Von Schüttgutboxen und ihrer Baugenehmigung...

Diskutiere Von Schüttgutboxen und ihrer Baugenehmigung... im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Aloha! Im Rahmen von "unser Platz soll schöner werden" wollen wir auf unserem Lagerplatz Schüttgutboxen aus Betonblocksteinen errichten. Zur Zeit...

  1. #1 meisterLars, 09.04.2011
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    Aloha!
    Im Rahmen von "unser Platz soll schöner werden" wollen wir auf unserem Lagerplatz Schüttgutboxen aus Betonblocksteinen errichten. Zur Zeit sieht es so aus, dass hinter einem 2m hohen Zaun die Schüttgüter als loses Haufwerk liegen.
    Daher haten wir uns gedacht, den Zaun (der auch gleichzeitig Grenze zum Gehweg ist) abzureissen und an Stelle dessen Schüttgutboxen mit einer Höhe von 1,60m zu errichten.
    Dieses Vorhaben stößt anscheinend bei der genehmigenden Kommune auf wenig Gegenliebe. Diese erlaubt uns eine maximale Höhe von 1,20m, was uns definitiv zu wenig ist.
    Daher würde es mich brennend interessieren, ob diese Betonblocksteine nicht ähnlich handzuhaben sind, wie mobile Raumsysteme (Container), für die ja auch keine Baugenehmigung erforderlich ist, denn die Betonblocksteine werden ja nur aufeinandergestapelt und sind so jederzeit ohne großen Aufwand wieder entfernbar.
    Jetzt seid ihr dran.
     
  2. H.PF

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    Bauwerke sind mit dem Erdboden verbundene Sachen, die aus Baustoffen und Bauteilen hergestellt und/ oder für die Bauleistungen erbracht werden. Untergliedert werden die Bauwerke nach Hochbauten und Tiefbauten.

    Nicht zu den Bauwerken zählen gärtnerische Bodenaufbereitungen, Anpflanzungen, Einsaaten und dergleichen.

    Meiner Meinung nach keine Chance, das so hinzubiegen das es nicht als Bauwerk gilt...
     
  3. #3 meisterLars, 09.04.2011
    meisterLars

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    Stellt sich die Frage, ob ein einfaches "Hinstellen" schon den Ansprüchen einer Verbindung gerecht werden, weil es ja komplett ohne Fundamente, Kleber und ähnliches auskommt...
     
  4. #4 Baufuchs, 09.04.2011
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    Im übrigen müssen Einfriedigungen (und das ist dein Zaunersatz ja) sofern im B.-Plan nichts anderes geregelt ist orstüblich sein. Das sind deine Schüttgutboxen sicher nicht.

    Wie kommst Du darauf, dass derartige Container genehmigungsfrei sind?

    Es sind "bauliche Anlagen, die aus eigener Schwere auf dem Baugrund ruhen".
     
  5. #5 DerSuchende, 10.04.2011
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  6. #6 meisterLars, 02.06.2011
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    Die Mauer aus Betonblocksteinen steht, Höhe 1.20m vom Gehweg aus, wie vom Bauamt gewünscht. Oben drauf kommt noch ein Zaun, von Innen wird noch asphaltiert. Dann sollen wieder Schüttgüter gekippt werden.

    Jetzt frag ich mich, was dagegen spricht die gleichen Betonblocksteine ohne Verbund mit der Einfriedungsmauer als Trennelemente zwischen die jeweiligen Schüttgüter zu stellen???

    So ist es nämlich geplant.

    Ach ja, die Sache mit den mobilen Raumsystemen hat mir ein Bekannter gesteckt. Ich hab das hier nur weitergegeben, ohne es auf Richtigkeit zu Überprüfen...
     
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