Frage zu Effektiv-/Nominalzins

Diskutiere Frage zu Effektiv-/Nominalzins im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Annahme: ein Darlehen wird zu 4,90% Nominal und 5,09% Effektiv angeboten. Bei 100.000 € Darlehen, würde die monatliche Rate bei 408,33 EUR bzw....

  1. #1 sw84244, 07.04.2011
    sw84244

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    Annahme: ein Darlehen wird zu 4,90% Nominal und 5,09% Effektiv angeboten. Bei 100.000 € Darlehen, würde die monatliche Rate bei 408,33 EUR bzw. die jährliche Belastung bei 4.900 EUR liegen.
    Effektiv zahle ich doch aber 5.090 EUR im Jahr, was somit 190 EUR Mehrkosten durch Gebühren etc. bedeutet.
    In dem Angebot sehe ich aber z.B. nur 15,40 EUR jährliche Bearbeitungsgebühren. Die wiederum machen ja aber nicht die 0,10% Differenz im Zins aus.
    Was sind also die weiteren Kosten und warum werden die nicht mit ausgewiesen? Oder habe ich etwas falsch verstanden bzw. zahle ich in Realität keine 190 EUR bzw. 0,10% mehr?
     
  2. #2 Stef1969, 07.04.2011
    Stef1969

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  3. #3 ecobauer, 07.04.2011
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    Wenn Du die Jahresleistung für das Darlehen - also die genannten 4.900€ - am 1. Januar eines jeden Jahres sofort einzahlst, dann stimmen Nominalzins - also die 4,9% - und Effektivzins überein - sofern da nicht noch andere Kosten zu berücksichtigen sind.
    Die Differenz ergibt sich also i.d.R. durch die monatliche Rate und die damit verbundene monatliche Zins- und Tilgungsverrechnung.
     
  4. Bautz

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    Bei unterjähriger Zins- und Tilgungszahlung muss der nominelle Jahreszins durch die Anzahl der Zinsperioden geteilt werden, um den konformen Periodenzins zu erhalten. Bei monatlicher Zins- und Tilgungszahlung teilt man also den nominellen Jahreszins durch 12. Nun wird jeden Monat die Zinszahlung aus dem Produkt von Restschuld und konformem Periodenzins berechnet.

    Hierbei werden mehr Zinsen gezahlt, als dies bei einer einmaligen Zahlung am Jahresende der Fall wäre. Der effektive Jahreszins gibt also an, wie hoch die einmalige Zinszahlung am Jahresende ausfallen müsste, um genauso hoch zu sein wie die Summe der unterjährigen Zinszahlungen.

    Darüber hinaus werden in den effektiven Jahreszins auch noch (fast) alle sonstigen Kosten eingerechnet.
     
  5. cc24

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    Alles richtig, wie oben beschrieben. Ich versuch es mal mit meinen einfachen Worten:

    Der Effektivzins ist ja eigentlich dazu da, um Angebote miteinander zu vergleichen. In der Finanzmathematik sind Zinsen nach einem Jahr zu zahlen. Wenn Ihr ein Darlehen von 100.000 EUR aufnehmt und 4,90% Zinsen zahlen sollt, dann betragen die Jahreszinsen 4.900 EUR. Diese 4.900 EUR wären eigentlich nach einem Jahr zu zahlen. In diesem Fall wäre auch der Effektivzins 4,90%. Das macht allerdings keine Bank i.d.R mit, denn die will die Zinsen nicht nach einem Jahr, sondern in monatlichen Teilbeträgen. Das ist für Euch natürlich nachteilig. Dadurch, dass ihr schon vorab "Teilzahlungen" in Form der der monatlichen Raten zahlt, obwohl die Zinsen eigentlich erst NACH einem Jahr fällig wären, ergibt sich der Effektivzins, der höher ist, als der Nominalzins. Der Effektivzins wird schlechter, je ungünstiger die Zahlungsweise ist. Wenn ihr bsw. monatlich vorschüssig die Zinsen zahlt, wird der Effektivzins auch schlechter. Will heissen: Ihr zahlt am Monatsanfang die Zinsen für den kommende Monat. Üblich ist die NACHSCHÜSSIGE Zinszahlung. Hier zahlt ihr NACH einem Monat die Zinsen für den vergangenen Monat. Bei einem Nominalzins von 4,90% und monatlich nachschüssiger Zahlung beträgt der Effektivzins eigentlich 5,01 %, bei vierteljährlich nachschüssiger Zinszahlung 4,99%, bei halbjährlicher Zinszahlung 4,96% und bei jährlich nachschüssiger Zinszahlung eben 4,90%. In den Effektivzins wird u.a. auch eine Bearbeitungsgebühr eingerechnet, damit man Angebote vergleichen kann.
    Wenn Ihr bsw. 0,5% Bearbeitungsgebühr bezahlen sollt, dann verschlechtert sich der Effektivzins bei monatlicher Zahlungsweise von 5,01% auf 5,08%.
    Sollte also ein Anbieter einen Nominalzins von 4,97% ohne die 0,5% Bearbeitungsgebühr anbieten, beträgt der Effektivzins ebenfalls 5,08%.
    Dieser Anbieter ist also nicht schlechter.

