüft und überwacht nur, macht aber nicht auf Kosten der anderen Steuerzahler eure Planung!
    • also, wer bleibt übrig: Ihr, die Verursacher!

    Also: geht zu dem Nachbarn und erklärt ihm, ihr hättet euch das nochmal durch den Kopf gehen lassen und euch wäre jetzt klar, dass ihr ihm seine Sorgen nur durch eine durchgeplante Lösung nehmen könntet.

    Dient auch dem nachbarschaftlichen Verhältnis der nächsten Jahrzehnte.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2011
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    Ich denke, Du bist - höflich gesagt - auf dem falschen Dampfer.

    Der Nachbar möchte eine Planung von DIR haben, aus der er ersehen kann, wie Ihr das Wasser zurückhalten wollt.
    Also lässt Du Dir nichts "vorschreiben", sondern erledigst nur eine Aufgabe, die Du in einem halben Jahr eh machen musst!!!
     
  5. pepe9

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    Danke erstmal !

    Ich glaube ich muss meine Frage etwas präzisieren:

    Ist der Aspekt "Entwässerung bez. Oberflächewasser" Genehmigungsrelevant oder nicht und hat ein Einspruch hinsichtlich des fehlens dieser Planung Aussichten auf Erfolg ?

    Mein Archi hat diesen Aspekt in der Eingabeplanung schlicht nicht berücksichtigt, also bin ich davon ausgegangen, das es nicht notwendig ist und der Nachbar einfach etwas von mir möchte, das ich sonst nicht bräuchte.:o

    PS: Der Nachbar wohnt nicht dort und hat sich im Vorfeld schon selbst diskreditiert...

    Viele Grüsse!
     
  6. #6 Schwarz, 07.04.2011
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    da war also noch mehr?

    unabhängig davon - du willst doch was von ihm. also kannst du ihm auch ruhig zeigen, was da passieren soll. geplant werden muss so etwas ja wohl sowieso, wenn da soooo massive aufschüttungen stattfinden. ggf. ist das ja sogar noch eine statische frage zwecks hangsicherung.

    löst die aufschüttung eine abstandsfläche aus?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2011
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    Muss er auch nicht.
    Was nicht heisst, dass es nicht geplant werden muss.

    Der Nachbar wohnt nicht da....... - na und. Das Grundstück gehört ihm!
    Einen Firmenwagen kannst doch auch nicht gegen die Wand setzen und sagen - der Chef fährt ihn ja nicht. Ich finde solche "Ideen" immer sehr schräg.
     
  8. svjm

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    Fängt gut an...

    ...bevor der erste Spatenstich getan wurde.:respekt

    Aber der "kalte Krieg" hat ja zumindest Fluchtverhinderungsmöglichkeiten hervorgebracht, die ggf. auch für Oberflächenwasser anwendbar sind.

    Nur ein schneller Gedanke meinerseits. Und weil sich unsere Regierung wundert, dass eine "Multikulti-Gesellschaft" in D gescheitert ist.....:e_smiley_brille02:
     
  9. pepe9

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    heute ist nicht alle Tage...


    Tja, hab ich ja angeboten - die Fluchtverhinderungsmassnahmen :o

    Auf ein Streifenfundament mit aufgesetztem Zaun wollte er sich nicht einlasssen - es müssen schon L-Betonelemente sein, die dann abgestuft auf 40 m Länge häßlich im Hang stehen ...

    Das Abendland wird wohl deswegen nicht untergehen (hoffe ich) und es gibt kaum etwas was sich nicht durch den Einsatz einer vernünftigen Flasche Rebensaftes zum geimeinsamen Genuß nicht relativiert ;)

    Danke für alle Höflichkeiten und die Hilfe bei der Navigation auf dem Holzweg :D
     
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