Abstandsflächen verletzt ! Wer ist verantwortlich? NRW

Diskutiere Abstandsflächen verletzt ! Wer ist verantwortlich? NRW im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben eine Dachaufstockung - ein Drittel des Daches wurde um eine Grundfläche von 31 qm aufgestockt - eines Einfamilienhauses...

  1. #1 Monika66, 09.04.2011
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    Hallo,
    wir haben eine Dachaufstockung - ein Drittel des Daches wurde um eine Grundfläche von 31 qm aufgestockt - eines Einfamilienhauses vorgenommen. Das Ganze ist wohl etwas höher geraten (ca. 30 cm) als der Architekt berechnet hat.
    1. Der Architekt hatte eine Zeichnung erstellt, die nicht realisiert werden konnte.Tatsächlich so, also hat der Zimmermann
    2. etwas höher gebaut.

    Jetzt bei der Rohbauabnahme meinte das Bauamt: Tja, die Abstandsflächen....darum kümmern wir uns noch...:bef1021:

    Mein Mann ist schon so deprimiert, dass er den Innenausbau stoppen will.
    Frage: Wenn es jetzt tatsächlich Probleme gibt, wer ist der Hauptverantwortliche? Der Architekt sagt: Ach das wird schon klappen, da kommen wir um Nachgenehmigungen herum! HALLO?
    Sein Wort in Gottes Ohr aber was meinen die Leute hier im Forum?

    Muss ich mich mit Baurecht in Nordrhein Westfalen auskennen oder warum gibt es Architekten?
    Bitte Hilfe oder Tipps! Danke im Voraus!
     
  2. #2 ralf9000, 09.04.2011
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    Guckt mal nach, bei Eurem Bauantrag war sicher ein amtlicher Lageplan beigelegt, indem Eurer Haus und die Abstandsflächen eingezeichnet sind. Irgendwo ist dann auch (meist links daneben) die Berechnung für die Abstandsflächen. Dann nehmt Ihr die größere Höhe an und rechnet erneut. Dann könnt Ihr gucken, ob die Abstandfläche in der Zeichnung bei der Vergrößerung noch auf Eurem Grundstück liegen. Wenn nicht, muss der betroffene Nachbar zustimmen. Das wird das Bauamt jetzt auch so nachprüfen ...

    Ihr habt den Bauantrag unterschrieben, man sollte sich das von dem Architekten immer alles erklären lassen. Das Bauamt wird sich natürlich erstmal an Euch halten ...
     
  3. Honika

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    Passen die Abstandsflächen denn jetzt wirklich nicht?
    Nur weil Die Aufstöckung höher geworden ist, heißt das ja nicht automatisch, daß die Abstandsflächen nicht passen. Anders als berechnet und genehmigt vllt. Auch das kann ja Trubel geben, erst irgendwas genehmigen lassen und dann "ganz anders" bauen..
     
  4. #4 Monika66, 09.04.2011
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    Ihr habt den Bauantrag unterschrieben, man sollte sich das von dem Architekten immer alles erklären lassen. Das Bauamt wird sich natürlich erstmal an Euch halten ...[/QUOTE]

    Die Abstandsflächen im Bauantrag stimmen ja auch! Es hat sich nur die Dachhöhe WÄHREND des Baus verändert, und das nicht auf der gesamten Dachhöhe, sonder nur auf ca. 1/3. Wie soll ich das denn rechnen, ich bin kein Vermesser und es gibt dazu für Architekten BÜCHER:( mit 200 Seiten Berechnungen.
    Das Dach ist nicht einheitlich vergrößert worden sondern nur auf ca. 1/ 3 der Fläche und auch nur der Winkel des neuen Daches hat sich verändert.

    Also meinte ich, dass ich mit einem Bauleiter - dem Architekten - und einem Zimmermann auf der sicheren Seite bin und nicht die Landesbauordnung kennen muss.:deal
     
  5. #5 ralf9000, 09.04.2011
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    Wenn die Höhe sich ändert, ändert sich auch die Abstandsflächen. Irgendwo in Eurem Bauantrag ist die Berechnung wo die Firsthöhe eingeht, hier die geänderte Höhe einsetzen und einmal durchrechnen. Könnt aber auch den Archi bitten ...
     
  6. #6 Monika66, 09.04.2011
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    Versuche ich, danke
     
  7. #7 Baukram, 09.04.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    also...
    bevor man weiter arbeitet, sollte erst mal beim Bauamt nachgefragt werden ob
    es etwas zu bemängeln gäbe wenn ja woran es denn läge.
    nach meinen Erfahrungen mit Bauämtern ist es wichtig Kontakt zu halten, in höflichen Umgangston mit den Verantwortlichen Sachbearbeitern umgehen und dan erklären lassen was vorgefallen sein könnte.
    bei Abweichungen von den Zeichnungs--und Genehmigungsunterlagen sollte der Architekt sich um Klärung kümmern denn der sollte den "Durchblick" haben.
    zum anderen wäre auch der Zimmermann in Erklärungsnot warum er den Dachstuhl anders errichtet hat als angegeben.
    bei Zweifeln an der Machbarkeit hätte er sich vor Beginn der Arbeiten mit dem Architekten mal darüber unterhalten müssen und nicht einfach neue Tatsachen schaffen.
    soweit meine bescheidene Meinung dazu, muß sicherlich aus der Entfernung nicht unbedingt stimmen.
     
  8. #8 DerSuchende, 09.04.2011
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    nix bitten und selber rechnen, über den archi machen lassen!
    klar, ist wochenende.
    zur beruhigung:
    ist noch platz zwischen abstandsfläche und grundstücksgrenze und wie ist das nachbarschaftsverhältnis?

    mfg
     
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