    Gruß
    Stefan
     
  6. #6 sw84244, 08.04.2011
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    Ok ok, danke für den Input!

    Mein Finanzmensch hat mir auf mein Nachfragen nochmal ganz klar bestätigt: Meine monatliche Rate ist genau das, was in dem Angebot ausgewiesen wird.
    Wenn ich das nachrechne, komme ich ja auch genau auf den Nominalzins.

    Dann ist doch aber der Effektivzins eigentlich 'egal', da ich doch eben nur die genannte Rate zahle.

    Ich habe bei meinen ersten Kalkulationen immer den Effektivzins für die Berechnung der monatlichen Rate herangezogen, was ja somit nicht gaz korrekt ist (zumindest um zu errechnen, wie hoch meine monatliche Rate eben ausfällt).
    Ich habe mir also meine Rate selber schlechter gerechnet, oder bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg.
     
  7. #7 sw84244, 08.04.2011
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    mit den unterjährigen Zinszahlungen beziehen wir uns dann aber auf den Nominalzins, korrekt?
     
  8. #8 githero, 08.04.2011
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    Also eigentlich muss die effektive Rate ausgewiesen sein, die Du jeden Monat an die Bank überweisen musst und keine nominelle. Von daher stimmt Deine Annahme nicht, da ja der Effektivzinz der Zins ist, den Du effektiv (also in Realität) abführst. Der Effektivzins ergo keinesfalls "egal".

    Eigentlich sollte Dir Dein "Finanzmensch" aber auch den Unterschied zwischen Effektiv- und Nominalzins erklären können. Wenn er das nicht kann, würde ich den netten Mensch ganz schnell verlassen. In der Finanzierungsbranche tummeln sich Leute, wo man manchmal den Eindruck hat die verstehen selbst nicht, was sie da verkaufen wollen und sobald man mal etwas genauer nachfragt, kommen sie ins Straucheln.
     
  9. koftra

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    Eigentlich ist alles recht einfach:

    Nominalzins = Der Zinssatz mit dem Deine Inanspruchnahme verzinst wird

    Effektivzins = Ein theoretischer Echtkostenzinssatz, welcher die Vergleichbarkeit von verschiedenen Angeboten / verschiedener Banken berücksichtigt

    Wenn Du also Deine montatlichen Zinsen ausrechnen willst, nutzt Du den Nominalzins (wie Du es in Deinem ersten Post auch angefangen hast)

    Wenn Du ein Angebot mit einem anderen Vergleichen willst, nimmst Du den Effektivzins
     
  10. #10 baufibemu, 20.04.2011
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    Die Monatsrate wird vom Sollzins plus Tilgung berechnet.
    Der Effektivzins ist seit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie nur noch eine Farce. Eigentlich sollte der Effektivzins dem Verbraucher einen Vergleich erleichtern. Nun dient er nur noch der Verunsicherung.
    Niemand weiß mehr, ob der Effektivzins nach der alten, oder neuen Berechnungsmethode errechnet wird.
    Nimm zum Angebotsvergleich den Sollzins, rechne eventuelle Kosten (Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten) hinzu und schaue Dir die Restschuld an, sofern kein Vergleichszins nach der alten Berechnungsmethode zusätzlich ausgewiesen ist.

    Beste Grüße
     
  11. #11 BRINVEST, 24.04.2011
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    Das Konto wird abgerechnet mit dem Nominalzinssatz;
    dazu muss man noch die Abrechnungsmethode kennen:
    z.B. direkte Zins und Tilgungsverechnung.

    Daraus läßt sich dann der Rückzahlungsplan berchnen.

    Finanzwirtschaftlich definiert ist der effektive Zinssatz als
    interner Zinsfuss:
    Die mit dem efff. Zinssatz abgezinsten zahlungen müssen
    der Darlehenshöhe entstprechen.

    Dazu müssen bei der Darlehenshöhe die Nebenkosten
    berücksichtigt werden.

    Auch ohne nebenkosten können sich effiktivzinssatz und
    nominalzinssatz unterscheiden, wegen verchiedener
    abrechnungsmethoden des Kontos mit dem nominalzinssatz,
    bzw. weil ein unterjähriger Zinssatz in einen jährlich
    effektiven Zinssatz transformiert werden muss.

    Das nächste Problem ist, dass die gesetzliche definition des
    effektiven Zinssatzes von der ökonomisch sinnvollen
    Sichtweise abweichen kann.

    Die neue Preisangabenverordnung folgt mittlerweile immerhin
    der definition des internen Zinsfusses;
    allerdings hat die bank bei der Ermittlung des effektiven
    Zinssatzes erhebliche spielräume, da sie zukünftige Zinsentwicklungen
    nach der Zinsbindungsfrist willkürlich mit einrechnen kann:
    Der eff. Zinssatz nach der neuen Preisangabenverordnung
    ist also völlig unbrauchbar zum vergleich.

    Also:
    Zur ermittlung der Zahlungen ist der Nominalzinssatz entscheidend;
    die Ermittlung des effektiven Zinssatzes ist mit einigen
    Problemen behaftet.
     
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