Gaube: muss unschöne Spenglerarbeit hingenommen werden?

Diskutiere Gaube: muss unschöne Spenglerarbeit hingenommen werden? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei unseren Gauben dachte ich, dass die Frontverblechungen noch nicht fertig sind, weil man so unschöne Nieten sieht. Nun teilte uns der...

  1. Ruppi

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    Hallo,
    bei unseren Gauben dachte ich, dass die Frontverblechungen noch nicht fertig sind, weil man so unschöne Nieten sieht. Nun teilte uns der GU aber mit, dass dies so bleiben soll.
    In der Bauleistungsbeschreibung ist zu den Spenglerarbeiten nichts genaues vermerkt.
    Entspricht so eine Ausführung überhaupt dem Stand bzw. den Regeln der Technik? Weiß da vielleicht jemand Näheres? Ästhetisch finde ich es nämlich recht unbefriedigend.
    Das Doppelhaus hat 6 Gauben und alle sind so ausgeführt.
    Vielen Dank für Tips / Meinungen!

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  2. #2 gunther1948, 09.04.2011
    gunther1948

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    hallo
    und warum krieg ich beim anklicken des bildes die folgende meldung:

    gunther1948, Sie haben keine Rechte, um auf diese Seite zuzugreifen. Folgende Gründe könnten z.B. dafür verantwortlich sein:

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    grübel, grübel:think

    gruss aus de pfalz
     
  3. Ruppi

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    sorry, hatte das Bild als "privat" markiert.

    Jetzt müsste es aber gehen.

    Meinungen zu den Spenglerarbeiten, insbesondere zu den Schraubenköpfen / Nieten erbeten.
    Danke!
     
  4. H.PF

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    OMG...

    Der Spengler gehört an den Firstsparren genagelt. MAN, sieht das grottenhässlich und schlampig aus! Das geht meiner Meinung nach problemlos ohne diese SChrauben...

    Ich bekomme die Krise wenn ich solche Arbeiten sehen muß, ich bastel solche Fensterverkleidungen total gerne und dann seh ich so was hingerotztes *heul*
     
  5. Ruppi

    Ruppi

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    Ja, ich finds auch nicht schön wie es ist. Aber ob das reicht, um eine Nachbesserung zu verlangen?

    Entspricht so eine Ausführung überhaupt dem Stand bzw. den Regeln der Technik?
    Wenn nicht, wäre dies auf jeden Fall Grund für eine Mängelrüge / Nachbesserung.
     
  6. #6 wasweissich, 09.04.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dürfte davon abhängen , was wie bestellt war .......
     
  7. Ruppi

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    Aus der Bauleistungsbeschreibung:

    "Die Dachüberstände/Gauben werden am Ortgang und der Traufe je nach Darstellung in den Vertragsplänen verschalt. Gauben und Holzständerwerk werden außenseitig mit Faserzementplatten verkleidet, verputzt oder mit Blech verkleidet.

    Die halbrunden, vorgehängten Rinnen sowie die senkrechten Fallrohre und Formstücke bestehen aus Titanzink natur. Die Fallrohre werden bis zum Anschluss an die Grundleitungen geführt."

    Im Werkplan stehen leider keinerlei Anweisungen zur Gaubenausführung.
    Also stellt sich nur die Frage, ob so eine Ausführung überhaupt dem Stand bzw. den Regeln der Technik entspricht...
    Weiß da jemand näheres?
     
  8. #8 Jim Knopf, 10.04.2011
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    @ Ruppi

    Herzlichen Glückwunsch, Du bist im besitz der miserabelsten Spengler/Klempner Arbeit die ich jemals gesehn habe.

    Was mir jetzt mal so auf den ersten Blick auffällt ohne weitere Bilder von den Details zu sehen:

    * Die Klempner Fachregeln verbieten ganz klar die offene verschraubung von Abdeckungen und Verkleidungen.

    * Bei einer Zinkverkleidung dieser Gaube hätte eine Verkleidung mit Winkelfalztechnik zum tragen kommen müssen, oder zumindest mit hilfe von Einsteck- und Einhangprofilen gewährleistet werden müssen das eine verdeckte Befestigung möglich ist.

