Zwei Baugrenzen auf einem Grundstück?!

Diskutiere Zwei Baugrenzen auf einem Grundstück?! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo werte Forenmitglieder! Habe hier einen Bebauungsplan den ich nicht verstehe :cool: In dem Bebauungsplan...

  1. #1 candIng, 08.04.2011
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    Hallo werte Forenmitglieder!

    Habe hier einen Bebauungsplan den ich nicht verstehe :cool:

    In dem Bebauungsplan

    http://www.giessen.de/media/custom/684_1462_1.PDF?1264584867

    findet sich das hier markierte Grundstück:

    http://www.imgupload.org/images/321_bplan.jpg

    Dieses hat zwei Baugrenzen mit einem Abstand von 1,50m eingezeichnet. Dies ist bei diesem B-Plan bei allen Grundstücken der Fall wo extra Flächen für die Stellplätze ausgewiesen sind (rot gestrichelte Linie).

    Die Baulinie liegt an der äußeren Baugrenze, was hat es dann mit der inneren Baugrenze auf sich bzw. welche ist hier die "richtige Baugrenze" ?

    Für eure Lösung besten Dank im Voraus! :winken
     
  2. #2 Wieland, 09.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Der B Plan sollte sich selbst erklären, siehe Textliche Festsetzung u. Legende,
    ich sehe nur eine Baugrenze ( Blaue Linie ).
    Der zuständige Sachbearbeiter des Bauamt u dein Proffesor sollte weiterhelfen
    können.

    Grüße
     
  3. #3 candIng, 09.04.2011
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    Langsam bekomme ich Angst.... 150 Besucher und niemand weiß etwas? :confused:
     
  4. #4 fmjuchi, 09.04.2011
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    Hi,

    in dem Plan ist doch alles erklärt:

    rote Strichlinie = Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Gemeinschaftsanlagen usw.

    TGa = Tiefgarage, die ist unter dem Haus und darf etwas größer sein


    lg fm
     
  5. #5 candIng, 09.04.2011
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    Morgen!

    Danke für die Antwort, aber dem kann ich nicht folgen.

    Auf besagtem Grundstrück gibt es ZWEI mit rot gestrichelten Linien eingerenzte Bereiche für Nebenanlagen. Einmal hinter der Bauumgrenzung für die Tiefgarage, diese Eingrenzung berührt auch die äußere Baugrenze an der Hinterseite der Bauumgrenzung und dann einen zweiten Bereich für Stellplätze u.ä., welcher rund um die Baubegrenzungen und an den Grundstücksgrenzen entlang läuft.

    Würde die an der einen Baugrenze liegende rote gestrichelte Linie an der inneren der beiden Baugrenzen lang laufen, könnte ich deiner Erklärung folgen, sie läuft jedoch an der äußeren Grenze land, daher macht das keinen Sinn.

    Des Weiteren stellt sich dann die Frage wenn dies dennoch so wäre, warum dann die anderen drei Seiten ebenfalls zwei Baugrenzen aufweisen, denn dort ist keine TGa vorgesehen.
     
  6. #6 Wieland, 09.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ich hab den Bebauungsplan jetzt nicht studiert, aber die Rotgestrichelte Linie
    bezieht sich auf die Gemeinschaftsanlage / Tiefgarage/ Stellplätze.
    Die Tiefgagarage ist bis auf die Grundstücksgrenze gebaut, davon dieser
    keine Auswirkungen auf die Abstandflächen ausgehen.
    Die zweite rote Linie kennzeichnet möglicher Weise die Stellplätze auf dem Tiefgaragen-
    deck mit ausreichenden Abstand zur Nachbargrenze, vieleicht auch die Tiefgaragen
    abfahrt ?

    Grüße
     
  7. #7 fmjuchi, 09.04.2011
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    Hi,

    die Fläche im Westen hat die Festsetzung TGa, die umlaufende Restfläche ist für Stellplätze etc.

    Baugrenzen sind die schwarzen-blauen Linien, rot gestrichelt die Umgrenzung für mögliche Nebenanlagen etc und dann gibt es noch eine Baulinie auf der Ostseite in rot.


    lg fm
     
  8. #8 candIng, 09.04.2011
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    Ich glaube wir reden aneinander vorbei. :shades

    Das ist mir alles absolut klar!

