Revisionsunterlagen: Vorschriften und Inhalt?

Diskutiere Revisionsunterlagen: Vorschriften und Inhalt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich mal wieder. Heute: Thema Revisionsunterlagen a. Was sind die Inhalte der Unterlagen? b. Kann ich von den Gewerken, nach...

  1. #1 Broesel, 09.04.2011
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    Hallo Forum,

    ich mal wieder. Heute: Thema Revisionsunterlagen

    a. Was sind die Inhalte der Unterlagen?
    b. Kann ich von den Gewerken, nach Fertigstellung der Arbeiten, Revisionsunterlagen einfordern?
    c. Ich habe zwar im Internet irgenwo gelesen, dass dies in den VOB geregelt ist, aber ich kann da nichts finden. Hat da jem. vllt. 'nen Tipp für mich (z.B. guckst du Paragraph xyz...)

    Danke schon mal!
     
  2. #2 Achim Kaiser, 09.04.2011
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    Kommt auf den Vertrag an ....

    Automatischer Anspruch auf irgendwelche *Pläne* besteht nicht, ausser es ist vertraglich vereinbart.

    Ein Revisionsplan ist ein *fortgeschriebener* Plan der auch eventuelle Änderungen, die sich nach der ursprünglichen Vergabeplanung während der Bauphase ergeben haben, enthält.

    Wenn dich schon auf die VOB beziehst sei der Hinweis gestattet, die ursprüngliche Planung ist Aufgabe des *Bauherrn*. Wenn es diese Planung schon nicht gab wirds schwierig einen Planungsstand fortzuschreiben.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Broesel, 09.04.2011
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    Hmm... Also wenn nichts im Vertrag steht, siehts also schlecht aus?

    Dann laß mich die Frage noch mal anders stellen: Kann ich z.B. auf eine Rechnung bestehen, wo z.B. beim Fensterbauer explizit Angaben gemacht werden, über verwendete Profile, Beschläge, Verglasung,... (Hersteller, Typenbezeichnung,...) oder anderes Beispiel beim Maler: verwendete Farben (Hersteller mit Farbcode,...) ,...

    Also unterm Strich, welche Materialien im Detail verwendet wurden? Somit hätte ich ja zum. 'ne Übersicht, was genau verbaut wurde und hätte dann bei Erweiterungen etc. zumindestens eine Grundlage.

    Hierzu hätte ich aber noch eine spezielle Frage: Ich habe beim WDVS 'nen LV vom Architekten erstellen und auswerten lassen. Aufgrund dieses LV wurde dem einen Handwerker der Auftrag erteilt. Würde dieses LV als "Planung" gelten/durchgehen?
     
  4. #4 Baufuchs, 09.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wozu soll das gut sein?

    Entweder es gab eine Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis oder ein Angebot des Fensterbauers mit Leistungsbeschreibung.

    Der wird also nur eine Rechnung schreiben:

    "Fenstereinbau gem. Angebot vom ........." = XXXXXXX €.

    Oder hast Du dem gesagt: "Bau mal Fenster ein, was Du eingebaut hast kannst du ja später in die Rechnung schreiben":irre
     
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