    * Desweiteren fällt mir das fehlen einer Fensterbakn aus Zink, oder ggf. Alluminium auf.

    *Bei dem stümperhaften Brustersatz (vorderer Übergang Ziegelfläche zur Gaubenfront) bin ich mir sicher das dort Wasser eindringen wird, da dort sicherlich weder ein Überhangstreifen als Troftkante, noch ein Kompessionsband zwischen Zink und Fenster vorhanden ist.
    eine Versiegeling zwischen Zink und Fenster ist nicht ausreichend da es zur einer Oxidation zwischen dem Zink und der Versiegelung kommt.

    * unter anderem fehlt auch recht und links an der Gaube die Dachrinne, da diese bei Walmgauben umlaufend (3 Seiten) zu montieren ist.


    Weitere Bilder würde mit sicherheit noch mehr Fehler ans Licht bringen.

    Ich empfehle hier dingenst einen Sachverständigen für Dachdecker und Spengler/Klempner Arbeiten einzuschalten.
    Einen entsprechenden Sachverständen kann Dir die entsprechende Dachdeckerinnung vermitteln.

    Alles andere wäre reine Zeitverschwendung da jemand, der solche Arbeiten abliefert eindeutig keinerlei Ahnung von dem hat, was er da abliefert.

    Nur zum Vergleich:
    Eine ordnungsgemäße Verkleidung mit Zink hätte etwa wie im Anhang aussehen müssen.......
     
  9. #9 Jim Knopf, 10.04.2011
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  10. Dachi

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    Optisch gefällt mir die Ausführung der Gaube auch nicht. Das eine direkte Befestigung verboten ist, dementiere ich jetzt mal.
    Wenn ich die "Fachregeln für Metallarbeiten für DD" lese, sehe ich unter 3.4.1 (2) kein Problem bei direkter Befestigung.
    Wenn die richtigen Schrauben verwendet worden sind!
    Sicher kann man darüber streiten.
    Was mir mehr ins Auge fällt, ist die Anzahl der Rinneisen an der Gaupe bzw. deren Abstand untereinander. Der sieht mir etwas zu groß aus.

    Ansonsten stimme ich "wasweissich" erst mal bei!
    Was wurde beauftragt und wie!!
     
  11. H.PF

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    *MUAHAHAHAHA*

    DIE Sparmaßnahme hab ich noch gar nicht gesehen gehabt ...

    NOCH weniger wäre ja wahrlich nicht gegangen...

    Da freut sich aber der Schnee, wenn er mal eben im Vorbeigehen die Rinne mitnehmen kann ohne viel Arbeit zu haben...
     
  12. Ruppi

    Ruppi

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    Es wurde eine Doppelhaushälfte mit Walmdachgauben beim GU bestellt.
    Zur Gaubenverkleidung mit Titanzink wurde nichts genaueres festgelegt. Diese müssen lt. Vertrag aber nach dem Stand und den Regeln der Technik ausgeführt werden (DIN, VOB).
    Ist dies nun so geschehen?
     
  13. #13 Gast360547, 11.04.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    oha

    Moin,

    da sieht nicht nur die Gaubenbekleidung schrottig aus, die vom Kamin gleich mit.

    Weshalb eine Dachrinne nur an der Stirnseite und nicht an den beiden anderen?

    Zitat:Aus der Bauleistungsbeschreibung:

    "Die Dachüberstände/Gauben werden am Ortgang und der Traufe je nach Darstellung in den Vertragsplänen verschalt. Gauben und Holzständerwerk werden außenseitig mit Faserzementplatten verkleidet, verputzt oder mit Blech verkleidet."


    Das ist eine reine Funktionalbeschreibung, bei der der Anbieter alle Tore offen hat.
    Wenn er dann sich für eine der Möglichkeiten entscheidet, dann aber auch bitte den aRdT entsprechend.
    Und hier greift wohl nur die Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk, da wir keine explizite Regel für Außenwandbekleidungen aus Metallen haben. Wobei ohnehin gerne darüber diskutiert wird, ob Bekleidungen von solch kleinen Gaubenwangen und -stirnseiten als Fassade gelten.

    Auch in Sachen der Befestigung ist das alles soooo einfach nicht zu beantworten.