    Jedoch: Warum habe ich zwei Baugrenzen, eine äußere und eine um 1,5m nach innen versetzte?

    Aufgrund der Baulinie an der nordöstlichen äußeren Baugrenze könnte man annehmen, dass die äußere Baugrenze die maßgebliche für mein zu planendes Gebäude ist, jedoch stellt sich dann die Frage was die innere Baugrenze für einen Sinn und Zweck erfüllt?
    Das sie den Bereich wie weit die TGa unter das Gebäude reichen darf eingrenzt kann nicht sein, denn die rot-gestrichelte Linie der TGa eingrenzung führt ebenfalls an der äußeren Baugrenze und nicht an der inneren lang.

    Ich will da jetzt n Haus planen, also welche der beiden Baugrenzen ist die für mein Häuschen maßgebliche??? :bounce:
     
  9. #9 Wieland, 09.04.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Blaue.:hammer:
     
  10. #10 fmjuchi, 09.04.2011
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    Hi,

    wir scheinen zumindest einig zu sein, dass das blaue Baugrenzen sind und das rote die Baulinie ist und die rot gestrichelten für die anderen Anlagen gelten.

    Auch gibt es die zwei verschiedenen Grenzen nur dort, wo es auch Tiefgaragen gibt, aber das hast du sicherlich schon selbst gemerkt.

    Die äußeren Linien haben zur Straße hin den gleichen Abstand, wie die Baugrenzen bei den Grundstücken ohne Tiefgarage.

    Jetzt folgt eine Vermutung, die du wohl am besten im Gespräch mit der Bauverwaltung klärst. Die äußeren Linien gelten für das Haus, die inneren für die Tiefgarage. Es wäre eher unüblich, bei den Häusern mit Tiefgarage die Flucht um 1,50 m zu verändern.

    Aber von Mutmaßungen hast du nichts, evtl. hat ja sonst noch jemand einen Vorschlag.

    lg fm
     
  11. #11 candIng, 09.04.2011
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    Ja, eine Möglichkeit.

    Wobei das jedoch dem widersprechen würde, dass die Eingrenzung des TGa-Bereichs ebendalls an der äußeren und nicht an der inneren Baugrenze entlang läuft.

    Naja, dennoch danke ich dir für deine Mühe! Vielleicht hat ja wirklich noch wer ne genauere Ahnung?

    Anonsten muss ich mal n bissel weiter forschen... :(
     
  12. #12 Baufuchs, 09.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Anruf beim Bauamt wird genügen...:28:
     
  13. #13 candIng, 09.04.2011
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    Jaaa, aber wir haben Saaamstag und ich will was schaffen! :bounce:
     
  14. #14 candIng, 09.04.2011
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    Sooo, für alle stillen Mitleser die sich nicht trauten zuzugeben, dass Sie keine Ahnung haben :D

    Hier die Lösung:

    An der äußeren Grenze befindet sich eine römische zwei. Die Tabelle sagt aus, dass 2-3 Geschossig gebaut werden darf.

    Nun ist es einfach so, dass diese beiden Angaben kombiniert bedeuten, dass an der äußeren Grenze 2-Geschossig und an der inneren Grenze 3-Geschossig gebaut werden darf.

    Wer denkt sich sowas nur aus :respekt
     
  15. #15 fmjuchi, 09.04.2011
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    Hi,

    war das nun ein Quiz und du wolltest uns testen :D
    oder hast du den Herren vom Bauamt zuhause belästigt. :respekt

    Kann mal jemand bitte meine Beiträge löschen ...

    lg fm
     
  16. #16 candIng, 09.04.2011
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    *lach*

    Nein, es war kein Quiz! :D

    Den Sachbearbeiter habe ich verschont, aber ein Professor für Architekur musste dran glauben :D

    Und deine Beiträge bleiben da! Steh zu deiner Unwissenheit! :D
    Bist übrigens nicht der einzige. Ich hab damit außerhalb des Forums noch einige Archis und Bauings belästigt.. keiner wusste es ;)
     
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