Prüfingenieur Hessen/ Statik

Diskutiere Prüfingenieur Hessen/ Statik im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin nicht sicher, ob dieses Unterforum passt. Kann mir jemand sagen/ einen Link schicken, wann man in Hessen nicht nur einen...

  1. frau

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    Hallo,

    bin nicht sicher, ob dieses Unterforum passt.

    Kann mir jemand sagen/ einen Link schicken, wann man in Hessen nicht nur einen Prüfstatiker, sondern einen Prüfingenieur für die Statik braucht?

    Finde zwar das ein oder andere im Weg, verstehe aber ehrlich gesagt die Begrifflichkeiten nicht.

    Aufgrund einer Rechtsstreitigkeit wäre es für mich äußerst positiv, wenn man bei Baugruben über 6 m Tiefe einen Prüfingenieur für Statik auf jeden Fall bräuchte.


    Danke und Gruß!!!
     
  2. PeMu

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    Das ist zumeist kein Unterschied. Der Prüfingenieur für Baustatik wird auch als Prüfstatiker tituliert.

    Hessiche LBO ist eine Moderne ->
    - es gibt BV, da ist keine bautechnische Prüfung vorgeschrieben (kann man aber immer beauftragen)
    - es gibt BV, da ist eine bautechnische Prüfung vom Bauherrn zu beauftragen und nachzuweisen (wird eigentlich mit dem Bauantrag abgefragt)
    - es gibt BV, da wird eine bautechnische Prüfung vom Bauamt veranlasst, die über die Behörden selbst erfolgt oder die Behörde einen Prüfingenieur beauftragt (bezahlen muss das trotzdem der Bauherr). Das ist aber nur bei speziellen BV, insbesondere Sonderbauten gegeben.

    Wer hat denn den Bauantrag gestellt (ist namentlich als Bauherr genannt und hat unterschrieben)?
     
  3. #3 Schwarz, 08.04.2011
    Schwarz

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    hallo,

    also, hessen - die benennung ist egal.

    prüfingenieur = prüfstatiker = prüfsachverständiger/prüfberechtigter gemäß HPPVO

    link: http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=0b330bb27aa071e04142c1e89df88dae

    auf der rechten seite das dokument "he-hbo anhang 2" = tabellarische auflistung


    ja, das geht auch anderen vom fach so.


    fragen zur einordnung:

    - gebäudeklasse?
    - sonderbaueigenschaften?
    - konstruktion?

    hintergrund: bis gkl 3 nur nachweisberechtigter erforderlich, wenn kein (!) sonderbau und keine "ungewöhnlichen" konstruktionen vorliegen. ungewöhnliche konstruktion gemäß katalog letzter link.

    nachweisberechtigtenverordnung unter:

    http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=3eef4efbb1eb10d85838c0786843b422

    erfordernis prüfsachverständiger, bei eigentlich prüfungsfreien bauvorhaben der entsprechenden gebäudeklassen gemäß folgendem link

    http://www.ingkh.de/fileadmin/daten/ingkh/pdf/nbvo/nbvo_kriterienkatalog.pdf

    baugrube über 6m tiefe riecht verdammt stark danach, dass mehr als 4m gründungstiefe bei einem erddruckbelasteten bauwerk vorliegen. ausserdem nach angrenzenden baulichen anlagen oder verkehrsflächen. wie wird die baugrube gesichert? spundwände, berliner, bohrpfähle, sonstiges?

    m.e. dürfte die einschaltung eines prüfers erforderlich sein.

    schwarz
     
  4. frau

    frau

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    Ja, Prüfung ist auch schon erfolgt. (Haus steht auch schon). Es geht darum, dass uns die Baufirma die Mehrkosten für Prüfingenieur und dessen Korrekturen (ca. 20.000 Euro alles zusammen, eher mehr) aufdrücken möchte, allerdings bin ich der Meinung, die Baufirma hätte wissen müssen, dass bei mehr als 4 m Gründungstiefe UND Erddruck so ein Prüfingenieur notwendig wird! Sind ja nicht nur die Mehrkosten, sondern dadurch auch monatelange Verzögerungen im Ablauf.... (und im übrigen hat die Firma zwar die Statik ändern lassen, aber ansonsten das Haus nicht angepasst...). Ein einziger Alptraum...

    Danke für die Links! Hat mich bestätigt, dass sie da hätten wissen müssen, oder sehe ich das zu optimistisch?
     
  5. PeMu

    PeMu

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    Wie ist denn die Auftragskonstellation????
     