    Aber aussehen tut das.....*mit Grausen abwende*

    Grüße

    stefan ibold
     
  14. Ruppi

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    Hallo,
    fairerweise muss man dazu sagen, dass noch die Führungsschienen für die Rolläden fehlen. Diese werden dann die Nieten / Schraubenköpfe verdecken. Oben kommen noch Rollokästen hin.
    Die seitliche Ausführung wurde in Falztechnik vorgenommen.

    Dass die vordere Übergang Ziegelfläche zu Gaubenfront nicht in Ordnung ist, hat der GU ohne Ausflüchte zugegeben. Dies wird nachgebessert.
    Ansonsten hält er die Ausführung aber für in Ordnung und den Regeln der Technik entsprechend.

    Der mit der Qualitätsüberwachung beauftragte Architekt hat sich die Gauben mit einem befreundeten Spenglermeister zusammen angesehen und ist nun der Meinung, dass unsere Ausführung zwar nicht schön sei, aber dennoch den Regeln der Technik entsprechen würde. Er hat wohl mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo dann ein Sachverständiger der Innung eingeschaltet wurde und dieser recht überraschend darauf bestand, dass alles ok so sei. Generell würde die Innung wohl soweit möglich ihre Handwerker decken...

    Wie sollen wir also weiter vorgehen?
     
  15. bernix

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    ..wetten dass nicht!

    Ich würde mal davon ausgehen, dass die Rollädenkastenaussenmaße der Fensterbreite entsprechen.....
     
  16. #16 Gast360547, 12.04.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    oha!

    Diese Aussage betrachte ich eigentlich als ungerechtfertigt und der Sache nicht dienlich. Es gibt durchaus Ausführungen, die mies aussehen, aber dennoch den Regelwerken entsprechend ausgeführt sind.
    Der Archi sollte sich mal besser an seine eigene Nase fassen und nicht mit flotten Sprüchen über sein eigenes Unvermögen versuchen hinwegzutäuschen.

    stefan ibold
     
  17. Ruppi

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    Dieser Architekt ist nicht der Architekt das Hauses, sondern wurde nur mit der Qualitätsüberwachung beauftragt, nicht mit der Bauleitung! Er zeichnet also nicht für die Art der Ausführung Verantwortung. Er hat sich die Gauben mit einem befreundeten Spernglermeister zusammen angesehen und dieser war der Meinung, dass die allgemeinen Regeln der Technik erfüllt seien.

    Wir bauen mit einem GU, mit dem man an sich über alles reden kann. Bisher waren seine Handwerker alle Top. Der Spengler ist die erste Enttäuschung.

    Was sollen wir nun machen?
     
  18. Dachi

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    Wenn man doch

    mit dem GU über alles reden kann, dann bitte.
    Ruhig die sache darlegen und dann wird man sehen. Vll. lässt Er den "Spengler" ja nacharbeiten.
    An der Rinne muss Erauf jeden Fall nochmal ran. Falls diese noch hängt:D
     
  19. Julius

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    Und wenn schon nicht mehr, dann erst recht... :mega_lol:
     
  20. Ruppi

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    Das bisherige und dieses neue Bild habe ich jetzt mal der Spenglerinnung geschickt, mit der Bitte um Stellungnahme. Bisher noch keine Antwort, da werde ich wohl morgen mal telefonisch nachhaken.

    Ein anderer Spengler, der hier in der Straße auffallend saubere Gaubenverkleidungen ausgeführt hat (alles in Winkelfalztechnik) meinte, dass man solche Bleche nie anschrauben sollte, da durch Dehnung bei Hitze und Zusammenziehen bei Frost sich im Laufe der Jahre alles verbeult (weil es nicht arbeiten kann) und sogar reissen kann.
    Ist da was dran?

    Unserem GU habe ich die Kommentare aus diesem Forum gezeigt und der meinte nur, das sei schon starker Tobak, denn seine Ausführung würde den allgemein annerkannten Regeln der Technik entsprechen und sei so in Ordnung.

    Die Bauleistungsbeschreibung gibt zu dem Thema nichts her und der Bauvertrag besagt nur, dass nach VOB und nach allgemein annerkannten Regeln der Technik gearbeitet werden muss.

    Welche Möglichkeiten haben wir nun?

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    [​IMG]
     
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