Ökopflaster wird nicht als versickerungsfähig anerkannt

Diskutiere Ökopflaster wird nicht als versickerungsfähig anerkannt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallöle, So, nun habe ich einen Fragebogen der Stadt Hildesheim bekommen, in dem ich nach den Flächen gefragt werde, von denen...

  1. #1 Bau.de-WA, 10.12.2002
    Bau.de-WA

    Bau.de-WA Gast

    Hallöle,
    So, nun habe ich einen Fragebogen der Stadt Hildesheim bekommen, in dem ich nach den Flächen gefragt werde, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt.
    Problem:
    Wir haben vor dem Haus einen schmalen gepflasterten Weg, dann kommt die Rinne mit den Gullys, dann kommt die Stellplatzfläche mit Ökopflaster (Rasengittersteine, mit Splitt gefüllt, leicht zu den Gullys hin geneigt). Gemäß Schreiben der Stadt Hildesheim gehört nun das Ökopflaster wie jedes andere Pflaster auch zur befestigten/versiegelten Fläche, nach der die Niederschlagswassergebühr berechnet wird.
    Die Sachbearbeiterin meinte, es sei allseits bekannt, dass Ökopflaster nach 1-2 Jahren sich zusetzt und die Versickerung nicht mehr gegeben sei. Außerdem gäbe es ein gleichlautendes Urteil dazu. Eine andere Rechtsquelle/Gesetze konnte sie mir jedoch nicht nennen.
    Wozu nimmt man dann überhaupt noch Ökopflaster? Das hat doch den Sinn, eben NICHT zu versiegeln. Ist es richtig, dass diese Fläche trotzdem einer versiegelten Fläche gleichgestellt wird und zur Berechnung herangezogen wird?
    Habe mal gegoogelt und nachgesehen. 80% aller Städte und Gemeinden erkennen Ökopflaster an. Hildesheim nicht...
    (mir geht es nicht um die paar Euro mehr im Jahr. Nur grundsätzlich hört sich das doch sehr nach Abzocke an, oder?)

    MfG
    Werner A.
     
  2. #2 Markus Gräfe, 10.12.2002
    Markus Gräfe

    Markus Gräfe Profi Benutzer

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    m.E. reine Abzocke, Werner

    bei mir (in Hessen) habe ich eine Zuwegung zum Hauseingang / Garage von ca. 120 m². Als Auflage habe ich bekommen, daß diese Zuwegung "versickerungsfähig mit Ökopflaster zu erfolgen hat. Was sollte dieser Hinweis, wenn später alles als versiegelte Fläche behandelt würde... allerdings ist das eine Logik und das andere machmal traurige Auslegung der Ämter...

    Gruß, Markus
     
  3. MAB

    MAB Gast

    Bist nicht alleine

    Hallo WA,

    so alleine biste nicht. Denselben Quark (so muß ich es mit gesundem Menschenverstand nennen) habe ich in Hagen auch erlebt.

    Teilwiese ist Versickerung sogar Pflicht, wird aber gleichzeitig nicht anerkannt!
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    der nächste schritt ist doch, nach dem "gleichlautendem urteil" forschen ... zu lassen!
    das läuft nicht, dass die dame forderungen aufstellt, ohne die grundlage der forderung anzugeben.
     
  5. #5 Bau.de-WA, 11.12.2002
    Bau.de-WA

    Bau.de-WA Gast

    Urteil Aktenzeichen:

    Die Dame hatte mir per mail die Aktenzeichen der Urteile zukommen lassen:
    Urteil vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg, AZ 9 L 1269/97 vom 25.02.1999.
    Bestätigt wurde dies angeblich vom Bundesverwaltungsgericht Berlin, AZ 11 B 22.99 vom 10.09.1999.
    Leider habe ich mit google nicht viel gefunden... und das Archiv vom Bundesverwaltungsgericht ist nicht online einsehbar.

    MfG
    WA
     
Thema: Ökopflaster wird nicht als versickerungsfähig anerkannt
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