  6. frau

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    Alles von einem Anbieter: Planung, Keller, Holzbau (hielten wir für genial - jetzt bin ich schlauer...).
    Teilzahlungen nach Bauabschnitten, Keller wurde schon lange gezahlt.

    Klausel, auf die sich Auftragnehmer bezieht: Sollten aufgrund behördlicher Auflagen, Statik, Bodenverhältnisse Mehrkosten nach Vertragsabschluss entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu zahlen.

    Ich denke, der AN hätte aber WISSEN MÜSSEN, dass ein Prüfingenieur nötig wird! (Jetzt will er Mehrkosten für den Prüfingenieur und die Mehrkosten für den Keller).... Bodengutachten, dass der Ingenieur wollte (haben natürlich auch wir gezahlt) war TOP, lt. Bodengutachter und Ingenieur hätte es nicht besser sein können.
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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  8. PeMu

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    Wer hat denn die Anträge unterschrieben und ist Bauherr?

    Sachlich drehen und winden sich beide Seiten - du hast den Komplett-Glücklich-Auftrag- mit Hintertürchen gegeben und ich vermute mal auch während der Bau- und Planungsphase im Topf gerührt (das ist immer so)
    Der Anbieter hat gepennt und ist mit seiner Billiglösung auf Grund gelaufen. Standsicher muß die Aktion eh sein, ob mit oder ohne Prüfingenieur.
    Nächste Glaskugelbemühung: Was du als Prüfstatiker titulierst ist ein Nachweisberechtigter, weil der Ersteller der Nachweise in Hessen keine Nachweisberechtigung hat. Irgendeinen Nachweisberechtigten als formellen Zwischenhändler hat man günstig aufgetrieben statt da gleich einen Prüfsachverständigen einzuschalten. Dann mußte der doch eingeschaltet werden und hat die Lücken aufgedröselt.

    Nun will man die Kosten abdrücken. cool

    Mit der Gummiklausel - die muss ein RA aufdröseln, aber da brauchste auch einen entsprechenden SV, der das auch mal von der technischen Seite aufdröselt (s. voriger Absatz). Und dann gehts in die Schlacht. Ist es dir wert?


    Genug gedröselt - die 2 Threads kann man zusammenführen.
     
  9. frau

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    Erstmal danke für die Kommentare und das verlinken!

    Was meinst Du mit im Topf gerührt! Wir haben uns Gedanken gemacht, wie unser Haus aussehen soll und was uns wichtig ist, haben dann verschiedene Anbieter kontaktiert, uns für einen entschieden (ehrlich gesagt nach Sympathie, Referenzen und mit zwei Verwandten, die keine Laien sind - nicht nach Preis... ganz und gar nicht.... Der erste Plan war für uns direkt UNSER Haus, dann haben die da noch ein bisschen modifiziert, wir fanden es nach wie vor genial, haben die Konstruktionspläne unterzeichnet und die Tage zum Baubeginn rückwärts gezählt. Der wurde dann Woche um Woche verschoben, dann sollte es endlich losgehen und AM Baubeginntag (wir beide Urlaub, was zu Essen und Trinken für die Leute besorgt etc.), als dann nach über zwei Stunden immer noch keiner da war, den Bauleiter angerufen, der uns dann gesagt hat, dass der hessische Prüfstatiker nicht ausreichen würde, da nicht nachweisberechtigt usw... Wir haben an den Plänen gar nix mehr geändert, sondern eigentlich nur gewartet....

    Der Anbieter hat gepennt, das sehe ich ganz genau so.... Sauer wg. dem Prüfingenieur bin ich nicht (da es in einem Kommentar hieß, ich hätte mich auf den falschen eingeschossen), sondern schon froh, dass das ganze RICHTIG gemacht wurde, aber so oder so ist für mich der Anbieter in der Verantwortung.

    Schlacht wollen? Niemals!!! Ich würde alles dafür geben, eine friedliche Lösung zu finden. Aber erst verpennen die das mit dem Nachweisberechtigten (und entschuldigen das damit, dass wir doch Hessen wären und das auch nicht gewusst hätten...), dann gehen wir darauf ein, die Kosten für den Ingenieur zu tragen, die Firma versichert uns, dass der Keller nicht teurer wird, dann ändern die einfach die Konstruktionspläne ohne uns zu benachrichtigen UND wollen die Kosten für den Keller noch auf uns abdrücken. Ich will eigentlich nicht vor Gericht, aber wir sind auch finanziell einfach langsam am Limit....
     
Thema: Prüfingenieur Hessen/ Statik
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